Sicherheitsunterweisung – eine Unternehmerpflicht
Unfälle und Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz entstehen meist durch menschliches Fehlverhalten. Eine der wirksamsten Maßnahmen dagegen: regelmäßige Arbeitsschutzunterweisungen. Aber wer muss unterwiesen werden und in was? Das verrät Ihnen dieser Beitrag. Lesen Sie alles zu den wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Unternehmerpflichten bei der Sicherheitsunterweisung.

Inhaltsverzeichnis
Auf diese Vorschriften stützt sich die Unterweisungspflicht
Arbeitgeber sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Verpflichtung zur Sicherheitsunterweisung, auch Arbeitsschutzunterweisung genannt, basiert auf folgenden Vorschriften:
- Arbeitsschutzgesetz (§§ 12 und 15)
- Betriebsverfassungsgesetz (§ 81)
- Jugendarbeitsschutzgesetz (§ 29)
- Betriebssicherheitsverordnung (§ 12)
- Gefahrstoffverordnung (§ 14)
Die generelle Verpflichtung zur Unterweisung für den Arbeitgeber in § 12 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz lautet:
Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen.
Sicherheitsunterweisung gemäß Unfallverhütungsvorschrift (UVV Unterweisungen)
Nicht nur der Gesetzgeber verpflichtet Unternehmen zur Sicherheitsunterweisung, sondern auch die Berufsgenossenschaften mittels der jeweiligen Unfallverhütungsvorschrift (UVV-Unterweisung).
In der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1) wird in § 4 Abs. 1 zunächst auf das Arbeitsschutzgesetz verwiesen. In Absatz 2 gibt es eine praktische Konkretisierung:
Der Unternehmer hat den Versicherten die für ihren Arbeitsbereich oder für ihre Tätigkeit relevanten Inhalte der geltenden Unfallverhütungsvorschriften und Regeln der Unfallversicherungsträger sowie des einschlägigen staatlichen Vorschriften- und Regelwerks in verständlicher Weise zu vermitteln.
In den meisten der bestehenden Unfallverhütungsvorschriften finden sich Vorgaben zur Mitarbeiterunterweisung, die fach- und branchenspezifisch konkretisiert sind. Ausnahmen sind nur im Einzelfall und nur nach schriftlicher Genehmigung durch den Unfallversicherungsträger in Abstimmung mit dem Gewerbeaufsichtsamt zulässig.
Das Ziel von Sicherheitsunterweisungen
Sicherheitsunterweisungen dienen dem Schutz der Mitarbeiter. Denn damit sich Beschäftigte an ihrem Arbeitsplatz sicher verhalten können, müssen sie die möglichen Gefährdungen kennen, die bei ihren Tätigkeiten erwarten. Außerdem brauchen sie ein Verständnis für Sinn und Zweck der Arbeitsschutzmaßnahmen, mit denen sie tagtäglich konfrontiert werden. Nur so werden sie diese langfristig annehmen und umsetzen. Drittens sollten Mitarbeiter Eigenverantwortung für ihr gesundheitsgerechtes Verhalten übernehmen.
Sicherheitsunterweisung – wer sie durchführen muss
Die grundsätzliche Pflicht zur Sicherheitsunterweisung hat der Unternehmer oder der Geschäftsführer. Er kann diese Pflicht aber auf direkte Vorgesetzte der einzelnen Mitarbeiter im Rahmen einer schriftlichen Pflichtenübertragung weitergeben. Die Gesamtverantwortung und vor allem die Kontrollpflicht verbleiben weiterhin bei ihm. Die Vorgesetzten wiederum führen Sicherheitsunterweisungen in ihrem Verantwortungsbereich durch.
Zur Vorbereitung der Sicherheitsunterweisung können sich Vorgesetzte fachlichen Rat von der zuständigen Fachkraft für Arbeitssicherheit holen. Wenig sinnvoll ist, dass die Fachkraft für Arbeitssicherheit die Sicherheitsbelehrung durchführt. Das ist zwar gängige Praxis, jedoch hat die Sicherheitsunterweisung durch die Vorgesetzten mehr Wirkung. Warum?
Der Mitarbeiter baut einerseits Vertrauen zum Vorgesetzten auf, wenn dieser sich um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei seiner Tätigkeit kümmert. Andererseits lernt der Vorgesetzte die Gefahrenpotenziale in seinem Verantwortungsbereich kennen.
Wie oft der Unternehmer Beschäftigte unterweisen muss
Bei der Frage nach der Häufigkeit von Sicherheitsunterweisungen müssen Sie unterscheiden zwischen konkreten Anlässen und den Abständen, in denen Sie die Sicherheitsunterweisung wiederholen sollten.
Anlass für Unterweisungen
Unternehmen müssen sowohl eigene Beschäftigte als auch Beschäftigte von Fremdfirmen, die sie für sich arbeiten lassen, unterweisen:
- bei der Einstellung vor Arbeitsbeginn
- bei Versetzungen an einen anderen Arbeitsplatz
- vor jeder neuen Tätigkeit
- anlassbezogen, z.B. nach einem Unfall
- beim Erkennen einer unsicheren Situation
Speziell der letzte Punkt ist wesentlich zur Unfallvermeidung. Da der Vorgesetzte die Gefahrenschwerpunkte in seinem Verantwortungsbereich kennt – oder besser: kennen sollte –, kann er sofort reagieren, wenn sich ein Mitarbeiter nicht sicherheitsgerecht verhält, um dann situationsbedingt zu unterweisen.
Auch Veränderungen beim Arbeitsschutz selbst können Anlass für Unterweisungen sein:
- neue Erkenntnisse nach der Überarbeitung der Gefährdungsbeurteilung
- neue oder geänderte Vorschriften und Regeln
- Ergebnisse aus Betriebsbegehungen und Unfalluntersuchungen
Das heißt auch: Arbeitsschutzunterweisungen sind ein ständiger Prozess im beruflichen Alltag und sollten sich nicht nur auf die oben genannten Punkte beschränken.
Regelmäßige Abstände der Unterweisung
Sind die Beschäftigten unterwiesen worden und haben die neue oder geänderte Tätigkeit aufgenommen, sollen die Unterweisungen in regelmäßigen Abständen wiederholt werden, mindestens jährlich. Wie oft sind solche Wiederholungen aber tatsächlich nötig?
Der Mensch vergisst schnell, besonders solche Dinge, mit denen er nicht täglich zu tun hat. Das Verhalten bei Unfällen und in anderen Notsituationen gehört dazu: Zum Glück sind diese Ereignisse relativ selten. Es mag also sein, dass diese Dinge in kürzeren Abständen angesprochen werden müssen.
Bei Unterweisungsinhalten, die das Verhalten bei der täglichen Arbeit betreffen, haben Sie es leichter bei der Festlegung geeigneter Unterweisungsabstände: Die Tätigkeit der Beschäftigten lässt sich beobachten. Ist alles in Ordnung, genügt die jährliche Wiederholung; schleichen sich sicherheitswidrige Verhaltensweisen ein, müssen Sie die Unterweisung öfter wiederholen
Qualifikation der Unterwiesenen
Eine wesentliche Rolle bei der Festlegung der Unterweisungsabstände spielt die Qualifikation der Beschäftigten:
- Haben Sie es mit gut ausgebildeten Fachkräften zu tun oder mit rasch angelernten Hilfskräften?
- Wie ist die charakterliche Zuverlässigkeit der Beschäftigten einzuschätzen?
Die Beantwortung solcher Fragen gehört zu den Führungsaufgaben der Vorgesetzten, die Sicherheitsfachkraft kann hier höchstens aufgrund persönlicher Erfahrungen beraten.
Wer unterwiesen werden muss
Wer unterwiesen werden muss, ist schnell gesagt: alle Mitarbeiter!
Eine besondere Betrachtung verdienen Azubis, Praktikanten und andere Neulinge im Betrieb. Die Unfallstatistiken zeigen, dass in den ersten Jahren der Betriebszugehörigkeit das Unfallrisiko um ein Mehrfaches gegenüber dem von schon länger Beschäftigten gesteigert sein kann. Azubis und Neulinge kennen die arbeitsplatzspezifischen Besonderheiten nicht. Sie müssen daher besonders intensiv auf ihre Tätigkeit vorbereitet und unterwiesen werden.

Was ist nun mit Fremdfirmen? Hier ist der Arbeitgeber des Fremdfirmenunternehmens verpflichtet, seine Beschäftigten zu unterweisen. Der Auftraggeber muss lediglich prüfen, ob eine angemessene Sicherheitsunterweisung stattgefunden hat.
Wie am besten unterwiesen werden sollte
Wie die Arbeitsschutzunterweisung abläuft liegt im Ermessen des Unterweisenden – solange nur jeder Mitarbeiter die Inhalte nachvollziehen kann. Der Dialog steht hier sicherlich mehr im Fokus als der Monolog des Unterweisenden. Denn Monologe sind langweilig, machen die Sicherheitsunterweisung zur Pflichtveranstaltung und verfehlen ihr Ziel.
Lesen Sie hier mehr darüber, welche Unterweisungsmethoden Sie zur Verfügung haben, um interessante, wirksame Sicherheitsunterweisungen durchzuführen.
Mitarbeiter in die Arbeitsschutzunterweisung praktisch mit einbeziehen
Ganz wichtig: Der Mitarbeiter muss sich Gehör verschaffen können mit seinen Problemen am Arbeitsplatz. Auch hieraus können Schutzmaßnahmen abgeleitet werden. Der Lernerfolg ist sicher hoch, wenn Mitarbeiter aktiv in die Sicherheitsunterweisung eingebunden werden und Lösungen erarbeiten.
Ein Beispiel, wie eine Sicherheitsunterweisung ablaufen könnte
Der Montageort und die Funktionsweise eines Feuerlöschers werden oft unterwiesen. Den Montageort können sich viele Mitarbeiter merken, weil sie auch täglich an ihm vorbeilaufen. Die Funktionsweise allerdings ist schnell vergessen. Und im Ernstfall vergeht dann viel Zeit, bis Mitarbeiter z.B. beginnen, einen Entstehungsbrand zu bekämpfen.
Wenn der Mitarbeiter den Feuerlöscher aber in die Hand nehmen und ein offenes Feuer damit bekämpfen muss, prägt er sich die Funktionsweise eines Feuerlöschers besser ein. Er wird sie auch so schnell nicht vergessen. Daher gilt: Etwas selbst zu erarbeiten, selbst auszuführen oder zu üben, ist wesentlich wirkungsvoller als das bloße Zuhören oder Betrachten von Vortragsfolien.
Das gilt auch für das Tragen und Anlegen von persönlicher Schutzausrüstung. Auch hier ist üben besser als nur unterweisen.
Multimediaunterweisungen und elektronische Sicherheitsunterweisungen
Multimedia-Unterweisungen sind ein gutes Mittel, um Sicherheitsunterweisungen zu unterstützen. E-Learning bietet zudem zahlreiche Möglichkeiten zum autodidaktischen intermedialen Lernen, kann aber auch an eine klassische Lehrsituation angelehnt sein (z.B. durch Videounterweisungen).
Nur darf sich der Mitarbeiter hier nicht mit den Gefährdungen und Schutzmaßnahmen, die da vom Programm auf ihn einprasseln, allein gelassen fühlen. Er muss z.B. die Möglichkeit haben, seinem Vorgesetzten Fragen zu stellen, wenn er etwas nicht verstanden hat. Daher sollte jeder elektronischen Arbeitsschutzunterweisung ein persönliches Gespräch folgen. Lernkontrollen sind hier ganz hilfreich und vermitteln den Verantwortlichen den Wissensstand ihrer Mitarbeiter.

Die DGUV Regel 100-001 „Grundsätze der Prävention“ führt zur elektronischen Sicherheitsunterweisung aus:
„(…) als Hilfsmittel sind elektronische Medien einsetzbar. Bei Unterweisungen mit Hilfe elektronischer Medien ist allerdings darauf zu achten, dass
- diese Unterweisungsinhalte arbeitsplatzspezifisch aufbereitet und zur Verfügung gestellt werden,
- eine Verständnisprüfung stattfindet und ein Gespräch zwischen Versicherten und Unterweisenden jederzeit möglich ist.“
Mögliche Themen der Arbeitsschutzunterweisung
Grundsätzlich wichtig sind bei der Sicherheitsunterweisung immer:
- die Gefahren, denen die Beschäftigten bei ihrer betrieblichen Tätigkeit ausgesetzt sind
- die Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren
Daraus ergibt sich, dass Gefährdungsbeurteilungen die Grundlage schlechthin für die Arbeitsschutzbelehrung sind. Die Gefährdungsbeurteilung listet idealerweise alle Informationen zu Gefahren und Schutzmaßnahmen für die konkrete Arbeits- und Tätigkeitssituation der Beschäftigten auf.
Sowohl unmittelbar drängende Sicherheitsmaßnahmen als auch allgemeinere Themen können damit Gegenstand der Sicherheitsunterweisung sein.
Sicherheitsmaßnahmen, die in unmittelbarem Zusammenhang zur Tätigkeit stehen
Zunächst sind die Sicherheitsmaßnahmen zu unterweisen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Tätigkeit des Beschäftigten stehen, z.B.:
- Arbeiten an Maschinen
- Umgang mit Gefahrstoffen
- Umgang mit Biostoffen
- Heben und Tragen
- Transportarbeiten
- Umgang mit elektrischen Geräten
Die Gefährdungen sind zuvor durch eine Gefährdungsermittlung, die der Vorgesetzte durchzuführen hat (mit Unterstützung der Fachkraft für Arbeitssicherheit), zu ermitteln.
Allgemeine Themen in der Arbeitsschutzunterweisung
Auch allgemeine Themen können bei Bedarf Inhalt einer Sicherheitsunterweisung sein – vor allem, wenn hier Defizite erkannt werden. Dazu zählen z.B.:
- Verhalten bei Unfällen oder Bränden und bei der Selbstrettung im Gefahrenfall
- Alkohol am Arbeitsplatz
- Tragen von persönlicher Schutzausrüstung
- Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz
- Verkehrssicherheit
Tipp: Sicherheitsunterweisung am einfachsten mit Vorlagen durchführen
Zahlreiche Vorlagen für die Sicherheitsunterweisung finden Sie in der Software „Arbeitsschutz Unterweisen plus“. Die Vorlagen sind modular aufgebaut und blitzschnell an Ihre individuellen Gegebenheiten anpassbar. Die dahinter liegenden Funktionen erleichtern Ihnen außerdem die Verwaltung und Organisation Ihrer Unterweisungen.
Sie möchten Ihre Mitarbeiter zusätzlich noch unterhaltsam für bestimmte Themen sensibilisieren? Dann sollten Sie sich unbedingt die kurzen animierten Videos von „SafetyClips“ by WEKA anschauen. Ihre Kollegen unterweisen sich hier per Stream eigenverantwortlich zu Themen, die wirklich für ihren Arbeitsplatz relevant sind. Auch im Home-Office oder unterwegs.
Das passiert, wenn Unternehmen ihrer Unterweisungspflicht nicht nachkommen
Versäumt es die Führungskraft, ihre Mitarbeiter zu unterweisen, verstößt sie gegen ihre Fürsorgepflicht. Neben eventuellen strafrechtlichen Konsequenzen kann das auch zivilrechtliche Forderungen nach sich ziehen. Kostenträger dürfen im Krankheitsfall verlangen, dass sich die Führungskraft an den Kosten beteiligt und – wurde ein Arbeitnehmer verletzt – können er Schadensersatzforderungen geltend machen.
Rechtssicherheit haben Führungskräfte hier übrigens nur, wenn sie ihre Arbeitsschutzunterweisung entsprechend dokumentieren.
Die Dokumentation zur Sicherheitsunterweisung
Jede Sicherheitsunterweisung ist zu dokumentieren. Diese Dokumentation muss mindestens enthalten:
- Name und Stellung des Unterweisenden
- Name und Unterschrift der Unterwiesenen
- Thema der Sicherheitsunterweisung
- Datum und Uhrzeit (Beginn und Ende) der Arbeitsschutzunterweisung.
Die Dokumentation muss mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden. Sie dient auch als Nachweis für den Unternehmer zur Erfüllung seiner Pflichten. Bei Unfällen oder Berufskrankheiten verbessert der Nachweis durchgeführter Unterweisungen die Rechtssicherheit für den Unternehmer.
Die Sicherheitsunterweisung – kurz und knapp zusammengefasst
Sicherheitsunterweisungen sind eine Unternehmerpflicht und gesetzlich vorgeschrieben – ansonsten drohen Bußgelder bis hin zur Gefängnisstrafe. Arbeitsschutzunterweisungen schaffen Vertrauen bei den Mitarbeitern und sichern den Unternehmenserfolg. Ausfälle von Mitarbeitern durch Arbeitsunfälle kosten den Unternehmer Geld und können die Lieferfähigkeit eines Unternehmens einschränken. Darum sind betriebliche Unterweisungen wichtig für den nachhaltigen, wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens.
Bei der Sicherheitsunterweisung ist der Mitarbeiter aktiv mit einzubeziehen, um den gewünschten Lernerfolg zu erreichen, wobei eine multimediale Unterstützung zeitgemäß ist. Das bedeutet auch, dass die Sicherheitsunterweisung sorgfältig vorbereitet werden sollten. Hier hilft Ihnen zum Beispiel unsere Checkliste „Unterweisung richtig vorbereiten“ weiter. Lesen Sie auch unsere Tipps zur Durchführung wirksamer Arbeitssicherheitsunterweisungen und informieren Sie sich über die für Sie besten Unterweisungsmethoden.