28.10.2019

Feuerlöscher in Garagen: Forderungen und Verhalten im Brandfall

In einigen Garagen gibt es Handfeuerlöscher und Wandhydranten, in anderen nicht. Meist sind es Pulver- oder Schaumlöscher, vereinzelt findet man jedoch auch CO₂-Löscher oder selten Wasserlöscher. Reicht diese Art des Brandschutzes aus? Welche Feuerlöscher in Garagen sind sinnvoll? Wenn das Schutzziel Personen- und Sachwerteschutz lautet, ist die Umsetzung nicht so einfach. So sind z.B. Wasserlöscher in Garagen oft verboten, Wandhydranten jedoch nicht – ein Paradoxon!

Feuerloescher in Garagen

Gesetzliche Regelungen für Feuerlöscher in Garagen

Die Baugesetzgebung für Garagen in den 50er-Jahren des letzten Jahrhunderts forderte noch für je 250 m2 Fläche einen Feuerlöscher mit mindestens 6 kg bzw. 6 l geeignetem Löschmittel. Das ist jetzt anders: Es gibt von gesetzlicher Seite heute weder in der Arbeitsstättenverordnung noch in den Garagenverordnungen eine Pflicht, manuell bedienbare Feuerlöscher in Garagen vorzuhalten. Auch die Berufsgenossenschaften und die Versicherungsverträgen der Feuerversicherungen für Gebäude stehen heute hinter dieser Lösung.

Fehlverhalten beim Brandfall in der Garage

Folgende Verhaltensweisen sind lebensbedrohlich:

  • Aufgrund von Panik angesichts des Feuers werden die Prioritäten verwechselt: Die Rettung des Autos wird wichtiger als die des eigenen Lebens.
  • Es wird nicht bedacht, dass die Löschmittel in Handfeuerlöschern begrenzt sind. Der Löscher wird schon auf dem Weg zum Feuer sinnlos leer geblasen.
  • Es wird nicht bedacht, dass die Rauchgase, die sich bei einem Brand in der Garage entwickeln, wegen der baulichen Konstitution gerade hier ganz besonders schnell tödlich sind.
  • Bei einem Fahrzeugbrand bricht das Feuer in der Regel im Motorraum aus, der durch die Motorhaube geschlossen ist. Wird die Motorhaube nun geöffnet, um den Brand zu löschen, kann sich das Feuer aufgrund der Sauerstoffzufuhr erst richtig entwickeln. Die Gefahr von Verletzungen durch Rauch, Hitze und Flammen ist dann besonders groß. Richtig ist es deshalb, die Motorhaube zuzulassen und der Feuerwehr das Löschen zu überlassen.

Handfeuerlöscher in Garagen entfernen?

Da früher Handfeuerlöscher in Garagen gesetzlich gefordert wurden und heute nicht mehr, kann es sein, dass zwei baulich identische Garagen unterschiedlich ausgestattet sind: Die ältere Garage hält je 250 m2 einen Handfeuerlöscher mit 6 kg Löschmittel vor, die neuere Garage nicht. Das ist natürlich unlogisch!

Trotzdem dürfen Feuerlöscher in Garagen nicht einfach mit der Begründung entfernt werden, dass

  • der Personenschutz jetzt besser sei und
  • die heutigen Garagenverordnungen keine Feuerlöscher mehr fordern.

Richtig indes ist Folgendes: Bei der Baubehörde wird ein gut begründeter Antrag auf Entfernung der Handfeuerlöscher gestellt, der dann genehmigt wird. Erst dann dürfen Feuerlöschgeräte in Garagen entfernt werden.

Entrauchungsanlagen in Garagen

Das Problem bei Bränden in Garagen ist, dass der Rauch schnell das Raumvolumen ausfüllt und die Entrauchungsanlage üblicherweise auf den zehnfachen Luftwechsel eingestellt ist. Wenn man weiß, dass 10 kg Kunststoffe – je nach Art – zwischen 10.000 und 23.000 m3 Brandrauchgase freisetzen, dann wird schnell klar, dass eine Garage mit 1.000 m2 Grundfläche und 2,30 m Raumhöhe (also 2.300 m3) schnell und komplett verraucht sein wird, wenn es dort zu einem Brand kommt, denn es werden deutlich mehr als 10 kg verbrennen! Erst bei einer – gesetzlich übrigens nicht geforderten – Luftwechselzahl von 40 wäre ein Überleben in der Garage über eine längere Zeit möglich.

Über diese Gefahr(en) und das im Brandfall richtige Verhalten muss die Belegschaft lt. DGUV Vorschrift 1 und ASR A2.2 mindestens einmal im Jahr informiert werden.

Sprinkleranlagen in Garagen

Unter bestimmten Voraussetzungen müssen in Tiefgaragen automatische Brandlöschanlagen installiert werden. Eingebaut werden in diesem Fall primär Sprinkleranlagen. Allerdings ist Wasser als Löschmittel für brennende Flüssigkeiten nicht geeignet.

Es wäre also an der Zeit, über den Sinn von Sprinkleranlagen in Garagen nachzudenken und stattdessen modernere Techniken einzubauen. Das könnte eine Schaumlöschanlage sein oder aber (wie es in den Niederlanden seit dem Jahr 2000 üblich ist) extrem leistungsfähige Entrauchungsanlagen, die neben dem Rauch auch ausreichend viel Hitze und Pyrolysegase absaugen und damit ein Feuer begrenzen und es letztlich auch löschen.

Diese hochleistungsfähigen Entrauchungsanlagen sind zum Schutz von Personen und auch von Sachwerten deutlich effektiver und zugleich auch preiswerter. Doch deren Anschaffung wird in den Garagenverordnungen und auch in der neuen Mustergaragenverordnung leider noch immer nicht gefordert.

Wandhydranten in Garagen

Wandhydranten haben Handfeuerlöschern gegenüber zwei große Vorteile: Erstens verfügen sie (vorausgesetzt, sie sind angeschlossen und intakt) über unendlich viel Löschmittel und zweitens kann aus relativ großer Entfernung gelöscht werden, sodass die Gefährdung durch Wärmestrahlung und Rauchgase deutlich geringer ist. Nun bringt aber bei einem Motorbrand mit geschlossener Motorhaube der Einsatz eines Wandhydranten in der Garage keinen Löscherfolg, und sollte Benzin oder Diesel ausgelaufen sein und sich entzündet haben, würde sich das Löschwasser aufgrund seines spezifischen Gewichts unter dem Benzin sammeln. Der brennende Treibstoff würde über das Löschwasser auf dem Garagenboden verteilt und unter die anderen Fahrzeuge geschwemmt, deren Unterbodenschutz, Radkästen aus Kunststoff und Reifen jetzt zu brennen beginnen.

Wandhydranten in Garagen sind gefährlich und deshalb nicht sinnvoll!

Handfeuerlöscher in Garagen

Es gibt – neben Sonderlöschmitteln, die hier nicht besprochen werden müssen – Wasser, Schaum, Pulver oder CO₂ als Löschmittel in Handfeuerlöschern. Für Fahrzeugbrände oder auch Flüssigkeitsbrände kommen ausschließlich ABC-Pulverlöscher oder AB-Schaumlöscher als sinnvolle Löschmittel infrage.

Schaum legt sich auf den ausgelaufenen brennenden Treibstoff und löscht recht effektiv. Bei Motorbränden und geschlossener Motorhaube sind jedoch weder Pulver noch Schaum effektiv zum Löschen. D.h. bei Bränden unterhalb der Motorhaube lässt man diese am besten geschlossen, verlässt die Garage und überlässt das Löschen den Profis der Feuerwehr.

Fazit zum Einsatz von Feuerlöschern in Garagen

Dem Personenschutz ist gedient, wenn es keine Feuerlöscher in Garagen gibt. Angebracht werden dürfen sie natürlich, denn das verbietet kein Gesetz. Aber es ist für heute errichtete Garagen auch nicht mehr vorgeschrieben. Da erstens der Personenschutz deutlich wichtiger ist als der Sachwerteschutz und zweitens Garagen immer feuerbeständig von anderen Bereichen (auch vom Treppenraum) abgetrennt werden, ist es als sicherheitstechnisch akzeptabel einzustufen, wenn in Garagen keine Handfeuerlöscher hängen.

Die Aussage eines Berufsfeuerwehrmanns zu diesem Thema:

„Uns Profis ist es lieber, wenn Laien aus brennenden Garagen herausgehen und überleben und uns das Löschen überlassen, als wenn wir anschließend Leichen heraustragen müssen.”
Autor*in: Dr. J. Wolfgang Friedl