16.07.2023

Arbeitsschutzvorschriften – Das sollten Sie als Arbeitgeber wissen

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb können nur erreicht werden, wenn die geltenden Arbeitsschutzvorschriften beachtet werden. Was Sie als Arbeitgeber über die Arbeitsschutzbestimmungen wissen müssen, erfahren Sie hier.

Arbeitssicherheit

Was sind Arbeitsschutzvorschriften?

Die Arbeitsschutzvorschriften regeln den Arbeitsschutz in Deutschland. Es gibt verschiedene staatliche Arbeitsschutzvorschriften sowie Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft, die als Regelwerk für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz im Betrieb gelten:

  1. Staatliches Arbeitsschutzrecht: Dieses regelt branchenübergreifend die entsprechende Gesetzgebung. Staatliche Aufsichtsbehörden überwachen die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften und beraten bei der Erfüllung der Pflichten im Arbeitsschutz als Arbeitgeber (§ 21 Abs. 1 ArbSchG).
  2. Unfallverhütungsvorschriften: Berufsgenossenschaften und Unfallkassen als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung orientieren sich an branchenspezifischen Unfallverhütungsvorschriften. Diese werden je nach Bedarfsprüfung durch Bund und Länder genehmigt und durch spezielle Aufsichtsdienste beraten und überwacht. Den Unfallverhütungsvorschriften unterliegen alle Mitglieder der Berufsgenossenschaft, Arbeitnehmer wie auch Unternehmer. Sie haben auch für Fremdfirmen Gültigkeit, die für Mitgliedsunternehmen tätig sind – selbst, wenn deren Firmensitz außerhalb Deutschlands ist und sie keiner Berufsgenossenschaft angehören.

Was ist der Unterschied zu Arbeitsschutzbestimmungen?

Der Begriff Arbeitsschutzbestimmungen wird oft synonym zu den Arbeitsschutzvorschriften verwendet, hat aber keinen rechtlichen Hintergrund. Gemeint sind mit den Arbeitsschutzbestimmungen verschiedene Aspekte wie der Umgang mit gefährlichen Stoffen, der Einsatz von Schutzausrüstung, ergonomische Standards und Arbeitszeitregelungen.

Was ist der Unterschied zu Arbeitsschutzregeln?

Arbeitsschutzregeln sind allgemeine Leitlinien und Empfehlungen, um die Sicherheit und das Wohlergehen der Beschäftigten zu fördern. Sie sind nicht rechtlich bindend, aber sollen Arbeitgeber und Arbeitnehmer dazu ermutigen, bewährte Sicherheitspraktiken am Arbeitsplatz zu befolgen.

Welche Arbeitsschutzvorschriften gibt es?

Die Arbeitgeber- beziehungsweise Unternehmerpflichten werden in diesen Arbeitsschutzvorschriften festgelegt:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
  • Baustellenverordnung (BaustellV)
  • Biostoffverordnung (BioStoffV)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV)
  • Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV)
  • PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV)
  • Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
  • Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (OStrV)

Als wichtigste Unfallverhütungsvorschriften sind zu nennen:

  • DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“
  • DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“
  • DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“

Arbeitsschutzgesetz – die wichtigste Arbeitsschutzvorschrift

Wichtigstes Gesetz für den Arbeitsschutz in Deutschland ist das Arbeitsschutzgesetz. Es verfolgt das Ziel,

… die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern.

Die DGUV hält weitere Arbeitsschutzbestimmungen bereit

Die Pflichten, die das Arbeitsschutzgesetz dem Arbeitgeber zuschreibt, finden sich auch in der wichtigsten Unfallverhütungsvorschrift wieder, der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“. Welche Pflichten sich aus den Arbeitsschutzregeln ergeben, haben wir für Sie aufgeschlüsselt:

Pflicht Arbeitsschutzgesetz DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention
Planung, Durchführung und Überwachung von Arbeitsschutzmaßnahmen § 3 § 2
Beurteilung der Arbeitsbedingungen § 5 § 3
Dokumentation § 6 § 3 Abs. 2
Aufgabenübertragung auf geeignete Beschäftigte § 7 § 13
Unterweisung § 12 § 4
Arbeitsschutzmaßnahmen für besonders gefährliche Arbeitsbereiche § 9 § 8, § 21
Arbeitsschutzmaßnahmen bei Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber § 8 § 6
Erste-Hilfe- und Notfallmaßnahmen § 10 §§ 22 bis 28
Arbeitsmedizinische Vorsorge § 11 DGUV Vorschrift 6 Arbeitsmedizinische Vorsorge
Kostentragung § 3 Abs. 3 § 29
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Wer überwacht die Arbeitsschutzvorschriften?

In Deutschland ist die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften Aufgabe der staatlichen Arbeitsschutzbehörden. Es gibt mehrere Instanzen, die für die Überwachung des Arbeitsschutzes zuständig sind:

  1. Gewerbeaufsichtsämter: Diese Ämter sind regionale Behörden, die dem jeweiligen Bundesland unterstellt sind. Sie überwachen und kontrollieren den Arbeitsschutz in Betrieben und Unternehmen. Die Gewerbeaufsichtsämter führen Inspektionen durch, geben Empfehlungen zur Verbesserung des Arbeitsschutzes und können bei Verstößen Sanktionen verhängen.
  2. Unfallversicherungsträger: Die Unfallversicherungsträger sind in Deutschland für die gesetzliche Unfallversicherung zuständig. Sie sind in Berufsgenossenschaften und Unfallkassen organisiert und übernehmen die finanziellen Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Gleichzeitig haben sie eine präventive Aufgabe und kontrollieren den Arbeitsschutz in den ihnen zugeordneten Betrieben.
  3. Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA): Die BAuA ist eine Bundesoberbehörde und fungiert als wissenschaftliche Einrichtung im Bereich des Arbeitsschutzes. Sie entwickelt Vorschriften und Regeln, erstellt Forschungsberichte und informiert über den aktuellen Stand des Arbeitsschutzes. Die BAuA unterstützt die Gewerbeaufsichtsämter bei der Überwachung des Arbeitsschutzes.

Diese Institutionen arbeiten zusammen, um sicherzustellen, dass die Arbeitsschutzvorschriften in Deutschland eingehalten werden. Bei Verstößen können sie Maßnahmen ergreifen, um die Situation zu verbessern und gegebenenfalls Sanktionen zu verhängen. Es ist wichtig zu beachten, dass die Zuständigkeiten und Organisationsstrukturen je nach Bundesland variieren können.

Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften – Wie klappt’s?

Natürlich sollten Sie nicht warten, bis eine Behörde Maßnahmen gegen Ihr Unternehmen verhängt. Am besten arbeiten Sie aktiv daran, dass die Arbeitsschutzregeln im Betrieb eingehalten werden.

1.   Tipp: Regelmäßige Unterweisungen

Wenn eine Unterweisung durchgeführt wurde, sind die Vorschriften grundsätzlich bekannt. Doch oft genug sind nur Teile davon „hängen geblieben“, anderes geriet im Laufe der Zeit in Vergessenheit.

Regelmäßige Auffrischungen helfen dabei, das Gelernte in Erinnerung zu behalten. Durch aktives Nachfragen, wie die Inhalte der Unterweisung verstanden wurden, können Sie außerdem den Wissensstand prüfen und so auch nach und nach die Unterweisung verbessern.

2.   Tipp: Nachfragen willkommen heißen

In vielen Fällen verstehen Mitarbeiter die in der Betriebsanweisungen festgehaltenen Regeln nicht oder falsch. Bildungsdefizite, Sprachprobleme, Konzentrationsmängel und geringe Aufmerksamkeitsspannen sind mögliche Gründe dafür. Deshalb ist eine positive Fehlerkultur im Betrieb so wichtig: Die Beschäftigten sollen sich trauen können, bei Unsicherheiten jederzeit nachzufragen.

3.   Tipp: Als Vorbild fungieren

Die Verbindlichkeit von Arbeitsschutzregeln steht und fällt mit der Führungskraft im jeweiligen Bereich. Die Führungskraft muss sicheres Arbeiten vorleben und einfordern. Der Arbeits- und Gesundheitsschutz sollte deshalb regelmäßig bei Führungskräfteschulungen integriert sein.

Auch wenn es einmal Zielkonflikte zwischen reibungslosem Ablauf und bestimmten Arbeitsschutzregularien geben sollte: Nicht die Beschäftigten sollten dann Entscheidungen treffen, sondern immer die Führungskraft. Sie sollte aktiv eingreifen, wenn sie unsicheres Arbeiten bemerkt.

Fazit: Arbeitsschutzbestimmungen sollten im Alltag gelebt werden

Staatliche Arbeitsschutzvorschriften und Unfallverhütungsvorschriften bilden die Grundpfeiler des Arbeitsschutzes in Deutschland. Mit der Saftey-Toolbox von WEKA können Sie die Vorgaben ganz einfach in den betrieblichen Arbeitsschutz integrieren und bestehen so behördliche Prüfungen und Kontrollen.

Informieren Sie sich auf unserer Website außerdem, wie Sie Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen und Unterweisungen für die Praxis gestalten. So können Sie sicher sein, dass Ihre Mitarbeiter täglich gesund in den Feierabend gehen.

Autor*in: WEKA Redaktion