
Marktveranstaltungen und gaststättenrechtliche Gestattungen
Ein Gewerbeamt zeigt sich sehr großzügig und gestattet den Betrieb von zwei Gastwirtschaften auf Freiflächen nach dem Ende eines Marktes bis Mitternacht. Ein Anwohner suchte gegen diese Entscheidung Hilfe beim VGH München (Beschluss vom 23.06.2016, Az. 22 CS 16.1199). mehr