Erstprüfung nach DIN VDE 0100-600 korrekt durchführen
Eine entscheidende Norm für die elektrotechnische Praxis ist die DIN VDE 0100-600. Sie regelt die Erstprüfung elektrischer Anlagen. Einen guten Überblick über die Norm sowie Prüfprotokolle erhalten Sie hier.

Erstprüfung elektrischer Anlagen nach DIN VDE 0100-600
Der offizielle Titel der DIN VDE 0100-600:2017-06 lautet „Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 6: Prüfungen (IEC 60364-6:2016); Deutsche Übernahme HD 60364-6:2016 + A11:2017“. Innerhalb der Elektrosicherheit hat sie einen hohen Stellenwert, weil sie die wichtige Erstprüfung elektrischer Anlagen regelt.
Die DIN VDE 0100-600 beginnt mit den normativen Anforderungen an die Erstprüfung elektrischer Anlagen durch
- Besichtigen,
- Erproben und
- Messen.
Darüber hinaus soll mithilfe der Norm festgestellt werden, ob auch die Anforderungen der anderen Normen der Reihe VDE 0100 erfüllt sind. Es wird ebenfalls geregelt, welchen Inhalt die entsprechenden Prüfberichte bezüglich der Erstprüfung enthalten müssen.
Vollständiges Prüfprotokoll: Prüfumfang für ortsfeste Anlagen nach DIN VDE 0100-600

Im Fachbuch „Prüfprotokolle für die Elektrofachkraft“ finden Sie alle wichtigen Informationen zu Erst- und Wiederholungsprüfungen.
Zusätzlich gibt es sechs vollständige Prüfprotokolle zum Download und anschließendem Bearbeiten in Word. Mithilfe dieser Protokolle können Sie Ihre Elektroprüfungen in der Praxis durchführen nach diesen Normen und Vorschriften:
- DIN VDE 0100-600
- DIN VDE 0105-100
- DIN EN 50678 (VDE 0701)
- DIN EN 50699 (VDE 0702)
- DIN EN 60204-1
- DGUV Vorschrift 3
Detaillierte Informationen zum Fachbuch erhalten Sie im WEKA-Shop: Prüfprotokolle für die Elektrofachkraft.
DIN VDE 0100-600: 16 Prüfpunkte beim Besichtigen
Der Unterabschnitt 6.4.2.3 der DIN VDE 0100-600 legt 16 konkrete Anforderungen für den Umfang der Überprüfung beim Besichtigen fest.
Mittels Besichtigen ist Folgendes zu prüfen:
1. Schutzmaßnahme gegen elektrischen Schlag (siehe DIN VDE 0100-410)
2. Vorhandensein von Brandabschottungen und anderen Vorkehrungen gegen die Ausbreitung von Feuer sowie Maßnahmen zum Schutz gegen thermische Einflüsse (siehe DIN VDE 0100-420 und DIN VDE 0100-520 Abschn. 527)
3. Auswahl der Kabel, Leitungen und Stromschienen hinsichtlich Strombelastbarkeit und Spannungsfall (siehe DIN VDE 0100-430 und DIN VDE 0298-4)
4. Auswahl, Einstellung, Selektivität und Koordinierung von Schutz- und Überwachungsgeräten (siehe DIN VDE 0100-530 Abschn. 535)
5. Auswahl, Anordnung und Errichtung von geeigneten Überspannungs-Schutzeinrichtungen (SPDs), wenn diese verlangt sind (siehe DIN VDE 0100-534)
6. Auswahl, Anordnung und Errichtung von geeigneten Trenn- und Schaltgeräten (siehe DIN VDE 0100-530 Abschn. 536)
7. Auswahl der elektrischen Betriebsmittel und der Schutzmaßnahmen unter Berücksichtigung der äußeren Einflüsse und mechanischen Beanspruchungen (siehe DIN VDE 0100-420 Abschn. 422; DIN VDE 0100-510 Abschn. 512.2; DIN VDE 0100-520 Abschn. 522)
8. ordnungsgemäße Kennzeichnung von Neutral- und Schutzleitern (siehe DIN VDE 0100-510 Abschn. 514.3)
9. Vorhandensein von Schaltungsunterlagen, Warnhinweisen und anderen ähnlichen Informationen (siehe DIN VDE 0100-510 Abschn. 514.5)
10. Kennzeichnung der Stromkreise, Überstrom-Schutzeinrichtungen, Schalter, Klemmen und dergleichen (siehe DIN VDE 0100-510 Abschn. 514)
11. ordnungsgemäße Klemmen und Verbindungen von Kabeln und Leitern (siehe DIN VDE 0100-520 Abschn. 526)
12. Auswahl und Errichtung von Erdungsanlagen, Schutzleiter (einschließlich Schutzpotenzialausgleichsleitern) und ihre Anschlüsse an die Haupterdungsschiene (siehe DIN VDE 0100-540)
13. leichte Zugänglichkeit der elektrischen Betriebsmittel zur Bedienung, Kennzeichnung und Instandhaltung (siehe DIN VDE 0100-510 Abschn. 513 und 514)
14. Maßnahmen gegen elektromagnetische Störungen (siehe DIN VDE 0100-444)
15. Anschluss der Körper an die Erdungsanlage (siehe DIN VDE 0100-410 Abschn. 411)
16. geeignete Auswahl und Errichtung von Kabel- und Leitungssystemen (siehe DIN VDE 0100-520 Abschn. 521 und 522)
Anlagen oder Räume besonderer Art
Das Besichtigen muss laut 6.4.2.3 auch die Anforderungen für Anlagen oder Räume besonderer Art berücksichtigen.
Erproben und Messen nach DIN VDE 0100-600
In 6.4.3.1 wird vorangestellt, dass die im Unterabschnitt 6.4.3 beschriebenen Prüfverfahren lediglich als Referenzverfahren gelten – das bedeutet, dass andere Verfahren nicht ausgeschlossen sind, wenn sie zu gleichwertigen Ergebnissen führen.
Praxistipp: An die in der Norm angegebene Verfahrensweise halten
Trotzdem ist es aus rechtlicher Vorsicht empfehlenswert, sich genau an die in der Norm angegebene Verfahrensweise zu halten. Ein anderes Vorgehen sollten Sie nur dann wählen, wenn es dafür nachweisbare sicherheitsrelevante Gründe gibt.
Zunächst wird in 6.4.3.1 gefordert, dass Mess- und Überwachungsgeräte sowie Verfahren mit den Anforderungen der entsprechenden Teile der DIN EN 61557 (VDE 0413) konform sind. Sollten andere Messgeräte verwendet werden, müssen diese die gleichen Leistungsmerkmale und die gleiche Sicherheit aufweisen. Laut der für Deutschland geltenden Anmerkung sollten dabei die Angaben der Hersteller berücksichtigt werden.
Reihenfolge der Prüfungen
Sofern zutreffend, müssen beim Erproben und Messen die folgenden Prüfungen durchgeführt werden, vorzugsweise in dieser Reihenfolge:
- Durchgängigkeit der Leiter: Prüfung der Durchgängigkeit bei Schutzleitern und aktiven Leitern bei ringförmigen Endstromkreisen
- Isolationswiderstand der elektrischen Anlage: muss zwischen den aktiven Leitern und dem mit der Erde verbundenen Schutzleiter gemessen werden.
- Der Isolationswiderstand zur Bestätigung der Schutzmaßnahme SELV, PELV oder durch Schutztrennung ist messtechnisch nachzuweisen.
- Widerstände von isolierenden Fußböden und isolierenden Wänden: Die Messung der Widerstände von isolierenden Fußböden und isolierenden Wänden gegen Erde wird mit der Nennspannung der elektrischen Anlage durchgeführt.
- Schutz durch automatische Abschaltung der Stromversorgung: Die Prüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen für den Fehlerschutz (Schutz bei indirektem Berühren) durch automatische Abschaltung der Stromversorgung ist entsprechend vorzunehmen (Messung der Fehlerschleifenimpedanz).
- Zusätzlicher Schutz: Die Wirksamkeit des RCD ist mit geeigneten Messgeräten zu prüfen.
- Prüfung der Spannungspolarität: Dabei wird ermittelt, ob die Schalteinrichtung im Außenleiter eingesetzt ist. Schaltgeräte im Neutralleiter sind verboten.
- Prüfung der Phasenfolge: Hierbei wird die Phasenfolge („Drehfeld“) geprüft.
- Funktionsprüfungen: Überprüfung aller Funktionen einer elektrischen Anlage wie Schaltungen, Schaltgeräte oder Betriebsmittel
- Prüfung der Funktionalität
- Prüfung des Spannungsfalls: erfolgt durch die Messung der Impedanz des Stromkreises
Nach Behebung eines Fehlers Prüfung(en) wiederholen
Wird beim Erproben und Messen ein Fehler festgestellt, muss nach Behebung des Fehlers diese Prüfung und jede vorhergehende Prüfung, die durch den Fehler möglicherweise beeinflusst wurde, ausdrücklich wiederholt werden.
Durchgängigkeit bei Verbindung zu Körpern prüfen
Die Prüfung der Durchgängigkeit der Leiter und die Verbindung zu Körpern, falls zutreffend, muss dabei laut Unterabschnitt 6.4.3.2 durch eine Widerstandsmessung erfolgen. Dazu zählen:
- Schutzleiter (einschließlich der Schutzpotenzialausgleichsleiter)
- Körper
- aktive Leiter ringförmiger Endstromkreise.
Ringförmige Endstromkreise
Zu Recht wird in der Norm vermerkt, dass ringförmige Endstromkreise in Deutschland nicht anwendbar sind.
Für Deutschland gilt, dass ein höchstzulässiger Widerstandswert durch die DIN VDE 0100-600 nicht vorgegeben wird.
Widerstandswert
Allerdings wird empfohlen, dass der gemessene Wert nicht höher sein sollte als der der Leitungslänge entsprechende Leiterwiderstand (siehe Tabelle A.1 der DIN VDE 0100-600) zuzüglich der üblichen Übergangswiderstände.
Isolationswiderstand muss zwischen aktiven Leitern gemessen werden
In Unterabschnitt 6.4.3.3 wird ausdrücklich gefordert, dass der Isolationswiderstand zwischen
a) aktiven Leitern und
b) aktiven Leitern und dem mit der Erdungsanlage verbundenen Schutzleiter
gemessen werden muss.
Aktive Leiter miteinander verbinden?
Sofern zweckdienlich – z.B. wenn Betriebsmittel die Messergebnisse beeinflussen oder beschädigt werden können – dürfen bei der Prüfung die aktiven Leiter miteinander verbunden werden. Hier kann es ggf. erforderlich sein, die Messung während der Errichtung der elektrischen Anlage vor dem Anschluss der elektrischen Verbrauchsmittel durchzuführen.
Beinhaltet der Stromkreis Betriebsmittel, die die Messergebnisse beeinflussen oder die beschädigt werden können, ist laut Norm nur eine Messung nach 6.4.3.3. b) notwendig. Ein mit Messgleichspannung gemessener Isolationswiderstand ist dann ausreichend, wenn die Hauptverteilung und jeder getrennt geprüfte Verteilungsstromkreis mit allen angeschlossenen Endstromkreisen (ohne angeschlossene elektrische Verbrauchsmittel) einen Isolationswiderstand aufweist, der nicht kleiner als der zugehörige Wert der Tabelle 6.1 der DIN VDE 0100-600 (siehe unten) ist.
Im Anschluss gibt es zwei nur für Deutschland geltende Anmerkungen. Es wird zuerst darauf hingewiesen, dass in IT-Systemen Isolations-Überwachungseinrichtungen (IMDs) bei eingeschalteter elektrischer Anlage die Messaufgabe der Messung des Isolationswiderstands erfüllen. Daher muss grundsätzlich vor Anschluss von IMDs eine Isolationswiderstandsmessung als Erstprüfung durchgeführt werden.
Tab.: Isolationswiderstand (Mindestwerte) nach Tabelle 6.1 der DIN VDE 0100-600
Nennspannung Stromkreis | Messgleichspannung | Mindestwert Isolationswiderstand |
SELV und PELV | 250 V | 0,5 MΩ |
≤ 500 V sowie FELV | 500 V | 1 MΩ |
> 500 V | 1.000 V | 1 MΩ |
In der Norm wird darauf hingewiesen, dass
- die Mindestwerte der Tabelle 6.1 bei der Prüfung des Isolationswiderstands grundsätzlich zwischen nicht geerdeten Schutzleitern und Erde angewandt werden müssen.
- FELV-Stromkreise mit derselben Messgleichspannung geprüft werden, die für den Primärstromkreis der Stromquelle angewendet wird.
Können Überspannungs-Schutzeinrichtungen (SPDs) oder andere elektrische Betriebsmittel die Prüfung beeinflussen oder besteht die Gefahr, dass diese bei der Prüfung beschädigt werden, müssen sie vor der Durchführung der Messung des Isolationswiderstands abgetrennt werden.
Wann die Messgleichspannung herabgesetzt werden darf
Sollte es aus praktischen Gründen wenig sinnvoll sein, solche elektrischen Betriebsmittel abzuklemmen (z.B. fest installierte Steckdosen mit eingebauter Überspannungs-Schutzeinrichtung), erlaubt die Norm, dass die Messgleichspannung für den betrachteten Stromkreis auf 250 V herabgesetzt wird. Allerdings muss der Isolationswiderstand mindestens 1 MΩ betragen.
Zur Erleichterung der Messung soll der Neutralleiter von der Haupterdungsschiene getrennt werden.
In TN-C-Systemen wird die Prüfung zwischen den aktiven Leitern und dem PEN-Leiter vorgenommen.
Wann weitere Untersuchungen notwendig sind
Die gemessenen Werte des Isolationswiderstands sind üblicherweise bedeutend höher als die Mindestwerte der Tabelle 6.1. Deshalb wird bei offensichtlichen Abweichungen von den erwarteten Werten zwischen Stromkreisen gefordert, weitere Untersuchungen durchzuführen, um der Sache auf den Grund zu gehen.
Wichtig nach DIN VDE 0100-600: Erstellen eines Prüfberichts über die Erstprüfung
In Unterabschnitt 6.4.4.1 der DIN VDE 0100-600 wird gefordert, dass nach Beendigung der Prüfung einer neuen Anlage oder von Erweiterungen oder Änderungen einer bestehenden Anlage grundsätzlich ein Prüfbericht erstellt werden muss. Der Bericht muss umfassen:
- Details des Anlagenumfangs, der durch den Bericht abgedeckt ist
- Aufzeichnungen über das Besichtigen und die Ergebnisse des Erprobens und Messens
Ausdrückliche Anordnung zu Fehlern oder fehlenden Teilen
Es wird ausdrücklich angeordnet, dass alle Fehler oder fehlende Teile, die während der Prüfung der Anlage erkannt werden, korrigiert werden müssen, bevor der Prüfer erklären kann, dass die Anlage die Anforderungen der Reihe VDE 0100 erfüllt.
Unterabschnitt 6.4.4.2 erlaubt, dass bei Erstprüfungen von Erweiterungen oder Änderungen bestehender Anlagen der Prüfbericht Empfehlungen für angemessene Reparaturen und Verbesserungen enthalten darf – eine Pflicht dazu besteht laut der Norm allerdings nicht.
Der Prüfbericht der Erstprüfung muss laut Unterabschnitt 6.4.4.3 zwingend Aufzeichnungen enthalten über
- die Besichtigung,
- die geprüften Stromkreise und
- die Prüfungsergebnisse.
Jeder Stromkreis muss aufgeführt werden
Die Aufzeichnungen über die geprüften Stromkreise und die Prüfergebnisse müssen grundsätzlich jeden Stromkreis aufführen, einschließlich der zugehörenden Schutzeinrichtung(en). Darüber hinaus müssen sie die Ergebnisse der geforderten Erprobungen und Messungen enthalten.
Laut Unterabschnitt 6.4.4.4 müssen die Person bzw. die Personen, die für die Planung, Errichtung und Prüfung der Anlage verantwortlich sind, dem Auftraggeber den Prüfbericht, aus dem ihre jeweilige Verantwortlichkeit hervorgeht, zusammen mit den Aufzeichnungen über die Besichtigung, die geprüften Stromkreise und die Prüfergebnisse übergeben.
In der Norm wird geraten, dass der Prüfbericht eine Empfehlung für den Zeitraum zwischen der Erstprüfung und der ersten wiederkehrenden Prüfung enthalten sollte. Prüfberichte müssen laut 6.4.4.5 von einer Elektrofachkraft bzw. von Elektrofachkräften mit Prüferfahrung zusammengestellt, unterschrieben oder in anderer Form bestätigt werden. Weitere Anforderungen zu Mindestinhalten des Prüfberichts über die Erstprüfung finden Sie im zwingend zu beachtenden nationalen Anhang NA der DIN VDE 0100-600.
In der Norm selbst wird übrigens angemerkt, dass die Anhänge E, F und G der DIN VDE 0100-600 Beispiele für Berichte und Pläne enthalten, die für die Beschreibung, die Erstprüfung und auch für die wiederkehrende Prüfung von Anlagen verwendet werden können. Für Deutschland gilt diesbezüglich aber, dass die genannten Anhänge ausschließlich durch den nationalen Anhang NA ersetzt werden.
Bezüglich der wiederkehrenden Prüfung wird in Abschnitt 6.5 der DIN VDE 0100-600 darauf verwiesen, dass diese in der DIN VDE 0105-100/A:2017-06 Abschn. 5.3.3.101 geregelt wird.
Bestätigung des Prüfers mit dem Prüfbericht
Die Erstprüfung muss so organisiert und vorgenommen werden, dass der Prüfer mit dem Prüfbericht bestätigen kann:
„Die Anlage entspricht den technischen Regeln (Errichtungsnormen) und ruft bei bestimmungsgemäßer Anwendung keine Gefährdungen hervor.“
Umfang der Erstprüfung
Darüber hinaus gehört zur Prüfung nach DIN VDE 0100-600, dass bei einer Erweiterung oder Änderung
- deren Übereinstimmung mit den Normen und
- der Erhalt der normgerechten Sicherheit der vorhandenen Anlage nachgewiesen wird,
- die Übereinstimmung mit den Vorgaben auch dann festgestellt wird, wenn dies nicht ausdrücklich gefordert wird und/oder dafür keine Prüf-/Messverfahren angegeben werden.
Dass die Anlagenteile funktionieren und/oder die vorgegebenen Kennwerte einhalten, ist nach DIN VDE 0100-600 nur bezüglich sicherheitstechnischer Belange nachzuweisen. Der Nachweis von Leistungsparametern (Probelauf, Leistungsabnahme) oder des Einhaltens vertraglicher Vereinbarungen gehört nicht zur Erstprüfung nach DIN VDE 0100-600. Derartiges ist gesondert zu vereinbaren.
Der Umfang der Erstprüfung ist außerdem abhängig von Festlegungen in anderen Normen, die für die Anlage und ihre Betriebsmittel ergänzend gelten.
Verantwortung des Prüfers
Wie er diese Vorgaben erfüllt, bleibt dem Prüfer überlassen. Niemand, weder der Vorgesetzte noch der Auftraggeber, können ihm vorschreiben, was und wie im Einzelnen zu prüfen ist.
Auch die in den Prüfnormen angegebenen Prüfverfahren sind Empfehlungen für den Prüfer. Vor Ort ist zu entscheiden, ob alle diese oder andere Prüfschritte an einem oder an allen Anlagenteilen vorgenommen werden müssen. Es ist auch zu entscheiden, ob sie immer ausreichen, um zu einer Beurteilung zu kommen oder ob sie ergänzt werden müssen.
Prüfer entscheidet über Umfang und Methoden der Prüfung
Somit muss der Prüfer bei jeder zu prüfenden Anlage entscheiden, wie umfangreich die Prüfung oder die einzelnen Messungen sein müssen, mit welchen Prüfmethoden/Prüfmitteln er arbeitet und ob ihm Stichproben ausreichen, um den Zustand der gesamten Anlage beurteilen zu können.
Sicherheit für den Nutzer steht an erster Stelle
Maßstab ist für die Entscheidung des Prüfers ist immer die Sicherheit für den Nutzer beim Betreiben der Anlage. Zu beachten ist weiterhin, dass die Nutzfunktion der Anlagen und Betriebsmittel insoweit erfasst werden muss, wie sie direkt die Sicherheit betrifft (z.B. Not-Aus-Einrichtung, FI-Schutzschalter, Verriegelung) oder eine Gefährdung hervorrufen kann (z.B. Drehbewegung, Überhitzung).
Somit kommen wir wieder zum Sinn und Zweck der elektrotechnischen Prüfungen: Die Elektrosicherheit und mit ihr die Sicherheit für die Nutzer stehen immer im Mittelpunkt.