
Kein gerichtlicher Eilrechtsschutz gegen Sperrung eines Gemeinde-Verbindungswegs
Ein Bürger hat keinen Rechtsanspruch gegen die Sperrung eines Weges, wenn er nicht in seinen eigenen Rechten betroffen ist, sein Anwesen auch anderweitig erreichbar ist (VG Koblenz, Beschluss vom 23.02.2016,Az. 5 L 103/16.KO). mehr