27.10.2023

Die verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)

Eine verantwortliche Elektrofachkraft übernimmt die Fach- und Aufsichtsverantwortung in einem elektrotechnischen Betrieb oder Betriebsteil. In der Praxis stellt sich hier oft die Frage: Braucht ein Unternehmen, das elektrotechnische Arbeiten durchführt, grundsätzlich eine verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)? Unser Experte hat die Antwort.

Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)

Anforderungen der DIN VDE 1000-10 an die VEFK

Die DIN VDE 1000-10 (VDE 1000-10):2021-06 regelt die Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen und damit auch an eine VEFK (verantwortliche Elektrofachkraft). Unter die Norm fallen Betriebe, die einen elektrotechnischen Betriebsteil haben, also elektrotechnische Einrichtungen planen, konstruieren, errichten, betreiben, prüfen oder instand halten.

Wann der Unternehmer seine Verantwortung übertragen muss

Wenn in einem solchen Unternehmen weder der Unternehmer selbst noch seine Führungskräfte Elektrofachkräfte sind, dann dürfen sie keine fachliche Verantwortung im Bereich der Elektrotechnik oder Elektrosicherheit übernehmen. Der Unternehmer muss seine Verantwortung dann eine Elektrofachkraft übertragen. 

Da sich in der betrieblichen Praxis die Fälle häuften, dass der disziplinarische Vorgesetzte einer Elektrofachkraft selbst nicht Elektrofachkraft war, erschufen die Normverfasser der DIN VDE 1000-10 die Figur der „verantwortlichen Elektrofachkraft“ als eine Option der innerbetrieblichen Organisation zur Übertragung der Rechte und Pflichten.

Es gibt keine Verpflichtung zur Beauftragung einer VEFK

Kein Arbeitgeber ist verpflichtet, eine verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) zu beauftragen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dies zu tun, sofern die Aufgabendelegation zur Wahrnehmung von Fachverantwortung erforderlich ist.

Arbeitgeber haben hier einen weitreichenden Gestaltungsspielraum. So können verantwortliche Elektrofachkräfte beispielsweise

  • für bestimmte Unternehmensbereiche,
  • für räumliche Regionen
  • oder auch thematisch

beauftragt werden.

Wer trägt die Verantwortung für die elektrotechnische Sicherheit?

Die verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) wird vom Unternehmer beauftragt. Der Unternehmer ist nach § 3 „Grundpflichten des Arbeitgebers“ und § 4 „Allgemeine Grundsätze“ des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu schützen.

Hier wird dies konkretisiert:

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • DGUV Vorschrift 3 – Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“
  • DIN VDE 1000-10 „Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen“
  • DIN VDE 0105-100 „Betrieb von elektrischen Anlagen“

Die Verantwortung des Unternehmers

Elektrotechnische Arbeiten, die in einem Unternehmen ausgeführt werden, müssen grundsätzlich unter einer verantwortlichen fachlichen Leitung stehen. Wenn der Unternehmer keine Elektrofachkraft (EFK) ist, so kann er gemäß § 13 DGUV Vorschrift 1 eine zuverlässige und fachkundige Person schriftlich damit beauftragen, diese Unternehmerpflicht der Fach- und Aufsichtsverantwortung wahrzunehmen (Delegation).

Der im § 13 Abs. 2 ArbSchG und § 13 DGUV Vorschrift 1 verwendete Begriff „zuverlässige und fachkundige Personen“ ist in Arbeitsschutzvorschriften leider nicht explizit definiert. Als zuverlässige und fachkundige Person wird im Allgemeinen eine Person bezeichnet, die

  • die erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Berufserfahrungen besitzt
  • und die Gewähr für eine gewissenhafte Durchführung der ihr übertragenen Arbeiten bietet.

Die Auswahl der zuverlässigen, fachkundigen Personen liegt alleine in der Eigenverantwortung des Unternehmers.

Wie wird eine VEFK bestellt?

Um eine Person zur verantwortlichen Elektrofachkraft zu bestellen, muss der Unternehmer die richtige Person auswählen. Die Bestellung muss schriftlich erfolgen. Folgende Punkte müssen in der schriftlichen Bestellung genau definiert sein:

  • Aufgabenbereiche
  • Kompetenzen
  • die damit verbundene Abgrenzung der Verantwortung

Beauftragt der Unternehmer einen ungeeigneten Mitarbeiter mit dieser Arbeitsaufgabe, so wird er seiner Auswahlverantwortung nicht gerecht. Aus juristischer Betrachtungsweise liegt damit ein Organisationsverschulden des Unternehmers vor. Würde in so einem Fall ein Arbeitsunfall geschehen, müsste sich der Unternehmer gegebenenfalls vor Gericht verantworten.

Welche Qualifikation muss eine VEFK haben?

Die Aufgaben der verantwortlichen Elektrofachkraft dürfen nur an Personen übertragen werden, die eine der nachfolgend aufgeführten Ausbildungen mit bestandenem Abschluss auf dem Arbeitsgebiet der Elektrotechnik besitzen:

  • Ausbildung zum staatlich geprüften Techniker/zur staatlich geprüften Technikerin
  • Ausbildung zum Industriemeister/zur Industriemeisterin
  • Ausbildung zum Handwerksmeister/zur Handwerksmeisterin
  • Ausbildung zum Diplomingenieur/zur Diplomingenieurin, Bachelor oder Master

Welche Verantwortung übernimmt die VEFK?

Die verantwortliche Elektrofachkraft vertritt die Aufgaben des Unternehmers und wird im Sinne der DIN VDE 1000-10 mit unternehmerischer und fachlicher Verantwortung sowie den notwendigen Befugnissen für einen elektrotechnischen Betrieb oder Betriebsteil ausgestattet.

Welche Kenntnisse muss eine VEFK besitzen?

Die verantwortliche Elektrofachkraft muss über notwendige Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnisse der einschlägigen Normen verfügen, um die ihr übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen zu können.

Arbeitsanweisungen – Ausschnitt aus dem Onlineprodukt
© WEKA Media

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Welches sind die Aufgaben einer VEFK?

Nach der Definition der DIN VDE 1000-10 „Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen“ zählen zu den elektrotechnischen Arbeiten, die von Bedeutung für die elektrische Sicherheit sind, z.B. folgende Tätigkeiten:

  • fachlicher Vorgesetzter der Elektrofachkräfte
  • disziplinarischer Vorgesetzter der Elektrofachkräfte
  • Anlagen- und Arbeitsverantwortlicher
  • Auswahl geeigneter Arbeits- und Aufsichtskräfte
  • Beaufsichtigung von Arbeits- und Aufsichtskräften
  • Planung und Projektierung elektrischer Anlagen
  • Gefährdungsbeurteilungen erstellen
  • Ausbildung und Schulung der ”elektrotechnisch unterwiesenen Personen (EuP)“
  • Überwachung der Wartungsintervalle und -aufgaben
  • Veranlassung von Prüfaufgaben (Erst- und wiederkehrende Prüfungen)
  • Bereitstellung elektrotechnischer Regeln (VDE-Bestimmungen)
  • Kenntnisnahme von Änderungen in den Regelwerken
  • Organisierung von Unterweisungen
  • Abwicklung von Aus- und Weiterbildung
Autor*in: Ernst Schneider