
Mobile Halteverbotsschilder: nach 48 Stunden darf kostenpflichtig abgeschleppt werden
Eine Vorlaufzeit von 48 Stunden zwischen dem Aufstellen von mobilen Halteverbotsschildern und dem Abschleppen eines ursprünglich rechtmäßig abgestellten Fahrzeugs genügt regelmäßig, um den Fahrzeugverantwortlichen mit den Kosten der Abschleppmaßnahme belasten zu können (OVG NRW, Urteil vom 13.09.2016, Az. 5 A 470/14). mehr