01.03.2017

Mehr Videoüberwachung ist beschlossene Sache

Künftig wird es mehr Videoüberwachung in Einrichtungen und Fahrzeugen des öffentlichen Schienen-, Schiffs- und Busverkehrs sowie in öffentlich zugänglichen großflächigen Anlagen wie Sport- und Vergnügungsstätten, Einkaufszentren und Parkplätzen geben.

Videoüberwachung

Schutz der Bevölkerung vor terroristischen Anschlägen

Damit die Bevölkerung vor terroristischen Anschlägen wie in Berlin besser geschützt wird, soll die Videoüberwachung von öffentlich zugänglichen, großflächigen Anlagen wie Sportplätzen und Einkaufszentren sowie in Einrichtungen und Fahrzeugen des öffentlichen Nahverkehrs ausgeweitet werden. Der Bundesrat hat dem Entwurf eines Videoüberwachungsverbesserungsgesetzes am 10.02.2017 grundsätzlich zugestimmt. Das Videoüberwachungsverbesserungsgesetz ändert insbesondere § 6b Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

Der Bundesrat ist damit einverstanden, dass die Aufsichtsbehörden der Länder für den Datenschutz den Einsatz von Videoüberwachungstechnik überprüfen und dass die Datenschutzbeauftragten bei ihrer Entscheidung für beziehungsweise gegen die Videotechnik öffentliche Sicherheitsbelange stärker berücksichtigen.

Die Länder sprachen sich aber dafür aus, dass mit der Ausweitung der Videoüberwachung auch durch private Personen deren verstärkte Überwachung durch die Aufsichtsbehörden gesetzlich verankert wird.

Wie geht es nun weiter?

Der Bundestag hat das Videoüberwachungsverbesserungsgesetz bereits in erster Lesung beraten und an die Fachausschüsse überwiesen. Es ist davon auszugehen, dass die Anregungen des Bundesrates im Gesetzgebungsverfahren Berücksichtigung finden und dass das Videoüberwachungsverbesserungsgesetz noch im Frühjahr beschlossen wird.

Autor*in: Uwe Schmidt (Uwe Schmidt unterrichtete Ordnungsrecht, Verwaltungsrecht und Informationstechnik.)