04.03.2024

Was ist Elektrosicherheit und warum ist sie wichtig?

Die gesetzlichen Bestimmungen zum Arbeitsschutz gelten für alle Arbeitnehmer und Auszubildenden. Für diejenigen, die im Bereich der Elektrotechnik arbeiten, gelten darüber hinaus besondere Normen und Vorschriften. Warum ist das so? Weil das Arbeiten mit elektrischem Strom auch besondere Gefahren und Risiken mit sich bringt. Das Ziel der Elektrosicherheit ist es, diese Gefahren und Risiken möglichst einzudämmen. Lesen Sie hier im großen Überblick, wie sie das schafft.

Überblick über die Elektrosicherheit: von den Normen und Vorschriften über die Qualifikationen bis zur BG ETEM

Inhaltsverzeichnis

Den Gefahren der Arbeit mit elektrischem Strom wollen Gesetzgeber, Berufsgenossenschaften sowie Versicherungen begegnen und Stromunfällen vorbeugen. Analog zur Arbeitssicherheit sprechen wir hier von Elektrosicherheit.

Der folgende Beitrag liefert einen Überblick über die Elektrosicherheit – über die speziellen Qualifikationen in diesem Bereich, über wichtige Normen und Vorschriften, notwendige Prüfungen und Unterweisungen, die berühmten fünf Sicherheitsregeln und vieles mehr. Erfahren Sie, was Elektrosicherheit eigentlich bedeutet.

Warum Elektrosicherheit?

Elektrosicherheit schützt den Menschen vor Elektrounfällen

Warnzeichen aus: WEKA Symbole-Katalog
Warnung vor elektrischer Spannung

Ein Blick in die Statistik sagt: Das Risiko, nach einem Stromunfall zu sterben, ist 20-mal höher als bei einem Arbeitsunfall wie etwa einem Absturz oder einem Unfall bei Transporten.

Deshalb gelten für die Elektrosicherheit auch besondere Normen und Vorschriften, deshalb ist sicheres Arbeiten in der Elektrotechnik so wichtig.

Diese Normen und Vorschriften reichen weit über das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hinaus und haben zum Ziel, die Gefahren des elektrischen Stroms einzudämmen und den Umgang des Menschen mit ihm sicherer zu machen.

Elektrosicherheit schützt das Unternehmen vor wirtschaftlichen Schäden

Die Elektrosicherheit hat einen weiteren Aspekt, den wirtschaftlichen. Kommt es zu Elektrounfällen, bedeutet das oft Sachschäden, schwere Brände oder Produktionsausfälle. Mit der Einhaltung der geltenden Normen und Vorschriften wird die Gefahr möglicher wirtschaftlicher Schäden für ein Unternehmen erheblich vermindert.

Weshalb Elektrosicherheit für alle Unternehmen gilt

Die regelmäßige Überprüfung elektrischer Betriebsmittel soll die Gefahr vermindern, die von brennenden elektrischen Geräten ausgeht.
Elektrische Betriebsmittel müssen regelmäßig überprüft werden. Die Verantwortung dafür hat der Arbeitgeber.

Ob Steckdosen, Kaffeemaschinen, Mikrowellen, Kühlschränke oder Computer – an allen Arbeitsplätzen gibt es elektrische Geräte.

Schäden an elektrischen Geräten wegen Überlastung oder defekten Kabeln können schnell zu einem Brand führen. Auch hier greifen wegen der Gefahren die besonderen Normen und Vorschriften der Elektrosicherheit.

Verantwortlich für die Elektrosicherheit im Betrieb ist der Arbeitgeber.

Unter anderem muss er elektrische Betriebsmittel regelmäßig auf ihre Funktionstüchtigkeit prüfen lassen. Unterlässt er das, kann er im Schadensfall haftbar gemacht werden.

Elektrosicherheit geht vor Bestandsschutz

Eine viel diskutierte Frage lautet: Gibt es Bestandsschutz für elektrische Anlagen, die noch nach alten Normen errichtet wurden? Hier gilt: Sicherheit geht vor! Die Elektrosicherheit einer Anlage hat immer Vorrang vor dem Bestandsschutz.

Welche Qualifikationen gibt es in der Elektrosicherheit?

„Ist ein Elektriker eine Elektrofachkraft?“ Die Antwort ist einfach und lautet: Nein. Ein Elektriker ist nie automatisch Elektrofachkraft.

Haben Sie eine Ausbildung oder ein Studium im Bereich der Elektrotechnik? Wollen Sie darüber hinaus Elektrofachkraft oder verantwortliche Elektrofachkraft werden, also zusätzlich für die Elektrosicherheit tätig sein? Dann brauchen Sie spezielle Qualifikationen für die Elektrosicherheit. Diese wollen wir uns im Folgenden genauer anschauen.

Verantwortliche Elektrofachkraft: Wer ist sie und welche Qualifikationen braucht sie?

Nach dem Arbeitsschutzgesetz trägt der Arbeitgeber die Verantwortung für elektrische Anlagen und Betriebsmittel. Dafür muss er die erforderliche Fachkenntnis besitzen. Besitzt er sie nicht, kann er die verantwortliche Leitung der elektrotechnischen Anlagen delegieren. Hier kommt die verantwortliche Elektrofachkraft ins Spiel.

Eine verantwortliche Elektrofachkraft hat die fachliche Leitung über einen elektrotechnischen Betriebsteil und damit eine große Verantwortung im Bereich Elektrosicherheit.
Die verantwortliche Elektrofachkraft hat die Unternehmerverantwortung für einen elektrotechnischen Betriebsteil.

Eine verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) hat die fachliche Leitung über einen elektrotechnischen Betriebsteil. Damit verfügt sie über Fach- und Führungsverantwortung. Für die Qualifikation zur verantwortlichen Elektrofachkraft  ist eine Ausbildung zum Meister, Techniker oder Ingenieur im Bereich der Elektrotechnik erforderlich. Die verantwortliche Elektrofachkraft muss vom Unternehmer dafür bestellt worden sein. Sie übernimmt für diesen Bereich die Unternehmerverantwortung und ist dementsprechend auch haftbar.

Welche Aufgaben hat die verantwortliche Elektrofachkraft innerhalb der Elektrosicherheit?

Zu den Aufgaben der verantwortlichen Elektrofachkraft zählen Auswahl, Einsatz und Kontrolle der im elektrotechnischen Bereich tätigen Personen. Weitere Aufgaben, wie z.B. die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen oder berufsgenossenschaftlicher Vorschriften, sind in der DIN VDE 1000-10 „Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen“ geregelt.

Die verantwortliche Elektrofachkraft kann auch gleichzeitig Anlagenverantwortlicher und Arbeitsverantwortlicher sein.

  • Anlagenverantwortlicher: Einem Anlagenverantwortlichen wurde die unmittelbare Verantwortung für den Betrieb einer elektrischen Anlage übertragen.
  • Arbeitsverantwortlicher: Ein Arbeitsverantwortlicher ist eine benannte Person, die die unmittelbare Verantwortung für die Durchführung von Arbeiten trägt.

Elektrofachkraft: Was versteht man darunter?

Als Elektrofachkraft (EFK) benötigt man eine Ausbildung oder ein Studium auf dem Gebiet der Elektrotechnik. Zusätzlich braucht man aber besondere Kenntnisse und Erfahrungen, die man sich über langjährige Arbeit im Elektrobereich oder in Weiterbildungen erworben hat. Hier lesen Sie mehr über die Anforderungen an die Elektrofachkraft.

Im Bereich des Arbeitsschutzes gibt es eine Fachkraft für Arbeitssicherheit – auch Sicherheitsfachkraft (Sifa) genannt. Eine entsprechende Bezeichnung für die Elektrosicherheit, etwa Fachkraft für Elektrosicherheit, gibt es nicht. In der Elektrosicherheit gibt es nur die Bezeichnung „Elektrofachkraft“, abgekürzt EFK.

Die Elektrofachkraft muss über ganz bestimmte Qualifikationen verfügen, um ihrer Verantwortung in der Organisation der Elektrosicherheit gerecht werden zu können.
Eine Elektrofachkraft benötigt eine ganz bestimmte Qualifikation. Die einschlägigen Normen und Vorschriften muss sie kennen.

Die Vorschrift 3 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) definiert die Elektrofachkraft wie folgt:

„Als Elektrofachkraft im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift gilt, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.“

Nach der DGUV Vorschrift 3 untersteht das Arbeiten an elektrischen Anlagen immer der Verantwortung einer Elektrofachkraft.

Jährliche Sicherheitsunterweisung ist Pflicht!

Eine Elektrofachkraft muss regelmäßig, mindestens aber einmal im Jahr, zu elektrotechnisch wichtigen Themen unterwiesen werden.  Zusätzlich müssen Unterweisungen zur Einarbeitung neuer Mitarbeiter sowie nach Unfällen stattfinden. Die Unterweisung ist eine Unternehmerpflicht.

Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten: Was darf sie tun?

Auch die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten hat bei der Organisation der Elektrosicherheit im Betrieb ihre Aufgaben.
Auch für die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ist eine jährliche Unterweisung Pflicht.

Die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) darf, wie der Name schon sagt, festgelegte elektrotechnische Arbeiten ausführen. Diese Tätigkeiten werden oft von Handwerkern oder Servicetechnikern ausgeübt.

Festgelegte Tätigkeiten sind gleichartige, sich wiederholende elektrotechnische Arbeiten an Betriebsmitteln, die vom Unternehmer in einer Arbeitsanweisung festgelegt sind.

Für die Arbeiten, die eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ausführen soll, muss der Unternehmer also jeweils Arbeitsanweisungen verfassen. Auch muss es sich um gleichartige und wiederholt auszuführende Aufgaben an Betriebsmitteln handeln.

Eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten arbeitet grundsätzlich nur in einem eng eingegrenzten Tätigkeitsfeld, für das jeweils eine schriftliche Bestellung vorliegen muss.

Elektrotechnisch unterwiesene Person: Wie wird man das?

Es gibt einfache elektrotechnische Arbeiten, für deren Ausführung keine Elektrofachkraft notwendig ist. Das sind beispielsweise Instandhaltungsaufgaben oder Reinigungsarbeiten in einem Elektroraum. Da hierbei elektrische Gefährdungen bestehen, gibt es den Qualifikationsstatus der elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP).

Die elektrotechnisch unterwiesene Person arbeitet immer unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft. Das gehört zur Organisation der Elektrosicherheit im Betrieb.
Zu den Tätigkeiten einer elektrotechnisch unterwiesenen Person können die Installation, die Wartung, aber auch die Reparatur elektrischer Anlagen und Betriebsmittel gehören.

Eine elektrotechnisch unterwiesene Person muss keine elektrotechnische Berufsausbildung vorweisen können. Es gibt Bildungsträger, die zur elektrotechnisch unterwiesenen Person schulen, wie zum Beispiel die TÜV SÜD Akademie. Die Schulung kann aber auch innerbetrieblich stattfinden. Für elektrotechnisch unterwiesene Personen ist der Erhalt der Fachkunde bzw. eine jährliche Unterweisung Pflicht.

Die elektrotechnisch unterwiesene Person wurde durch eine Elektrofachkraft oder verantwortliche Elektrofachkraft über die zu übertragenden Aufgaben und mögliche Gefahren unterrichtet, wenn erforderlich, auch angelernt sowie in den Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen unterwiesen. Zu den Aufgaben der elektrotechnisch unterwiesenen Person gehören nur die Tätigkeiten, in denen sie unterwiesen wurde.

Wichtig: Eine elektrotechnisch unterwiesene Person darf nur unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft tätig sein.

Wie organisiert man die Elektrosicherheit in der Praxis?

Der Weg der Elektrosicherheit ist immer der gleiche:

Elektrosicherheit: Von der Gefährdungsbeurteilung zu den Schutzmaßnahmen

Die Elektrofachkraft hat die verantwortungsvolle Aufgabe, Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen. Diese Gefährdungsbeurteilungen bilden die Grundlage für alle Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von lebensgefährlichen Elektrounfällen.

Die Elektrofachkraft muss mit den elektrotechnischen Gefährdungsbeurteilungen ermitteln, welche möglichen Gefahren bei bestimmten Tätigkeiten oder an bestimmten Arbeitsplätzen auftreten können. Auf dieser Grundlage arbeitet sie die entsprechenden Schutzmaßnahmen aus. Darauf aufbauend erstellt sie Arbeitsanweisungen und Betriebsanweisungen, an die sich alle halten müssen. Deren ordnungsgemäße Durchführung muss sie regelmäßig kontrollieren.

Normen und Vorschriften der Elektrosicherheit

Mit der Einhaltung von Normen und Vorschriften sollen die Gefahren der Arbeit mit elektrischem Strom verringert und damit für mehr Elektrosicherheit gesorgt werden.
Für die Elektrosicherheit gelten besondere Normen und Vorschriften. Damit soll lebensgefährlichen Stromunfällen vorgebeugt werden.

Was sind eigentlich Normen und wer legt sie fest?

Das Deutsche Institut für Normung e.V. (DIN) gibt es seit über hundert Jahren. Wie der Name schon sagt, ist es seine Aufgabe, Normen als Anforderungen an Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren auszuarbeiten und schließlich fest einzurichten. Als privatwirtschaftliches Institut arbeitet es mit vielen Experten aus verschiedenen Bereichen zusammen.

Aktuell gibt es etwa 33.500 deutsche Normen, die im Original über den Beuth-Verlag veröffentlicht werden. Übrigens: Jede und jeder kann einen Normungsantrag stellen! Dieser wird dann im zuständigen Ausschuss geprüft.

DIN-Normen gibt es in Deutschland für verschiedene Bereiche. Indem es die Normen einhält, gewährleistet ein Unternehmen eine bestimmte Qualität, Arbeitssicherheit oder eben Elektrosicherheit.

Jeder kann frei entscheiden, ob er sich an eine Norm hält oder nicht. Aber: Normen können zum Inhalt von Verträgen werden. Und: Der Gesetzgeber kann die Einhaltung von Normen verpflichtend vorschreiben. Dann ist die Norm bindend. Vielleicht das Wichtigste für die Verantwortlichen: DIN-Normen sind anerkannte Regeln der Technik. Wer sie einhält, hat im Fall eines Schadens, einer Haftung bzw. einer gerichtlichen Auseinandersetzung einen großen Vorteil. Er kann sich auf die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik berufen.

Überblick

Elektrofachkräfte müssen viele Normen und Vorschriften nicht nur kennen, sondern sie auch in der Praxis anwenden. Das ist bei der Vielzahl an Vorschriften, deren regelmäßigen Änderungen und deren Umfang eine echte Herausforderung! Lassen Sie sich durch die Steckbriefe von „Normen und Vorschriften der Elektrotechnik“ unterstützen. Die Steckbriefe brechen die Theorie der Normen auf die Praxis herunter, erläutern alles Wichtige auf verständliche Art und behalten für Sie immer alle Neuerungen im Auge.

Im Folgenden wollen wir zwei Normen und eine Vorschrift besprechen, die für die Elektrosicherheit von herausragender Bedeutung sind.

Was besagt die DIN VDE 0100 Teil 600 zur Elektrosicherheit?

Die Einhaltung der Normen ist für die Elektrosicherheit sehr wichtig. So legt die DIN VDE 0100-600 „Errichten von Niederspannungsanlagen“ – Teil 6: Prüfungen“ die Anforderungen an die Erstprüfung elektrischer Anlagen genau fest. Für die Elektrosicherheit ist sie eine bedeutsame Norm.

Was ist eine Erstprüfung?

Die Norm DIN VDE 0100 Teil 600 legt die Anforderungen an die Erstprüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel fest.
Die Erstprüfung hat zum Ziel, die Sicherheit und Funktionalität von elektrischen Anlagen nachzuweisen, bevor diese in Betrieb gehen.

Die Erstprüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel findet vor der Inbetriebnahme oder vor einer Wiederinbetriebnahme statt. Die Gefahr eines elektrischen Schlags für Personen und deren Umgebung soll so weit wie möglich ausgeschlossen und die Elektrosicherheit so weit wie möglich gewährleistet sein.

Inhalte der Erstprüfung

Die verlegten elektrischen Leitungen werden auf Fehler geprüft. Die Funktionalität der Isolierungen wird dadurch bestätigt. Die Auslöseeigenschaften der Überstromschutzorgane werden ermittelt und durch entsprechende Messungen bestätigt.

Messergebnisse werden in entsprechenden Protokollen festgehalten und dokumentiert. Der korrekte Einsatz von Betriebsmitteln und deren Funktionen wird kontrolliert.

Wer darf die Prüfung nach DIN VDE 0100-600 durchführen?

Laut Norm dürfen die Prüfungen nur von Elektrofachkräften durchgeführt werden, die dazu befähigt sind. Zur Prüfung befähigte Personen werden in der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 genauer definiert.

Die Aufgabe der DIN VDE 0105-100 in der Elektrosicherheit

Die DIN VDE 0105-100/A1 Berichtigung 1:2020-10 trägt den Titel „Betrieb von elektrischen Anlagen – Teil 100: Allgemeine Festlegungen“. Im Unterschied zur DIN VDE 0100 Teil 600 bestimmt sie die Anforderungen an die Wiederholungsprüfung. Die Wiederholungsprüfung, auch „wiederkehrende Prüfung“ genannt, bildet einen weiteren wichtigen Baustein für die Elektrosicherheit: in wiederkehrenden, festgelegten Abständen durch Prüfungen die Sicherheit von elektrischen Anlagen festzustellen.

In der Elektrosicherheit wird die DIN VDE 0105 Teil 100 auch als Grundnorm bezeichnet. Sie gilt für das Bedienen und Arbeiten an, mit oder in der Nähe von elektrischen Anlagen. Dabei handelt es sich um elektrische Anlagen aller Spannungsebenen – von Kleinspannung bis zur Höchstspannung.

Die beschriebenen elektrischen Anlagen dienen der Erzeugung, Übertragung und Verteilung elektrischer Energie. Man unterscheidet zwischen ortsfesten elektrischen Anlagen und Anlagen, die vorübergehend aufgebaut sind, wie z.B. auf Baustellen. Auch können diese ortsveränderlich sein und dabei unter Spannung und spannungsfrei transportiert werden.

Weiterhin klärt die DIN VDE 0105 Teil 100, welche Personen befugt sind, an elektrischen Anlagen arbeiten zu dürfen. Auch ist festgelegt, wer durch seine Qualifikation entsprechende Arbeiten verrichten darf. Übliche Arbeitsmethoden zum Erhalten des ordnungsgemäßen Zustands durch Wartungen und Instandhaltungen sind erläutert. Dabei ist auch berücksichtigt, welche Personen an den jeweiligen Maßnahmen eingesetzt werden dürfen.

Was bedeuten die 5 Sicherheitsregeln für die Elektrosicherheit und warum sind sie wichtig?

Die fünf Sicherheitsregeln sorgen für mehr Elektrosicherheit.
Die fünf Sicherheitsregeln für das Errichten und Betreiben elektrischer Anlagen dienen der Verhütung von Unfällen durch elektrischen Strom.

Auch die bekannten fünf Sicherheitsregeln der Elektrotechnik sind in der DIN VDE 0105-100 festgelegt.  Die fünf Sicherheitsregeln müssen zur Herstellung des spannungsfreien Zustands bei Arbeiten an elektrischen Anlagen eingehalten werden.

Wird an elektrischen Anlagen gearbeitet, müssen die fünf Sicherheitsregeln der Elektrotechnik zwingend eingehalten werden, um Stromunfälle zu vermeiden. Für solche Arbeiten sind immer entsprechende Fachkenntnisse und eine spezielle Ausbildung erforderlich. Elektrotechnische Laien dürfen unter keinen Umständen an elektrischen Anlagen tätig werden.

Die Sicherheitsregeln sind deshalb wichtig, weil mit ihnen die Risiken und Gefahren eines Stromunfalls für das elektrotechnische Fachpersonal möglichst gering gehalten werden sollen.

Was fordert die DGUV Vorschrift 3?

Für die Prüfungen elektrischer Betriebsmittel und Anlagen und damit auch für die Elektrosicherheit gelten verschiedene Gesetze, Verordnungen und Vorschriften nebeneinander:

  • direkte staatliche Arbeitsschutzvorgaben wie das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) oder die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • das „autonome“ Recht der Unfallversicherungsträger in Form des DGUV-Regelwerks

Die Anforderungen dieser beiden Rechtsgebiete gelten grundsätzlich parallel. Das heißt, dass die Elektrofachkraft beide beachten muss, um für Elektrosicherheit zu sorgen. Das Regelwerk der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) umfasst die sogenannten

  • DGUV-Vorschriften
  • DGUV-Regeln
  • DGUV-Grundsätze
  • DGUV-Informationen.
Mit Arbeitgeber ist in diesem Fall der Eigentümer elektrischer Anlagen und Betriebsmittel gemeint. Er trägt Verantwortung für die Elektrosicherheit.
Der Arbeitgeber ist für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten verantwortlich – also auch für die Elektrosicherheit.

Der Arbeitgeber, also der Eigentümer elektrischer Anlagen und Betriebsmittel, muss gegenüber den Berufsgenossenschaften bestimmte technische und organisatorische Anforderungen zwingend einhalten und damit für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten sorgen. Die Pflichten des Unternehmers werden in der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ näher ausgeführt.

Bei Verstößen gegen Unfallverhütungsvorschriften können vom Arbeitgeber hohe Bußgelder eingefordert werden oder Regressforderungen bezüglich gezahlter Renten und Entschädigungen geltend gemacht werden.

Die DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ ist eine solche Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Für die Elektrosicherheit ist sie von großer Bedeutung.

Sie gilt für elektrische Anlagen und Betriebsmittel, aber auch für nicht-elektrotechnische Arbeiten in der Nähe solcher Anlagen und Betriebsmittel.

Grundsätze der DGUV Vorschrift 3

  • Der Unternehmer muss dafür sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter deren Leitung und Aufsicht den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instandgehalten werden.
  • Wenn bei einer elektrischen Anlage oder bei einem elektrischen Betriebsmittel ein Mangel festgestellt worden, muss der Unternehmer dafür sorgen, dass der Mangel unverzüglich behoben wird.
  • Der Unternehmer muss dafür sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden, und zwar vor der ersten Inbetriebnahme und vor einer Wiederinbetriebnahme und in bestimmten Zeitabständen.

Wichtig für Elektrofachkräfte

Prüffristen bei ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln auf Baustellen
Beispiel: Der Richtwert für die Prüffrist ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel auf Baustellen beträgt nach Tab. 1B der DGUV V3 drei Monate.

Aus unfallversicherungsrechtlichen Gründen müssen ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel grundsätzlich auf ihren ordnungsgemäßen Zustand hin geprüft werden, und zwar

  • vor der Erstinbetriebnahme und
  • nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme.

Die DGUV Vorschrift 3 legt die Fristen für Wiederholungsprüfungen fest.

Bei den Prüfungen sind die Anforderungen der entsprechenden elektrotechnischen Regeln einzuhalten, beispielsweise nach:

Was ist die BG ETEM für die Elektrosicherheit?

BG ETEM ist die Kurzbezeichnung für die Berufsgenossenschaft für Energie, Textil, Elektro und Medienerzeugnisse. Sie ist die gesetzliche Unfallversicherung für etwa vier Millionen Versicherte in über 200.000 Unternehmen und hat ihren Sitz in Köln. Die BG ETEM über ihre Aufgaben:

„Wir unterstützen Unternehmen im Arbeitsschutz, betreuen Versicherte nach Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten und sichern deren Lebensunterhalt finanziell ab.“

Die BG ETEM gibt aber auch Durchführungsanweisungen heraus, die die Vorschriften der DGUV erläutern, zum Beispiel die DGUV Vorschrift 3. Es empfiehlt sich, diese Durchführungsanweisungen anzuwenden, damit man rechtlich möglichst auf der sicheren Seite ist.

Für den Bereich der Elektrosicherheit gibt die BG ETEM Brancheninformationen heraus. Zudem unterhält sie ein Fachkompetenzcenter „Elektrische Gefährdungen“, an das man sich bei Fragen wenden kann.

Außerdem registriert die BG ETEM meldepflichtige Stromunfälle und erstellt daraus aufschlussreiche Statistiken. Hier ein Beispiel von der Webseite der Berufsgenossenschaft:

Elektrosicherheit und Statistiken der Stromunfälle, herausgegeben von der BG ETEM
Stromunfälle nach Art der elektrotechnischen Qualifikation und Berufserfahrung

An diesem Statistikbeispiel erkennen Sie sofort dessen Brisanz: Elektrofachkräfte und elektrotechnisch unterwiesene Personen sind viel mehr von Stromunfällen betroffen als Laien. Schlussfolgerung: Die Fachkräfte müssen bei ihrer Arbeit besonders achtgeben. Zu ihrem eigenen Schutz sollten sie die Normen und Vorschriften der Elektrosicherheit immer einhalten.

Ob Sie verantwortliche Elektrofachkraft sind oder elektrotechnisch unterwiesene Person, ob es um das Ausstecken eines Wasserkochers über Nacht oder um die Gefährdungsbeurteilung einer Großbaustelle geht: Denken Sie auch in der Hektik des Alltags immer an die Elektrosicherheit. Damit tragen Sie, auch wenn es keiner sieht, zur Sicherheit von uns allen bei.

Autor*in: WEKA Redaktion