12.01.2020

Was ist der Unterschied zwischen Unterweisung und Einweisung?

Unterweisung und Einweisung bezeichnen je unterschiedliche Schulungsmaßnahmen. Trotzdem gehören sie eng zusammen, wenn die Gesundheit am Arbeitsplatz geschützt werden soll. Warum im Arbeitsschutz weder die eine noch die andere fehlen darf und wodurch sie sich jeweils auszeichnen, lesen Sie in diesem Beitrag,

Facharbeiter beim unterweisen von Mitarbeitern

Eigentlich sollen Fachbegriffe ja genaue, eindeutige Bezeichnungen ermöglichen. Leider sorgen sie aber auch für so manche Verwirrung. Auch bei den eigentlich geläufigen Aufgaben Unterweisung und Einweisung im Arbeitsschutz ist nicht direkt klar, ob es sich um zwei Begriffe für die gleiche Maßnahme handelt oder nicht. Wenn ich jemanden z.B. in Erster Hilfe unterweisen will weise ich ihn dann auch in die Erste Hilfe ein?

Das Arbeitsschutzgesetz spricht nur von unterweisen

Den Begriff Unterweisung finden Sie explizit im Arbeitsschutzgesetz (§ 12 Unterweisung). In der Biostoffverordnung (§ 12 BioStoffV) spricht man auch von der Unterrichtung der Beschäftigten. In § 9 Betriebssicherheitsverordnung sind die Begriffe Unterrichtung und Unterweisung enthalten. § 14 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist ebenfalls der Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten gewidmet. Die Unterweisung ist zudem natürlich Thema in der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“, dort zu finden unter § 4.

Den Begriff Einweisung suchen Sie im Arbeitsschutzgesetz jedoch vergeblich. Dennoch gehören Einweisungen zwingend zum Arbeitsschutz dazu. Was man genau unter einer Einweisung verstehen sollte, wird deutlich, wenn man sich die Bestandteile einer Unterweisung genauer ansieht.

Die Einweisung ist trotzdem fester Bestandteil der Unterweisung

Die betriebliche Unterweisung, hat das Ziel, Mitarbeiter für die Gefahren ihres Arbeitsplatzes zu sensibilisieren und diesen Gefahren mit richtigen Prozesse und Verhaltensweisen zu begegnen.

Als Einweisung wird der Bestandteil der Unterweisung bezeichnet, der am konkreten Arbeitsplatz stattfindet.

So gehört zur Unterweisung immer auch eine Einweisung in die

  • betrieblichen Besonderheiten,
  • genauen Arbeitsabläufe und in die
  • Sicherheitsmaßnahmen an einem bestimmten Arbeitsplatz.

Die Einweisung ist folglich immer Bestandteil der Unterweisung und bringt den Mitarbeitern z.B. die richtige Anwendung neuer Geräte, Techniken und Verfahren näher.

Praxisbeispiel: Einweisung in eine Maschine

Wenn ein Beschäftigter eine neue oder geänderte Maschine bedienen soll, muss er jährlich unterwiesen werden, darüber hinaus jedoch auch eingewiesen werden in die

  • konkrete Bedienung dieser Maschine,
  • in besondere Risiken und
  • Sicherheitsfunktionen.

Eine maschinenspezifische Einweisung sollte dem zukünftigen Bediener insbesondere die Anweisungen und Warnhinweise des Herstellers (Betriebsanleitung) zur Kenntnis bringen.

Keine Erstunterweisung ohne Einweisung

Da für neue Beschäftigte im Betrieb die konkrete Situation am neuen Arbeitsplatz sowie die Verfahren und Geräte, die dort eingesetzt sind, allesamt neu sind, ist bei der Erstunterweisung die Einweisung ein zentraler Bestandteil.

Fazit: Unterschied zwischen unterweisen und einweisen

Die Frage, ob einweisen und unterweisen das Gleiche bezeichnen oder nicht, können Sie also wie folgt beantworten:

Die Einweisung ist Teil der Unterweisung, nicht aber das Gleiche. Als Einweisung wird der Bestandteil der Unterweisung bezeichnet, der am konkreten Arbeitsplatz stattfindet

Eine reine Einweisung an einem neuen oder geänderten Arbeitsgerät reicht nicht für die Sicherheit.

Umgekehrt reicht aber eine Unterweisung ohne konkrete, arbeitsplatzbezogene Einweisung ebenso wenig.

Arbeitshilfen für Ihre Einweisungen und Unterweisungen

Prüfen Sie deshalb mit unserer Checkliste Einweisung, ob die Einweisung als wichtiger Teil der Unterweisung und Einarbeitung den richtigen Stellenwert in Ihrem Unternehmen hat.

Laden Sie sich außerdem die Muster-Unterweisungen in unseren Download-Bereichen Arbeitsschutz und Brandschutz herunter, z.B:

Autor*in: Oliver Schonschek (Diplom-Physiker, IT-Analyst und Fachjournalist)