03.01.2017

Wer ist zuständig für Meldungen über tote Wildvögel?

Die Bevölkerung ist über das erneute heftige Aufflammen der Vogelgrippe zutiefst beunruhigt. Umso fataler wirkt es sich aus, wenn die Behörden keine eindeutige Auskunft geben können, wer für tote Wildvögel zuständig ist.

tote Wildvögel

In einer nordhessischen Großstadt wurde ein Bürger, der bei einem Spaziergang in einem Naherholungsgebiet eine verendete Ente fand, von Pontius zu Pilatus geschickt, um das tote Tier melden zu können:

  • Zunächst rief er die Polizei an. Dort wurde sein Anliegen abgeschmettert, weil die Polizei nicht zuständig sei. Die Polizei verwies den besorgten Bürger an das Ordnungsamt.
  • Im Ordnungsamt war nach Dienstschluss niemand außer dem Anrufbeantworter erreichbar.
  • Am Smartphone ging er eine Liste von Behörden durch, die zuständig sein könnten. Zunächst rief er das Amt für Lebensmittelüberwachung und Tierhygiene an. Auch hier meldete sich nur der AB.
  • Sein nächstes Ziel war das Veterinäramt. Dreimal dürfen Sie raten: Es meldete sich … der AB. Der Bürger sprach voller Verzweiflung seine Nachricht auf das Gerät.
  • Am nächsten Tag rief das Veterinäramt zurück. Der verendete Wildvogel war mittlerweile verschwunden. Er ist jetzt wohl ein Teil der Nahrungskette. Ob das Tier an dem gefährlichen H5N8-Virus verendet ist, kann jetzt nicht mehr festgestellt werden.Wie dieser Fall zeigt, bestehen selbst in einer Großstadt mit 200.000 Einwohnern Unklarheiten darüber, wer für tote Wildvögel zuständig ist. Die Ämter haben keinerlei Vorkehrungen getroffen, um besorgten Bürgern Hilfe anzubieten. Wir gehen davon aus, dass dies kein Einzelfall ist.
  • Vereinbaren Sie in Ihrem Amtsbereich klare Verhaltensregeln unter den betroffenen Dienststellen, wer besorgten Bürgern Informationen vermittelt, wer im Fall des Auffindens toter Wildvögel zuständig ist. Dies sind im Regelfall die Veterinärämter. Verabreden Sie, dass die Leitstelle der Polizei Meldungen über verendete aufgefundene Tiere sofort an das Veterinäramt meldet. Organisieren Sie mit dem Veterinäramt einen Bereitschaftsdienst, der die Tiere fachgerecht einsammelt. Denkbar ist auch, dass die Feuerwehr außerhalb der Dienstzeiten des Veterinäramtes tote Wildvögel aufnimmt und dem Veterinäramt übergibt.

Auswirkungen auf die Verwaltungspraxis

Ziel muss es sein, das heimische Nutzgeflügel vor den Gefahren des gefährlichen Erregers H5N8 zu schützen und der Bevölkerung ausreichende Sicherheit zu vermitteln.

Autor*in: Uwe Schmidt (Uwe Schmidt unterrichtete Ordnungsrecht, Verwaltungsrecht und Informationstechnik.)