Anforderungen an die Elektrofachkraft
Elektrofachkraft ist keine Qualifikation, die man durch eine klassische Berufsausbildung erwirbt. Vielmehr ist Elektrofachkraft ein Status, an den neben der Ausbildung noch weitere Anforderungen gestellt werden. Welche das sind, erläutert dieser Fachbeitrag.

Status Elektrofachkraft (EFK)
Elektrofachkraft (EFK) ist kein Ausbildungsberuf oder Abschluss, sondern ein Qualifikationsstatus innerhalb der Elektrosicherheit. Dieser setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen. Lesen Sie im Folgenden, welche Anforderungen an eine Elektrofachkraft gestellt werden.
In der DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ heißt es zu den Anforderungen an die Elektrofachkraft:
„Als Elektrofachkraft im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift gilt, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.“
Anforderungen an die Elektrofachkraft in DIN-Normen
Die DIN VDE 1000-10 „Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen“ und die DIN VDE 0105-100 „Betrieb von elektrischen Anlagen – Teil 100: Allgemeine Festlegungen“ lehnen sich an diese Definition an.
Elektrofachkraft ist danach, wer aufgrund der Ausbildung, erworbenen Kenntnisse und Erfahrung die übertragenen Arbeiten beurteilen kann. Dazu ist auch ein Wissen über die anzuwendenden Vorschriften, Bestimmungen und Regeln der Technik nötig. Ebenso müssen bei der Arbeit auftretende Gefahren erkannt werden. Das bedeutet also, dass die EFK diese Arbeiten in eigener Verantwortung fachlich einwandfrei und sicher ausführen kann. Es ist nur derjenige Elektrofachkraft, der über das für die auszuführende Arbeit nötige Wissen und die Fähigkeit zur Durchführung derselben verfügt.
Fachverantwortung und fachliche Kompetenz als Anforderungen an die Elektrofachkraft
Drei Punkte sind im Zusammenhang mit dem Status von Elektrofachkräften besonders zu beachten:
- Aufgrund der speziellen Eigenschaften der elektrischen Energie, die für einen Laien häufig schwer verständlich sind, trägt die Elektrofachkraft eine besondere Fachverantwortung.
- Da die Vielfalt der Anwendungen der elektrischen Energie inzwischen sehr groß geworden ist, ist es unrealistisch, eine „Universal-Elektrofachkraft“ auszubilden.
- Aufgrund der o.g. Punkte und der fachlichen Kompetenz muss der Elektrofachkraft in ihrem Bereich eine große Unabhängigkeit zugestanden werden. So darf sie z.B. von elektrotechnischen Laien keine Weisungen über die Arbeitsausführungen in ihrem Fachgebiet erhalten.
Ausbildung als Nachweis der Fachkunde
Üblicherweise gelten folgende Ausbildungen als Nachweis der Fachkunde auf dem jeweiligen Gebiet:
- Geselle/Facharbeiter
- Meister (Industrie/Handwerk)
- Staatlich geprüfter Techniker
- Bachelor
- Diplom-Ingenieur
- Master
Auch eine mehrjährige Tätigkeit auf dem jeweiligen Gebiet mit ergänzender Qualifizierung und nachgewiesener (interner) Prüfung ist möglich.
Eine für alle Aufgaben gleich gut qualifizierte Elektrofachkraft gibt es nicht. Der Qualifikationsstatus bezieht sich immer nur auf das Aufgabengebiet, für das die Elektrofachkraft ausgebildet wurde und für das sie Kenntnisse und Erfahrungen hat. Für ein neues Aufgabengebiet – z.B. eines Telekommunikationstechnikers, der jetzt Aufgaben im Bereich der Hochspannung übernehmen soll – muss erst durch Zusatzausbildung oder mehrjährige Tätigkeit unter Leitung und Aufsicht die Qualifikation erworben werden.
Verantwortung des Vorgesetzten
Es ist notwendig, diese Kenntnisse und das Wissen für die jeweilige Arbeit (Auswahlverantwortung) durch die verantwortliche Elektrofachkraft in regelmäßigen Abständen zu überprüfen (Unterweisungspflicht) und durch Fortbildungen auf dem aktuellen Stand zu halten.
Aufgaben einer EFK
Zu den grundlegenden Aufgaben gehören die Installation sowie die Wartung elektrischer Anlagen. Hier reichen die Arbeiten vom einfachen Installieren bis hin zur Fehlerbeseitigung im laufenden Betrieb. Letzteres bedarf sorgfältiger Auswahl seitens des Vorgesetzten (Sorgfaltspflicht). Hier gilt es, die Ausbildung sowie die Tagesform des Mitarbeiters zu beachten.
Jemand, der z.B. aufgrund zu hoher persönlicher Belastungen nicht in der Lage ist, sich ausreichend zu konzentrieren, darf keine Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen vornehmen.
Arbeiten in der Nähe von unter Spannung stehender Teile (AiN)
Häufig werden Arbeiten an elektrischen Anlagen im freigeschalteten Zustand, aber in der Nähe zu unter Spannung stehenden Teilen durchgeführt. Die meisten Unfälle mit elektrischem Strom passieren bei ungewollter Berührung. Deshalb sind die Schutzzonen zu berührbaren unter Spannung stehenden Teilen einzuhalten. Im Niederspannungsbereich ist das ein Abstand von 0,5 m. Wird dieser Abstand unterschritten, sind zusätzliche Schutzmaßnahmen nötig.
Sollen Arbeiten sogar an unter Spannung stehenden Teilen durchgeführt werden, ist für die Durchführung eine speziell ausgebildete Elektrofachkraft nötig (Ausbildung und Unterweisung zu Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen).
Einsatzgebiete von Elektrofachkräften
Viele Elektrofachkräfte werden auch als Arbeitsverantwortliche eingesetzt. Sei es für Kollegen, elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP) oder auch für elektrotechnische Laien als Aufsicht. Hierdurch werden sie im juristischen Sinne zu Vorgesetzten.