Hier stehen die Grundpflichten des Arbeitgebers im Arbeitsschutz
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb können nur erreicht werden, wenn die geltenden Arbeitsschutzvorschriften und Unfallverhütungsvorschriften beachtet werden. Diese regeln die Grundpflichten des Arbeitgebers im Arbeitsschutz und Sie sollten diese deshalb gut kennen:

Wenn es um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb geht, sind staatliche Arbeitsschutzvorschriften und Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften zu beachten. Der Arbeitsschutz in Deutschland ist also zweigleisig organisiert.:
- Das staatliche Arbeitsschutzrecht regelt branchenübergreifend die entsprechende Gesetzgebung. Staatliche Aufsichtsbehörden überwachen die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften und beraten die Arbeitgeber bei der Erfüllung ihrer Pflichten (§ 21 Abs. 1 ArbSchG).
- Daneben orientieren sich die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung an branchenspezifischen Unfallverhütungsvorschriften. Diese werden je nach Bedarfsprüfung durch Bund und Länder genehmigt und durch spezielle Aufsichtsdienste beraten und überwacht. Den Unfallverhütungsvorschriften unterliegen alle Mitglieder der Berufsgenossenschaft, Arbeitnehmer wie auch Unternehmer. Sie haben auch für Fremdfirmen Gültigkeit, die für Mitgliedsunternehmen tätig sind – selbst, wenn deren Firmensitz außerhalb Deutschlands ist und sie keiner Berufsgenossenschaft angehören.
Wichtigstes Gesetz für den Arbeitsschutz in Deutschland ist das Arbeitsschutzgesetz. Es verfolgt das Ziel,
[d]ie Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern.Die Pflichten, die das Arbeitsschutzgesetz dem Arbeitgeber zuschreibt, finden sich so auch in der wichtigsten Unfallverhütungsvorschrift wieder, der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“.
Arbeitgeberpflichten bzw. Unternehmerpflichten nach dem Arbeitsschutzgesetz und der DGUV Vorschrift 1
Arbeitsschutzgesetz | DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention | |
Planung, Durchführung und Überwachung von Arbeitsschutzmaßnahmen | § 3 | § 2 |
Beurteilung der Arbeitsbedingungen | § 5 | § 3 |
Dokumentation | § 6 | § 3 Abs. 2 |
Aufgabenübertragung auf geeignete Beschäftigte | § 7 | § 13 |
Unterweisung | § 12 | § 4 |
Arbeitsschutzmaßnahmen für besonders gefährliche Arbeitsbereiche | § 9 | § 8, § 21 |
Arbeitsschutzmaßnahmen bei Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber | § 8 | § 6 |
Erste-Hilfe- und Notfallmaßnahmen | § 10 | §§ 22 bis 28 |
Arbeitsmedizinische Vorsorge | § 11 | DGUV Vorschrift 6 Arbeitsmedizinische Vorsorge |
Kostentragung | § 3 Abs. 3 | § 29 |
Weitere wichtige Arbeitsschutzvorschriften
Die Arbeitgeberpflichten bzw. Unternehmerpflichten werden neben dem Arbeitsschutzgesetz unter anderem in diesen Arbeitsschutzvorschriften festgelegt:
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- Baustellenverordnung (BaustellV)
- Biostoffverordnung (BioStoffV)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV)
- Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV)
- PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV)
- Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
- Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (OStrV)
Die wichtigsten Unfallverhütungsvorschriften
Als wichtigste Unfallverhütungsvorschriften sind, neben der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“, unter anderem zu nennen:
- DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit„
- DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“