Diese Gefährdungsbeurteilung für Arbeiten an HV-Energiespeichern können Sie kostenlos herunterladen. gratis

Gratis-Download: Gefährdungsbeurteilung – der wichtigste Schritt zur persönlichen Absicherung

Diese Gefährdungsbeurteilung für Arbeiten an HV-Energiespeichern können Sie kostenlos herunterladen. gratis
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Jeder von uns hat tagtäglich mit vielen Gefährdungen zu tun. Und wir meistern sie. Oder nicht? Wie Sie die Gefährdungsbeurteilung richtig machen, erfahren Sie hier. Als Muster können Sie eine Gefährdungsbeurteilung für Arbeiten an Hochvolt-Energiespeichern kostenlos herunterladen.

Welche Gefahren gibt es bei Arbeiten an Hochvolt-Energiespeichern?

Die Arbeiten an Hochvolt-Energiespeichern sind besonders gefährlich. Welche Gefahren dabei drohen, finden Sie mithilfe der Gefährdungsbeurteilung „Arbeiten an Hochvolt-Energiespeichern“ heraus. Die Gefährdungsbeurteilung können Sie kostenlos herunterladen und sofort einsetzen. Mit ihr beurteilen Sie die Gefährdungen für alle Beschäftigten, die in diesem Bereich elektrotechnische Tätigkeiten verrichten, und sorgen damit für mehr Elektrosicherheit im Betrieb.

Diese Gefährdungsbeurteilung für Arbeiten an Hochvolt-Energiespeichern können Sie aber auch als Muster dafür verwenden, wie eine Gefährdungsbeurteilung auszusehen hat und was sie enthalten muss. Im Folgenden können Sie einige grundlegende Informationen darüber nachlesen, wozu eine Gefährdungsbeurteilung dient und worauf Sie achten müssen, damit diese auch rechtlich Bestand hat.

Die Muster-Gefährdungsbeurteilung zum Gratis-Download stammt aus dem WEKA-Produkt Arbeitshilfen für die betriebliche Elektrosicherheit.

Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?

Die Ermittlung des notwendigen Maßes an Arbeitsschutz bedarf einer Erhebung der möglichen Gefahren am Arbeitsplatz. Das Arbeitsschutzrecht nennt dies „Gefährdungsbeurteilung“. Auf ihr muss jede Folgemaßnahme aufbauen. Die Gefahrenorientierung des Arbeitsschutzes gewinnt zunehmend an Bedeutung. Wir kennen den Begriff aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).

Sind die Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz nicht bekannt, kann sich niemand davor schützen. Eine der grundlegenden Aufgaben des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes ist es, die Arbeitsbedingungen zu beurteilen, d.h., mögliche Gefährdungen für Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten festzustellen. Ermittelte Gefahren werden durch Verbesserungsmaßnahmen abgestellt oder gemindert. Im Bereich der Elektrosicherheit trägt die Fachkunde der Elektrofachkraft maßgeblich dazu bei.

Es gibt wenig konkrete Vorgaben für den Ablauf. Der Betriebsleiter kann entscheiden, ob ein Team aus internen Fach- und Führungskräften oder eine externe sicherheitstechnische Betreuung die Beurteilung vornimmt.

Gefährdungsbeurteilung: Worauf zu achten ist

Damit sie als rechtssicher angesehen werden kann, ist auf Folgendes zu achten:

  • Durchführung von fachkundigen Personen
  • Arbeitsplatz- und Tätigkeitsbezug
  • Erfassen aller Verletzungsrisiken und Gesundheitsbelastungen, ohne Beschränkung auf naheliegende Risiken
  • Einbeziehen der betroffenen Mitarbeiter
  • Fortschreiben inkl. Überprüfen der Wirkung getroffener Maßnahmen
  • sorgfältige Dokumentation

Die Rolle der Elektrofachkraft

Bereits der erste Punkt betrifft die Elektrofachkraft. Wenn der Arbeitgeber nicht die notwendige Fachkenntnis vorweisen kann, benötigt er für die Durchführung der Beurteilung Unterstützung. Betriebliche Arbeitsschützer müssen hier eng mit der Elektrofachkraft zusammenarbeiten.

Wie dies im Einzelnen aussieht bzw. inwieweit die Elektrofachkraft in die Erstellung einbezogen wird, bleibt dem Betrieb überlassen. Abhängig von Branche, Tätigkeit und Gefährdungen wird die Elektrofachkraft in irgendeiner Weise am Procedere beteiligt sein.

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