22.02.2017

Rechtsprechung in Kürze: Entscheidungen Februar 2017

Rechtsprechung für Mitarbeiter der Ordnungs- und Gewerbeämter – Das sind die Themen dieser Übersicht: Sonn- und Feiertagsruhe, ungerechtfertigte Alarmieren der Polizei, Einsicht in Bußgeldakte des Unfallgegners, Betrieb von Spielhallen, Nachtparkverbot von Schulbussen, LaserTag, nicht winterdienstpflichtige Stelle, Unkraut auf Gehwegen

Rechtsprechung Feiertagsruhe Polizei Bußgeldakte

>>> Hier finden Sie unsere Gratis-Downloads

Gericht Datum Aktenzeichen
VG Osnabrück 03.01.2017 1 B 101/16

Sonn- und Feiertagsruhe

§ 5 Abs. 1 Satz 1 NLöffVZG, der die Zulassung der Öffnung von Verkaufsstellen an grundsätzlich vier Sonn- und Feiertagen im Jahr ohne einen besonderen Anlass oder sonstigen sachlichen Grund erlaubt, verletzt die durch Art. 140 GG i.V.m. Art. 139 WRV garantierte Sonn- und Feiertagsruhe und ist auch nicht verfassungskonform auslegbar.

VG Lüneburg 22.12.2016 5 B 140/16

Gebühren für ungerechtfertigte Alarmieren der Polizei

Die Polizei kann Gebühren für das ungerechtfertigte Alarmieren durch eine Person erheben, wenn objektiv kein Grund für ein polizeiliches Einschreiten vorgelegen hat und dies subjektiv für den Betroffenen erkennbar gewesen ist. Dies gilt auch, wenn der Betroffene eine tatsächliche oder vermeintliche Bedrohungslage deutlich schwerwiegender als tatsächlich wahrgenommen schildert.

Hinweis: Voraussetzung ist, dass eine Gebühren- bzw. Kostenordnung vorhanden ist, die einen entsprechenden Gebührentatbestand enthält.

Unsere Empfehlung

Ordnungsamtspraxis von A-Z online

Mit Fallbeispielen, Arbeitshilfen und Rechtsgrundlagen zum Thema Polizei.

€ 669.00Jahrespreis zzgl. MwSt.

Online-Version

AG Saulgau 20.12.2016 1 OWi 273/16

Einsicht in Bußgeldakte des Unfallgegners

Dem Verteidiger des Betroffenen darf nicht verwehrt werden, Einsicht in die Bußgeldakte des Unfallgegners zu nehmen.

BVerwG 16.12.2016 8 C 6.15 bis 8 C 8.15, 8 C 4.16, 8 C 5.16, 8 C 8.16

Beschränkungen für Erlaubnis und Betrieb von Spielhallen

Die vom Land Berlin eingeführten Beschränkungen für die Erlaubnis und den Betrieb von Spielhallen sind rechtmäßig. Die Bestimmungen verstoßen weder gegen das Verfassungs- noch das EU-Recht. Insbesondere steht die Zulässigkeit von Spielautomaten in Gaststätten der Eignung der streitigen Einschränkungen zur Spielsuchtbekämpfung und -prävention nicht entgegen.

Auch eine in Rheinland-Pfalz für Spielhallen geschaffene Abstandsregelung zu Einrichtungen für Minderjährige ist verfassungskonform.

VG Neustadt 08.12.2016 3 K 778/16.NW

Nachtparkverbot von Schulbussen

Bewohner scheitert mit Begehren auf Nachtparkverbot von Schulbussen.

VGH München 21.07.2016 12 ZB 16.1206

LaserTag

Von dem von einem Gewerbetreibenden in einer „Arena“ angebotenen Spiel „LaserTag“ geht eine Gefahr für das geistige und seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen – jedenfalls – unter 16 Jahren aus.

KG Berlin 19.04.2016 9 U 56/14

Nicht winterdienstpflichtige Stelle

Sturz an nicht winterdienstpflichtiger, nicht gestreuter sowie schnee- und eisglatter Stelle kann dennoch Verletzung der Verkehrssicherungspflicht begründen.

Weitere Beiträge zum Thema

OVG Lüneburg 28.10.2015 7 LB 80/14

Unkraut auf Gehwegen

Die in einer Verordnung gemäß § 52 Abs. 1 Satz 2 NStrG vorgesehene Verpflichtung, die Gehwege von Unkraut zu befreien, widerspricht nicht offenkundig dieser gesetzlichen Ermächtigung. Sie gehört jedenfalls nicht ausnahmslos zur Straßenunterhaltung.

Autor*in: Georg Huttner / Uwe Schmidt