03.08.2021

Pulver, Schaum & Co.: So finden Sie das richtige Löschmittel

Es gibt grundsätzlich kein für alle Brandereignisse universell geeignetes Löschmittel. Deshalb kann die Auswahl des falschen Löschmittels fatale Folgen haben. Gemäß den Brandklassen und den vorhandenen brennbaren Stoffen ist das am besten geeignete Löschmittel auszuwählen. Dieser Beitrag unterstützt Sie dabei.

Feuerlöscher, die CO2 als Löschmittel haben.

Pulver oder Schaum sind nur zwei von vielen Löschmitteln, die in Feuerlöschern zum Einsatz kommen. Löschmittel können nach ihren Löschwirkungen (erstickend, abkühlend oder antikatalytisch) unterschieden werden:

  • Ersticken kann durch Verdünnen des Sauerstoffanteils in der Luft, durch Ablagerung auf dem brennbaren Stoff oder durch das Trennen der Reaktionspartner erfolgen.
  • Dagegen wirkt das Abkühlen durch Entzug der Brandenergie, wodurch die Reaktion aufgehalten wird.
  • Der antikatalytische Löscheffekt schließlich ist ein Eingriff in die Reaktion, wodurch die Reaktionsenergie gebunden wird.

Es gibt kein Löschmittel, das für die Löschung aller denkbaren Brände und alle Brandklassen geeignet ist. So müssen Unternehmen bzw. Brandschutzverantwortliche die geeigneten Löschmittel auswählen und die entsprechenden Feuerlöscher beschaffen.

Die Allrounder: Pulverlöscher

Pulverlöscher bestehen aus einem feinen Salzgemisch. Damit lassen sich Stoffe, die in festem (Brandklasse A), flüssigem (Brandklasse B) oder gasförmigem (Brandklasse C) Zustand sind, löschen. Diese Pulverlöscher sind vor allem dafür geeignet, mehrere Brandklassen abzudecken, und der Löscheffekt tritt sofort ein. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass durch Sperrschutzeffekte eine Rückentzündung bei Feststoffbränden verhindert wird.

Pulverlöscher sind im Einsatz sehr wirksam, verursachen allerdings häufig große Schäden durch Verschmutzung. Vor allem dringt das Pulver in feinste Zwischenräume ein und ist oft nicht mehr zu entfernen. Als Löschpulver stehen ABC-Pulver, BC-Pulver und D-Pulver zur Verfügung.

Klasse A und B: die Schaumlöscher

Schaumlöscher dagegen ersticken und kühlen Brandherde und sind für die Brandklassen A und B ausgelegt. Ein wesentlicher Vorteil besteht in der Löschpistole, mit der Sie zielgerichtet löschen können und die die Verschmutzung im Rahmen der Brandbekämpfung gegenüber Pulverlösungen deutlich reduziert. Zusätzlicher Vorteil ist, dass sich der Löschmittelschaum meist in einer eigenen Kartusche befindet und sich dieser erst bei der Aktivierung des Feuerlöschers mit dem ebenfalls enthaltenen Wasser verbindet. Bei der Wartung müssen Sie in der Regel nur das Wasser, nicht die Kartusche tauschen, weshalb diese Lösung als kostengünstig und wartungsfreundlich gilt.

Rückstandsfrei: die Wasserfeuerlöscher

Wasser behindert die thermische Reaktion, wirkt kühlend auf den Brandherd und verhindert die weitere Ausbreitung des Brands. Voraussetzung für den Einsatz von Wasserfeuerlöschern ist allerdings, dass sich das Wasser und der zu löschende Stoff verbinden können. Deshalb ist Wasser nicht als Löschmittel z.B. für Öl oder Benzin geeignet.

Ein wesentlicher Vorteil ist, dass Wasser rückstandsfrei ist und in der Regel keine langfristigen Verschmutzungen oder Schäden entstehen. Wasserfeuerlöscher werden bei Bränden der Brandklasse A und damit bei festen Stoffen, die glutbildend sind, eingesetzt (z.B. bei Textilien oder Holz). In Form von Feinsprüh- bzw. Wassernebelfeuerlöschern können vor allem Entstehungsbrände sehr gut bekämpft werden. Durch das Sprühen bzw. Vernebeln vervielfacht sich die Wasseroberfläche, wodurch der Entstehungsbrand schnell erlischt und abkühlt.

Nicht für Laien: die CO₂-Feuerlöscher

CO₂ ist ein natürliches Gas und als Löschmittel das einzige, das völlig rückstandslos bleibt. Deshalb wird es in der Brandklasse B vor allem bei empfindlichen elektrischen Geräten, insbesondere auch im Serverbereich, eingesetzt. Doch als Löschmittel hat es einige Nachteile: Es verflüchtigt sich schnell und ist deshalb nur in geschlossenen Räumen wirksam. Dort wirkt sich aber ein weiterer Nachteil besonders aus: Wenn die Konzentration in der Atemluft hoch ist, kann dies für Menschen lebensgefährlich sein. Die CO₂-Löschgeräte sollten Laien deshalb nicht ohne Unterweisung benutzen.

Für die Küche: die Fettbrand-Feuerlöscher

Bei den Brandschutzunterweisungen des Küchenpersonals ist immer wieder darauf hinzuweisen, dass Fettbrände auf keinen Fall mit Wasser gelöscht werden dürfen, da ansonsten eine Fettexplosion droht. Stattdessen kommen Spezialfeuerlöscher für Fettbrände zum Einsatz (Brandklasse F). Sie bilden eine Sperrschicht und behindern die Sauerstoffzufuhr. Das Löschmittel hat in der Regel auch eine kühlende Wirkung, sodass eine erneute Entzündung unterbunden wird.

Wenn Metalle brennen: die Metallbrand-Feuerlöscher

Metallbrände gehören zur Brandklasse D und Sie müssen diese mit speziellen Metallbrandlöschmitteln bekämpfen. Dabei wird Löschpulver auf dem Brandgut aufgebracht und damit eine Schmelze erzeugt, die die Sauerstoffzufuhr unterbindet. Die Schmelze verhindert auch Rückzündungen und ein weiteres Aufheizen der Umgebung.

Tipp Unterweisung: je spezieller, desto ausführlicher

Bei Unterweisungen gilt das Prinzip: Je spezieller das zu erwartende Brandgeschehen ist, desto ausführlicher und intensiver müssen die Unterweisungen erfolgen.

Auswahl nach Brandklassen oder doch individuelle Lösungen?

Tipp: Zunächst beschafft ein Unternehmen Feuerlöscher nach den Brandklassen, die in der Arbeitsstätte vorhanden sind:

  • Brandklasse A: Feste Stoffe, die hauptsächlich organischer Natur sind und Glut bilden.
  • Brandklasse B: Hier können Flüssigkeiten oder Stoffe, die unter höheren Temperaturen flüssig werden, brennen.
  • Brandklasse C: Hier können Gase wie z.B. Methan oder Wasserstoff brennen.
  • Brandklasse D: Metalle und deren Legierungen können sich entzünden, z.B. Magnesium oder Aluminium.
  • Brandklasse F: Hier können pflanzliche oder tierische Öle und Fette (z.B. Speiseöle in Frittiergeräten) brennen.

Nicht alle betriebliche Situationen lassen sich jedoch durch dieses Schema erfassen. So besteht beispielsweise die Frage, ob für kleine Mengen brennbarer Flüssigkeiten bzw. für feste Stoffe, die im Brandfall flüssig werden können (Brandklasse B), Wasserlöscher oder Wassernebellöscher eingesetzt werden können. Da die Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR) A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ dafür keine Fallbeispiele liefert, müssen diese ggf. durch praktische Löschversuche ersetzt und damit Wirksamkeitsnachweise erbracht werden.

Autor*in: Martin Buttenmüller