
Wirt ist für Störungen außerhalb seiner Gaststätte verantwortlich
Der Gastwirt ist für Störungen verantwortlich, die mit dem Betrieb der Gaststätte verbunden sind. Dies gilt auch für den Lärm, der von vor der Gaststätte stehenden Gästen ausgeht (VG Wiesbaden, Beschluss vom 28.01.2011, Az. 5 L 1344/10), aber: drei Monate auf „Bewährung“). mehr