EuP: Die elektrotechnisch unterwiesene Person im Betrieb einsetzen
In welchem Rahmen können Sie elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuPs) rechtssicher einsetzen? Und wie muss die Beauftragung durch den Arbeitgeber aussehen? Hier lesen Sie auch, welche Arbeiten eine EuP ausführen darf. Nutzen Sie gerne unseren Gratis-Download!
Zum Teil herrscht in den Unternehmen Unsicherheit darüber, wie sie eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) einsetzen können. Sogar in der Fachpresse ist diese Unsicherheit zu bemerken. Dabei ist die elektrotechnisch unterwiesene Person an sich nichts Neues.
Definiert ist sie bereits seit 1979 in nahezu unveränderter Form in diesen Normen:
- DIN VDE 1000-10 (VDE 1000-10) „Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen“
- DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100) „Betrieb von elektrischen Anlagen – Teil 100: Allgemeine Festlegungen“
Im Folgenden wollen wir darstellen, wie Sie eine elektrotechnisch unterwiesene Person rechtssicher einsetzen und welche Arbeiten die EuP tatsächlich durchführen darf, ohne gegen die Anforderungen der Elektrosicherheit zu verstoßen. Doch zunächst die Definition.
Wer ist eine elektrotechnisch unterwiesene Person?
Eine elektrotechnisch unterwiesene Person ist eine Person, die durch eine Elektrofachkraft (EFK)
- über die übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet,
- erforderlichenfalls angelernt sowie
- hinsichtlich der notwendigen Schutzeinrichtungen, persönlichen Schutzausrüstungen und Schutzmaßnahmen unterwiesen wurde.
Welche Arbeiten darf eine EuP durchführen?
Elektrotechnisch unterwiesene Personen können nur für Tätigkeiten eingesetzt werden, für die sie körperlich wie geistig geeignet, unterwiesen (ausgebildet) und beauftragt wurden. Tätigkeiten wie „Arbeiten unter Spannung“ (Arbeitsmethode nach Abschn. 6.3 der DIN VDE 0105-100) und „Arbeiten an/in elektrischen Anlagen über 1 kV“ (Hochspannungsanlagen) gehören nicht dazu.
Überwachung der EuP immer notwendig?
Das hängt von den elektrotechnischen Tätigkeiten ab, die von den EuPs ausgeführt werden. Elektrotechnisch unterwiesene Personen müssen durch eine verantwortliche Elektrofachkraft beaufsichtigt werden. Das heißt, die Elektrofachkraft muss die Anforderungen der elektrotechnischen Tätigkeiten (Tätigkeitsmerkmale, Schwierigkeitsgrade) mit dem Können der elektrotechnisch unterwiesenen Personen (berufliche Qualifikation, Berufserfahrung, zeitnahe berufliche Tätigkeit) abgleichen und bewerten.
Entsprechend dieser Bewertung durch die Elektrofachkraft sind die elektrotechnischen Tätigkeiten der elektrotechnisch unterwiesenen Personen zu planen, zu beauftragen und, wenn erforderlich, zu überprüfen. Nur eine Elektrofachkraft kann selbstständig tätig werden und die fachliche Leitung über alle Arbeiten an der elektrischen Anlage übernehmen.
Beauftragung durch Arbeitgeber
Werden Mitarbeiter (Beschäftigte) als elektrotechnisch unterwiesene Personen eingesetzt, so liegt erst einmal die Auswahlverantwortung beim Arbeitgeber (Pflichten des Arbeitgebers). Wie bei der verantwortlichen Elektrofachkraft kann dies im Arbeitsvertrag oder durch eine zusätzliche Beauftragung erfolgen.
Ist eine Beauftragung erforderlich, so sollte diese folgende Inhalte haben:
- Name des Auftraggebers, ggf. Anschrift
- Name des Beauftragten (elektrotechnisch befähigte Personen), ggf. nur mit Geburtsdatum und/oder Mitarbeiternummer
- Angaben zu den Tätigkeitsbereichen (Arbeitsbereich)
- Angaben zu den Tätigkeiten, die ausgeführt werden dürfen (Tätigkeitsbeschreibung)
- Angaben zu Tätigkeiten, die nicht ausgeführt werden dürfen (Ausschluss)
- Unterschrift des Arbeitgebers/Auftraggebers
Was Sie sonst noch beachten müssen
Elektrotechnisch unterwiesene Personen sind keine 100-prozentigen Elektrofachkräfte, sie können jedoch je nach Bildungsstand für festgelegte Tätigkeiten eingesetzt werden.
Elektrotechnisch unterwiesene Personen können auch das Qualifikationsniveau von Elektrofachkräften erreicht haben, wenn sie durch die berufliche Ausbildung Kernkompetenzen der Elektromechanik, Mechatronik, Elektronik und Elektrotechnik erworben haben. Mehr über die verschiedenen elektrotechnischen Qualifikationen erfahren Sie im Beitrag Elektrotechnische Qualifikationen, Tätigkeiten und Anforderungen.
Die Verantwortung, welche elektrotechnischen Tätigkeiten welche Personen (berufliche Qualifikation, Berufserfahrung, zeitnahe berufliche Tätigkeit) ausführen dürfen, liegt immer beim Auftraggeber (Auswahlverantwortung).