30.12.2016

Rechtsprechung in Kürze: KW 52

Wir geben Ihnen hier einen kurzen Überblick über wichtige Entscheidungen aus der Rechtsprechung für Mitarbeiter der Ordnungs- und Gewerbeämter.

Rechtsprechung

Gericht                                  Datum                             Az.

VG Göttingen                       12.10.2016                     1 B 171/16

Die Nutzung von Dashcams im Straßenverkehr zum Selbst- und Eigentumsschutz sowie zur Beweisdokumentation stellt keine ausschließlich persönliche oder familiäre Tätigkeit i.S.d. § 1 Abs. 2 Nr. 3 und § 27 Abs. 1 Satz 2 BDSG dar, sodass der Anwendungsbereich des Bundesdatenschutzgesetzes eröffnet ist. Die Beobachtung anderer Verkehrsteilnehmer zur Dokumentation von Verkehrsordnungswidrigkeiten ohne eigene Betroffenheit stellt keine Wahrnehmung berechtigter Interessen i.S.d. § 6b Abs. 1 Nr. 3 BDSG dar. Bei der permanenten anlasslosen Beobachtung des Straßenverkehrs mittels Dashcam bestehen Anhaltspunkte i.S.d. § 6 Abs. 1 BDSG dafür, dass schutzwürdige Interessen der betroffenen Verkehrsteilnehmer die auf Selbst- und Eigentumsschutz gerichteten Interessen des Beobachtenden überwiegen.

LG Duisburg                           17.10.2016                    3 O 381/15

Filmt ein Bewohner eines Grundstücks seinen Nachbarn mittels einer Handy-Kamera, verletzt dies den Nachbarn in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht.

BFH                                          14.07.2016                   IV R 34/13

Die Vermietung eines Einkaufszentrums ist keine gewerbliche Tätigkeit. Für die Annahme eines Gewerbebetriebs reicht es nicht aus, dass der Vermieter neben der bloßen Vermietung der Einkaufsflächen die für den Betrieb des Einkaufszentrums erforderlichen Infrastruktureinrichtungen bereitstellt sowie werbe- und verkaufsfördernde Maßnahmen für das gesamte Einkaufszentrum durchführt.

OVG Bautzen                          04.03.2016                   5 A 302/14

Wird ein Bescheid, der seinem Inhalt nach allein an einen Ehegatten gerichtet ist, an beide Eheleute adressiert und zugestellt, so wird keine alleinige Verfügungsgewalt vermittelt, sodass die (gemeinsame) Zustellung unwirksam ist.

OLG Naumburg                      23.11.2015                   12 U 184/14

Nachbarn eines Sportplatzes müssen es nicht hinnehmen, wenn mehr als ein Ball pro Woche auf ihr Grundstück fliegt. Mehr als ein Ball pro Woche stellt eine wesentliche Beeinträchtigung des Eigentumsrechts des Nachbarn an seinem Grundstück dar, die er nicht dulden muss.

AG München                          15.02.2016                   1123 OWi 239 Js 100247/16

Das Abstellen von Anhängern mit Werbeaufschriften in Parkbuchten über eine längere Zeit, ohne dass der Anhänger bewegt wird (im zu entscheidenden Fall: jeweils 8 Tage) stellt eine Sondernutzung dar. Da diese fehlte, verurteilte das Gericht den Geschäftsführer der Firma zu einer Geldbuße über 150 Euro.

OLG Frankfurt/Main              28.04.2016                    2 Ss-OWi 190/16

Verkehrsüberwachung gehört zum Kernbereich staatlicher Hoheitsaufgaben. Sie ist der Polizei und den Ordnungsbehörden übertragen. Die Hinzuziehung privater Dienstleister bei der Verkehrsüberwachung ist nur für die Tätigkeiten zulässig, die die Herrschaft über die Messung nicht betreffen. Die Umwandlung der digitalen Messdaten (sog. Falldateien) in die lesbare Bildform (Messbild mit Messdaten) und die Bewertung dieser Bilddatei (= Auswertung) müssen zwingend durch die Behörden erfolgen. Die Bußgeldbehörde als Ausstellerin des Bußgeldbescheids übernimmt die Garantie der Authentizität und Integrität zwischen digitaler Falldatei und lesbarer Bildform (Messbild mit Messdaten).

OVG Bautzen                         11.05.2016                     3 A 314/15

Eine Spielhalle unterfällt der Übergangsregelung des § 29 Abs. 4 Satz 2 GlüStV, wenn für ihren Betrieb vor dem 28.10.2011 eine Genehmigung nach § 33i GewO erteilt worden ist, die nicht innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten des Staatsvertrags endete. Ein Betreiberwechsel und die Erteilung einer Genehmigung nach § 33i GewO an den neuen Betreiber nach diesem Stichtag sind unschädlich.

Autor*in: Uwe Schmidt (Uwe Schmidt unterrichtete Ordnungsrecht, Verwaltungsrecht und Informationstechnik.)