Anforderungsprofil an die verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)
Die kostenlose Checkliste „Anforderungsprofil an die verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)“ hilft Ihnen bei der Überprüfung aller notwendigen Qualifikationen und Kenntnisse der VEFK nach ArbSchG, DGUV Vorschrift 1, DGUV Vorschrift 3 und VDE 1000-10. Um die Eignung zur VEFK festzustellen, enthält sie
- Fragen zur Ausbildung
- Fragen zur Sachkenntnis auf dem jeweiligen Gebiet der Elektrotechnik
- Fragen zur fachlichen Qualifikation der zu bestellenden Person
- Fortbildungsmaßnahmen
- Bestellung
Wer im Rahmen der fachlichen Leitung eines elektrotechnischen Betriebsteils die Fach- und Führungsverantwortung übernimmt, eine Ausbildung zum Meister, Techniker oder Ingenieur im Bereich der Elektrotechnik hat und vom Unternehmer bestellt wurde, ist als verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) tätig. Die VEFK übernimmt somit die Unternehmerverantwortung in diesem Bereich. Dazu gehören unter anderem Auswahl, Einsatz und Kontrolle der im elektrotechnischen Bereich tätigen Personen. Weitere Aufgaben und Befugnisse, wie z.B. die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen oder berufsgenossenschaftlicher Vorschriften, sind in der VDE 1000-10 geregelt.
Häufig ist in Betrieben die Situation anzutreffen, dass der Unternehmer bzw. eine Führungskraft nicht gleichzeitig eine (Elektro-)Fachkraft ist. Daraus ergibt sich die grundsätzlich problematische Situation, dass der Unternehmer zwar generell die Verantwortung für die Arbeitssicherheit trägt, diese Verantwortung im Fachbereich (z.B. im Elektrobereich) mangels entsprechender Kompetenz nicht ausüben kann.
Dieses Problem kann durch die „Ausgliederung“ der Fachkompetenz und die Übertragung dieses Bereichs an eine Fachkraft gelöst werden (ob jemand geeignet ist, prüft unser Muster das Anforderungsprofil einer VEFK ab). Die fachliche Verantwortung liegt dann der Fachkraft, während die restliche Verantwortung beim Unternehmer bzw. der Führungskraft verbleibt (insbesondere die Wahrnehmung von Organisations-, Aufsichts- und Auswahlpflichten).
Prüfprotokolle und Checklisten
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