Gratis-Broschüre: Gefährdungsbeurteilung – der wichtigste Schritt zur persönlichen Absicherung

Jeder von uns hat tagtäglich mit vielen Gefährdungen zu tun. Und wir meistern sie. Oder nicht? Wie Sie es als Elektrofachkraft richtig machen, erfahren Sie auf 28 Seiten unserer Broschüre „Gefährdungsbeurteilung und die persönliche Absicherung“, die Sie kostenlos herunterladen können.
Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?
Die Ermittlung des notwendigen Maßes an Arbeitsschutz bedarf einer Erhebung der möglichen Gefahren am Arbeitsplatz. Das Arbeitsschutzrecht nennt dies „Gefährdungsbeurteilung“. Auf ihr muss jede Folgemaßnahme aufbauen. Die Gefahrenorientierung des Arbeitsschutzes gewinnt zunehmend an Bedeutung. Wir kennen den Begriff aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).
Sind die Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz nicht bekannt, kann sich niemand davor schützen. Eine der grundlegenden Aufgaben des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes ist es, die Arbeitsbedingungen zu beurteilen, d.h., mögliche Gefährdungen für Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten festzustellen. Ermittelte Gefahren werden durch Verbesserungsmaßnahmen abgestellt oder gemindert. Im Bereich der Elektrosicherheit trägt die Fachkunde der Elektrofachkraft maßgeblich dazu bei.
Es gibt wenig konkrete Vorgaben für den Ablauf. Der Betriebsleiter kann entscheiden, ob ein Team aus internen Fach- und Führungskräften oder eine externe sicherheitstechnische Betreuung die Beurteilung vornimmt.
Gefährdungsbeurteilung: Worauf zu achten ist
Damit sie als rechtssicher angesehen werden kann, ist auf Folgendes zu achten:
- Durchführung von fachkundigen Personen
- Arbeitsplatz- und Tätigkeitsbezug
- Erfassen aller Verletzungsrisiken und Gesundheitsbelastungen, ohne Beschränkung auf naheliegende Risiken
- Einbeziehen der betroffenen Mitarbeiter
- Fortschreiben inkl. Überprüfen der Wirkung getroffener Maßnahmen
- sorgfältige Dokumentation

Die Rolle der Elektrofachkraft
Bereits der erste Punkt betrifft die Elektrofachkraft. Wenn der Arbeitgeber nicht die notwendige Fachkenntnis vorweisen kann, benötigt er für die Durchführung der Beurteilung Unterstützung. Betriebliche Arbeitsschützer müssen hier eng mit der Elektrofachkraft zusammenarbeiten.
Wie dies im Einzelnen aussieht bzw. inwieweit die Elektrofachkraft in die Erstellung einbezogen wird, bleibt dem Betrieb überlassen. Abhängig von Branche, Tätigkeit und Gefährdungen wird die Elektrofachkraft in irgendeiner Weise am Procedere beteiligt sein.
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