31.08.2016

Neues Hundegesetz in Berlin

Der Berliner Senat hat am 07.07.2016 (GVBl. S. 436) ein neues Hundegesetz verabschiedet, das in Teilstufen in Kraft tritt.

Gefährlichkeit eines Hundes

Das neue Hundegesetz trat am 22.07.2016 in Kraft. Zum Gesetz wird es aber zwei Rechtsverordnungen geben, eine regelt die sogenannte Rasseliste, die zweite (umfangreichere) die Bestimmungen zum Sachkundenachweis, den Aufbau des Hunderegisters etc. Beide Rechtsverordnungen sind in der Abstimmungsphase.

Bis zu ihrem Inkrafttreten gelten bestimmte Regelungen des „alten“ Hundegesetzes weiter (z.B. gilt die Rasseliste nach dem „alten“ HundeG bis zum Inkrafttreten der neuen Rasseliste, jedoch höchstens bis zum 31.12.2016).

Inkrafttreten ab 22.07.2016

  • Hunde können nicht mehr einfach auf Flohmärkten gekauft werden (besserer Tierschutz, weniger auffällige Hunde).
  • Das bestehende Gebot, Hundekot zu beseitigen, wird besser durchsetzbar.
  • Bezirke können an einzelnen Stellen die Mitnahme von Hunden untersagen.
  • Die Rasseliste wird flexibler.
  • Gefährliche Hunde können über einen Wesenstest als nicht (mehr) gefährlich eingestuft werden.
Autor*in: Georg Huttner (Oberamtsrat a.D. Georg Huttner ist Autor für die Titel Ordnungsamts- und Gewerbeamtspraxis.)