Gefährliche Hunde: Muss der Hinweisgeber genannt werden?
Weil die Ordnungsbehörde die Herausgabe des Namens der Person verweigerte, die einen Hundehalter wegen eines Verstoßes gegen das Gesetz über gefährliche Hunde angezeigt hatte, musste das VG Neustadt a.d.W. entscheiden. mehr