Bremen schützt die Anwohner vor spontanen Freiluftpartys
Befristet bis zum Ende des Jahres hat Bremen Vorschriften zum Abhalten von spontanen Freiluftpartys mit bis zu 300 Personen erlassen (Brem. GBl. Nr. 33 vom 24.03.2016, Seite 192). Ob die Partygänger die Vorschriften auch tatsächlich verinnerlichen, mag bezweifelt werden. mehr