Befähigte Personen nach TRBS 1203
Die TRBS 1203 legt fest, welche Qualifikation eine „zur Prüfung befähigte Person“ erfüllen muss und wie Arbeitgeber diese festlegen. Der Beitrag erklärt verständlich, welche Anforderungen gelten und worauf es bei Prüfungen ankommt.
Zuletzt aktualisiert am: 23. Februar 2026

Die Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 1203 „Zur Prüfung befähigte Personen“ konkretisiert die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) an Personen, die Prüfungen von Arbeitsmitteln durchführen.
Nach der BetrSichV hat der Arbeitgeber sicherzustellen, dass Arbeitsmittel von einer zur Prüfung befähigten Person geprüft werden.
Die TRBS 1203 beschreibt, welche fachlichen Voraussetzungen eine befähigte Person erfüllen muss und wie diese in Abhängigkeit von der jeweiligen Prüfaufgabe festzulegen sind.
Bedeutung der TRBS 1203 für die Elektrosicherheit
Erst‑ und Wiederholungsprüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel sind ein zentrales Element der Elektrosicherheit. Die TRBS 1203 legt fest, welche Personen solche Prüfungen durchführen dürfen und welche Kenntnisse dafür erforderlich sind.
Die erforderlichen Fachkenntnisse richten sich nach:
- dem Prüfumfang,
- der Prüfart,
- den zu prüfenden Arbeitsmitteln sowie
- den eingesetzten Mess‑ und Prüfgeräten.
Stellung der TRBS 1203 im Regelwerk
Die TRBS 1203 konkretisiert die BetrSichV im Rahmen ihres Anwendungsbereichs. Bei Anwendung der in der TRBS beschriebenen Vorgehensweisen kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass er die Anforderungen der BetrSichV erfüllt (Vermutungswirkung).
Entscheidet sich der Arbeitgeber für eine andere Lösung, muss er mindestens ein gleichwertiges Sicherheitsniveau nachweisen.
Grundanforderungen an befähigte Personen
Die TRBS 1203 benennt drei grundlegende Voraussetzungen, über die eine zur Prüfung befähigte Person verfügen muss.
- Berufsausbildung
Die befähigte Person muss über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Studium verfügen, anhand dessen ihre fachlichen Kenntnisse nachvollziehbar festgestellt werden können. Grundlage sind Berufsabschlüsse oder vergleichbare Qualifikationsnachweise. - Berufserfahrung
Erforderlich ist eine nachgewiesene praktische Erfahrung im Umgang mit vergleichbaren Arbeitsmitteln. Die befähigte Person muss: Funktions- und Betriebsweise der Arbeitsmittel kennen, typische Anlässe für Prüfungen beurteilen können, Erfahrung in der Durchführung vergleichbarer Prüfungen besitzen sowie Prüfergebnisse fachlich bewerten können. - Zeitnahe berufliche Tätigkeit
Die befähigte Person muss im Umfeld der jeweiligen Prüfaufgabe tätig sein und ihre Fachkenntnisse regelmäßig aktualisieren. Dazu gehören regelmäßige Durchführung von Prüfungen, Weiterbildung zum Stand der Technik sowie aktuelle Kenntnisse zu Gefährdungen und Schutzmaßnahmen.
Konkretisierung für elektrische Gefährdungen
Für Prüfungen zum Schutz vor elektrischen Gefährdungen stellt die TRBS 1203 zusätzliche Anforderungen:
- eine elektrotechnische Berufsausbildung, ein elektrotechnisches Studium oder eine vergleichbare Qualifikation,
- mindestens ein Jahr Berufserfahrung mit Errichtung, Instandhaltung oder Prüfung elektrischer Arbeitsmittel oder Anlagen,
- eine zeitnahe berufliche Tätigkeit im Bereich elektrischer Prüfungen.
Die fachlichen Kenntnisse sind regelmäßig zu aktualisieren, z. B. durch Schulungen oder innerbetriebliche Erfahrungsaustausche.
Rolle des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber bleibt auch bei Beauftragung einer befähigten Person verantwortlich. Er hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen:
- welche Prüfungen erforderlich sind,
- welchen Umfang sie haben,
- welche Qualifikation die prüfende Person benötigt.
Die Auswahl der befähigten Person muss prüfaufgabenbezogen erfolgen – eine pauschale „Befähigung für alles“ ist nicht vorgesehen.
Fazit zur TRBS 1203
Die TRBS 1203 schafft Klarheit darüber, wer Prüfungen von Arbeitsmitteln durchführen darf und welche fachlichen Voraussetzungen dafür notwendig sind. Für elektrische Anlagen und Betriebsmittel bedeutet dies: Nur ausreichend qualifizierte und fachlich aktuelle Personen dürfen mit Prüfungen beauftragt werden.
Damit ist die TRBS 1203 ein zentrales Instrument zur rechtssicheren Organisation von Prüfungen im Arbeitsschutz und in der Elektrosicherheit.
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