20.11.2023

DGUV Vorschrift 3 – Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Die DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3) ist für die Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel besonders wichtig.  Wer darf die Prüfungen durchführen? Wie oft müssen sie durchgeführt werden? Informieren Sie sich hier über Prüffristen, weitere Bestimmungen und Prüfprotokolle zum Downloaden.

Elektrofachkraft bei der Arbeit

Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten schützen

Die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (früher: BGV A3) fällt nicht unter das staatliche Arbeitsschutzrecht. Vielmehr verpflichtet sie den Arbeitgeber gegenüber den Berufsgenossenschaften, also  unfallversicherungsrechtlich, zur Einhaltung der dort gemachten Vorgaben. Daher ersetzt die Einhaltung der DGUV V3 nicht die Beachtung der Maßgaben der Betriebssicherheitsverordnung, sondern existiert daneben.

Das primäre Ziel der Unfallverhütungsvorschriften ist die Sicherheit von Menschen. Nach der DGUV Vorschrift 3 muss der Arbeitgeber, also der Eigentümer elektrischer Anlagen und Betriebsmittel, bestimmte technische und organisatorische Anforderungen einhalten. So sollen Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten geschützt werden. Verstöße dagegen können für den Arbeitgeber teuer werden. Die allgemeinen Pflichten des Arbeitgebers werden in der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ näher bestimmt.

Durchführungsanweisungen der BG ETEM

Die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) hat zur DGUV Vorschrift 3 Durchführungsanweisungen (DA 3) veröffentlicht. → BG ETEM: DGUV Vorschrift 3 mit Durchführungsanweisungen.

Diese enthalten weitere Erläuterungen dazu, wie die in den Unfallverhütungsvorschriften vorgegebenen Schutzziele erreicht werden können.

Praxistipp: Die Durchführungsanweisungen anwenden

Es empfiehlt sich, die Durchführungsanweisungen anzuwenden. Wenn Sie andere Lösungen wählen, müssen Sie gegenüber der Berufsgenossenschaft bei einem Unfall gegebenenfalls nachweisen, dass die von Ihnen praktizierte Lösung ebenso sicher war. Diesen Beweis müssen Sie im Fall eines Prozesses meist durch ein Gutachten führen können.

DGUV Vorschrift 3: Welche Geräte fallen darunter?

Die DGUV V3 dient im Rahmen der Elektrosicherheit primär dem Personenschutz und gilt für alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel, also für ortsfeste genauso wie für ortsveränderliche.

In der Vorschrift selbst steht, dass sie für

  • elektrische Anlagen und Betriebsmittel und für
  • nicht elektrotechnische Arbeiten in der Nähe elektrischer Anlagen und Betriebsmittel

gilt.

Laut Durchführungsanweisungen der BG ETEM gehören zu den nicht elektrotechnischen Arbeiten beispielsweise das Errichten von Bauwerken in der Nähe von Freileitungen und Kabelanlagen, außerdem Annäherungen bei anderen Arbeiten.

Mit elektrischen Betriebsmitteln sind alle Gegenstände gemeint, die als Ganzes oder in einzelnen Teilen

  • dem Anwenden elektrischer Energie dienen (z.B. Gegenstände zum Erzeugen, Fortleiten, Verteilen, Speichern, Messen, Umsetzen und Verbrauchen) oder
  • dem Übertragen, Verteilen und Verarbeiten von Informationen (z.B. Gegenstände der Fernmelde- und Informationstechnik) dienen.

Kernvorschrift elektrischer Anlagen und Betriebsmittel

Von überragender Bedeutung für die Elektrosicherheit sind diese beiden Grundsätze in § 3 der Vorschrift:

  • Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instandgehalten werden. Der Unternehmer hat ferner dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den elektrotechnischen Regeln entsprechend betrieben werden.
  • Ist bei einer elektrischen Anlage oder einem elektrischen Betriebsmittel ein Mangel festgestellt worden, d.h. entsprechen sie nicht oder nicht mehr den elektrotechnischen Regeln, so hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass der Mangel unverzüglich behoben wird und, falls bis dahin eine dringende Gefahr besteht, dafür zu sorgen, dass die elektrische Anlage oder das elektrische Betriebsmittel im mangelhaften Zustand nicht verwendet werden.

Wer darf die Prüfung nach DGUV V3 durchführen?

Für Prüfungsfragen ist § 5 der Vorschrift relevant. Darin wird ausgesagt, dass die Prüfungen nur durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft durchgeführt werden dürfen.

Wie oft muss die Prüfung durchgeführt werden?

Der Unternehmer muss laut Vorschrift dafür sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden, und zwar:

  1. vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme
  2. in bestimmten Zeitabständen.

Die generelle Aussage zu den Fristen für die Prüfungen lautet: Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden.

Die Durchführungsanweisung zu den Prüffristen betont, dass für die Wiederholungsprüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel die Forderungen hinsichtlich Prüffrist und Prüfer erfüllt sind, wenn die in der nachfolgenden Tabelle 1A genannten Festlegungen eingehalten werden.

Tab.: Fristen für Wiederholungsprüfungen ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel (nach Tabelle 1A DGUV V3)

Anlage/Betriebsmittel Prüffrist Art der Prüfung Prüfer
elektrische Anlage und ortsfeste Betriebsmittel 4 Jahre auf ordnungsgemäßen Zustand Elektrofachkraft
Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in nicht stationären Anlagen 1 Monat auf Wirksamkeit Elektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Person bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte
Fehlerstrom-, Differenzstrom- und Fehlerspannungs-Schutzeinrichtung auf einwandfreie Funktion durch Betätigen der Prüfeinrichtung Benutzer
– in stationären Anlagen 6 Monate
– in nicht stationären Anlagen arbeitstäglich
Für die Wiederholungsprüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel gelten die Vorgaben der nachfolgenden Tabelle 1B.

Tab.: Wiederholungsprüfungen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel (nach Tabelle 1B DGUV V3)

Anlage/Betriebsmittel Prüffrist = (Richt- und Maximalwerte) Art der Prüfung Prüfer
ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (soweit benutzt)

Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen mit Steckvorrichtungen

Anschlussleitungen mit Stecker

bewegliche Leitungen mit Stecker und Festanschluss

Richtwert: 6 Monate
auf Baustellen: 3 MonateWird bei den Prüfungen eine Fehlerquote < 2 % erreicht, kann die Prüffrist entsprechend verlängert werden.Maximalwerte:

  • auf Baustellen, in Fertigungsstätten und Werkstätten oder unter ähnlichen Bedingungen: 1 Jahr
  • in Büros oder unter ähnlichen Bedingungen: 2 Jahre
auf ordnungsgemäßen Zustand Elektrofachkraft; bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte auch elektrotechnisch unterwiesene Person

DGUV V3 Prüfprotokoll

Weitere Ausführungen zur DGUV Vorschrift 3 finden Sie im Fachbuch Prüfprotokolle für die Elektrofachkraft. Zusätzlich können Sie dort zur DGUV V3 ein Prüfprotokoll in Word downloaden.

Im Fachbuch erhalten Sie für Ihre Elektroprüfungen diese Prüfprotokolle zum Download:

  • DIN VDE 0100-600
  • DIN VDE 0105-100
  • DIN EN 50678 (VDE 0701)
  • DIN EN 50699 (VDE 0702)
  • DIN EN 60204-1
  • DGUV Vorschrift 3

Schauen Sie sich hier weitere Informationen zum Fachbuch an: → Prüfprotokolle für die Elektrofachkraft

Prüfungen, die nach anderen Unfallverhütungsvorschriften gefordert werden, müssen selbstverständlich zusätzlich durchgeführt werden.

Als technischer Standard für wiederkehrende Prüfungen bietet sich die DIN VDE 0105-100 an. → Wiederholungsprüfung neu geregelt: DIN VDE 0105-100

Autor*in: Ernst Schneider