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Betriebsanweisungen sind eine der zentralen Säulen des Arbeitsschutzes. Hier finden Mitarbeiter kompakt auf ein bis zwei DIN-A4-Seiten aktuelle Gefahren und Schutzmaßnahmen, wenn sie mit Gefahrstoffen, biologischen Arbeitsstoffen, Maschinen oder anderen technischen Anlagen umgehen.
Welche Themen muss die Betriebsanweisung ansprechen?
Dabei unterscheiden sich die Betriebsanweisung für Gefahrstoffe und die Betriebsanweisungen für Arbeitsmittel, Maschinen oder Arbeitsverfahren in Inhalt und Aufbau. Generell sollte jedoch jede Betriebsanweisung folgende Inhalte behandeln:
- Anwendungsbereich
- Gefahren für Mensch und Umwelt
- Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
- Verhalten bei Störungen
- Erste Hilfe, Verhalten bei Unfällen, Notrufnummern
- sachgerechte Instandhaltung und Entsorgung
- Folgen der Nichtbeachtung
Generell gilt: Der Inhalt einer Betriebsanweisung sollte nicht zu umfangreich und/oder komplex werden.
Sie kennen das selbst: Je konkreter und weniger umfangreich eine Anweisung ist, die Sie erhalten, desto eher bleibt sie Ihnen im Gedächtnis. Die Beschäftigten sollen Betriebsanweisungen zum kurzen Nachlesen verwenden. Die Neigung, dies in der betrieblichen Hektik zu tun, nimmt mit der Länge des Textes ab.
Muster-Betriebsanweisungen plus
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Wann müssen Sie die Betriebsanweisung aktualisieren?
Mit der Freigabe sollte auch ein Termin zur regelmäßigen Überprüfung festgelegt werden. Der Überprüfungstermin entbindet jedoch nicht von der Pflicht, bei jeder relevanten Änderung
- des Arbeitsmittels oder
- seiner Benutzung
die Betriebsanweisung unverzüglich (d.h. ohne schuldhafte Verzögerung) anzupassen.
Die Frist dient dazu, sich regelmäßig zu vergewissern, dass sich keine Änderungen ergeben haben, die durch Unachtsamkeit oder Unkenntnis nicht in die Betriebsanweisung eingeflossen sind. Dies ist außer bei betrieblichen Änderungen auch bei Änderungen im Gesetzes- und Regelwerk möglich, ohne dass es unmittelbar auffallen muss.
Wie bringen Sie Mitarbeitern die Betriebsanweisungen näher?
Der einfachste Weg ist sicher, die Betriebsanweisung auszuhängen oder den Beschäftigten auszuhändigen und sich den Empfang quittieren zu lassen. Der einfachste Weg ist aber nicht immer der beste: Verfahren Sie so, wissen Sie nicht, ob der Empfänger die Betriebsanweisung tatsächlich liest, ihren Inhalt versteht und willens ist, die Anweisung in die Tat umzusetzen.
Betriebsanweisungen als Grundlage für die Unterweisung
Der Königsweg ist daher, die Betriebsanweisung zur Grundlage einer Unterweisung zu machen, ihren Inhalt dort detailliert durchzusprechen und das Verständnis abzufragen. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass die Empfänger die Betriebsanweisung
- erhalten,
- zur Kenntnis genommen und
- verstanden
haben.
Diese Empfehlung deckt sich mit der DGUV Regel 100-001.
Welche Betriebsanweisungen werden benötigt?
Diese Frage sollte sich leicht aus der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung beantworten lassen. In ihr sind die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen und die vom Unternehmer zu deren Abwendung festgelegten Arbeitsschutzmaßnahmen niedergeschrieben. Zu den Schutzmaßnahmen gehören auch geeignete Betriebsanweisungen.
Autor: Eckhart Tschersich