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Sicherheitsunterweisung im Arbeitsschutz – das müssen Sie wissen

Unfälle am Arbeitsplatz entstehen meist durch menschliches Fehlverhalten. Eine der wirksamsten Maßnahmen dagegen ist die Sicherheitsunterweisung. Doch wer muss unterwiesen werden und worin? Das verrät Ihnen dieser Beitrag. Lesen Sie hier alles zu Ihren Pflichten rund um die Unterweisung im Arbeitsschutz und erfahren Sie, wie Sie diese am besten praktisch umsetzen!

Das Bild zeigt einen Mann frontal, der vor einer Gruppe von Menschen einen Vortrag hält. Es verweist auf eine typische Unterweisungssituation: Ein Vorgesetzter hält eine Sicherheitsunterweisung

Definition: Was ist eine Sicherheitsunterweisung?

Eine Sicherheitsunterweisung sagt Mitarbeitenden, was sie wissen und können müssen, um Unfälle und Gesundheitsschäden zu vermeiden. Sie macht die Gefahren des Arbeitsplatzes sichtbar und zeigt, wie sie ihnen begegnen sollten.

Sicherheitsunterweisungen sind Pflicht. Das Arbeitsschutzgesetz schreibt sie vor und regelt sie genau: Jede Unterweisung endet mit einer Verständniskontrolle, jede muss dokumentiert werden.

Ziele der Sicherheitsunterweisung

Die Sicherheitsunterweisung hat ein klares Ziel: Sie soll Mitarbeitende für Gefahren am Arbeitsplatz wachsam machen und zu verantwortlichem Handeln anhalten. Damit ist sie ein tragender Pfeiler des betrieblichen Arbeitsschutzes – und stärkt Gesundheit und Sicherheit im Unternehmen.

Im Mittelpunkt steht die Sensibilisierung für Risiken und Gefahrenquellen. Beschäftigte lernen, Gefährdungen früh zu erkennen und im Arbeitsalltag im Blick zu behalten. So wächst das Bewusstsein für sicheres Verhalten.

Zugleich vermittelt die Sicherheitsunterweisung praktisches Können. Sie zeigt, wie Schutzmaßnahmen umgesetzt werden, wie persönliche Schutzausrüstung richtig genutzt wird und wie man in Gefahrensituationen richtig reagiert.

Mann liegt nach einem Arbeitsunfall mit Schmerzen auf dem Boden. Eine Unterweisung in Arbeitsschutz will solche Unfälle verhindern.

Sicherheitsunterweisungen im Arbeitsschutz sollen solche Unfälle verhindern.

Wer darf eine Sicherheitsunterweisung halten?

Im Begriff „Sicherheitsunterweisung“ steckt das Wort „Weisung“. Das verdeutlicht bereits: Es geht nie ohne einen weisungsberechtigten Vorgesetzten. Der Vorgesetzte sollte deshalb mindestens bei der Arbeitsschutzunterweisung anwesend sein und den Inhalt für die Teilnehmenden verbindlich machen.

  • Unternehmer: Die betriebliche Unterweisung gehört zu den wichtigsten Pflichten des Arbeitgebers im Arbeitsschutz. Nur ihn trifft die rechtlich verbindliche Unterweisungspflicht gemäß Arbeitsschutzgesetz – niemanden sonst. Eine Ausnahme ergibt sich bei Leiharbeitenden, mehr dazu lesen Sie in unserem Beitrag zur Fremdfirmenunterweisung.
  • Vorgesetzte: Natürlich kann der Unternehmer diese Sicherheitsunterweisung im Arbeitsschutz an den betrieblichen Vorgesetzten übertragen. Es hat oft handfeste Vorteile, die Sicherheitsbelehrung bis auf die untere Führungsebene herunterzubrechen. Die unmittelbaren Vorgesetzten – beispielsweise Meister, Schichtleiter oder Abteilungsleiter – kennen sowohl die örtlichen Verhältnisse als auch ihre Beschäftigten.
  • Experten: Darüber hinaus ist es möglich, Fachwissen von Experten einzubeziehen. Sicherheitsfachkräfte, Betriebsärzte oder externe Spezialisten können Inhalte vertiefen und sicherstellen, dass die Sicherheitsunterweisungen fachlich korrekt und aktuell sind.

Gut zu wissen:

Der Versuch mancher Vorgesetzten, die Unterweisungspflicht auf die Sicherheitsfachkraft oder den Betriebsarzt abzuschieben, ist nicht zulässig. Das Gleiche gilt selbstverständlich auch für Brandschutzbeauftragte oder Gefahrstoffbeauftragte. Sie alle sind nicht weisungsbefugt und stehen den Verantwortlichen lediglich unterstützend zur Seite.

Akteure des betrieblichen Arbeitsschutzes stehen in einer Halle und diskutieren im Rahmen einer Sicherheitsunterweisung.
Der Arbeitgeber ist in der Pflicht, die Sicherheitsunterweisung durchzuführen.

Wer muss an der Sicherheitsunterweisung teilnehmen?

Unterweisungspflicht nach Arbeitsschutzgesetz trifft alle Mitarbeiter

Alle Beschäftigten im Unternehmen müssen unterwiesen werden – unabhängig von Position, Tätigkeit oder Dauer der Betriebszugehörigkeit. Das Arbeitsschutzgesetz sieht hier keine Ausnahmen vor. Denn jeder Mitarbeitende trägt Verantwortung für sich und andere.

Unterweisungspflicht für neue Mitarbeiter

Die Unfallstatistiken zeigen, dass in den ersten Jahren der Betriebszugehörigkeit das Unfallrisiko um ein Mehrfaches höher sein kann als das von länger Beschäftigten. Neulinge kennen die arbeitsplatzspezifischen Besonderheiten nicht. Sie müssen besonders intensiv auf ihre Tätigkeit vorbereitet und unterwiesen werden. Deshalb ist die Erstunterweisung für neue Mitarbeiter besonders wichtig.

Arbeitssicherheitsunterweisung besonders wichtig für Schüler und Azubis

Sie sollten außerdem generell ein Auge auf junge Menschen haben. Denn je jünger, desto risikofreudiger. Außerdem gehen Jugend und kurze Betriebszugehörigkeit oft Hand in Hand. Wenn Sie Schülerpraktikanten beschäftigen, nehmen Sie sich deshalb viel Zeit für deren Unterweisung. Gleiches gilt auch bei der Unterweisung von Auszubildenden.

Zwei Praktikanten werden bei ihrem Schülerpraktikum im Rahmen einer Sicherheitsunterweisung in die Gefahren einer Autowerkstatt eingeführt.
Besonderes Augenmerk sollten Verantwortliche auf die Sicherheitsunterweisungen von Praktikanten und Betriebsneulingen allgemein haben.

Elektrotechnisches Personal braucht besondere Sicherheitsunterweisung

Beachten Sie drittens gesondert das elektrotechnische Personal bei Ihren Unterweisungen. Elektrofachkräfte stellen den größten Anteil an den Unfallopfern bei Stromunfällen! An die Sicherheitsunterweisungen für Elektrofachkräfte oder elektrotechnisch unterwiesene Personen werden höhere Anforderungen gestellt als an die Unterweisungen für alle Mitarbeiter.

Ablauf der Sicherheitsunterweisung in der Praxis

Eine Sicherheitsunterweisung folgt keinem starren Schema, dennoch gibt es einen bewährten Ablauf.

1. Begrüßung und Einführung Warum ist das Thema wichtig? Was sind die Lernziele?
2. Gefahrenanalyse Sie benennen mögliche Risiken und deren Folgen
3. Schutzmaßnahmen Zum Glück können sich die Mitarbeiter durch die jetzt genannten Maßnahmen schützen.
4. Praktische Übung Anwendung der Schutzmaßnahmen in der Praxis
5. Fragerunde Gibt es Fragen, Anregungen oder Bedarf für Diskussionen?
6. Verständnisprüfung und Dokumentation Überprüfung des Lernerfolgs und rechtlich notwendige Dokumentationsunterlagen erstellen

Praxistipp:

Beschäftigte sollten die Möglichkeit haben, eigene Erfahrungen einzubringen und aktiv mitzuwirken. Das steigert die Aufmerksamkeit und fördert nachhaltiges Lernen. Zur Unterstützung können Sie verschiedene Medien einsetzen – von Präsentationen über Schaubilder bis hin zu kurzen Videos oder praktischen Demonstrationen.

Beispiele für den Ablauf einer Sicherheitsunterweisung

Wie sich eine Sicherheitsunterweisung in der Praxis gestaltet, ist ganz unterschiedlich. Hier einige Beispiele für den Ablauf einer Unterweisung:

  • Bei einer Unterweisung zu Erster Hilfe versammelt der Verantwortliche die Mitarbeitenden, erklärt knapp das richtige Verhalten nach einem Arbeitsunfall – und lässt es anschließend üben. Ein Rollenspiel macht aus Theorie Praxis.
  • Bei der Sicherheitsunterweisung auf der Baustelle bietet sich ein anderes Format an: Die Mitarbeitenden berichten von den Sicherheitsrisiken, über die sie im vergangenen Monat buchstäblich gestolpert sind. Danach suchen sie gemeinsam nach Wegen, die Arbeit sicherer zu machen.
  • Das Anlegen von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) ist oft Teil einer Unterweisung. Wer PSA nur selten nutzt, tut sich damit immer wieder schwer. Deshalb gilt: üben, üben, üben.
Zwei Personen knien neben einer Puppe auf dem Boden. Die Person links im Bild macht gerade Mund-zu-Mund-Beatmung bei der Puppe. Die Person rechts im Bild sucht gerade den Punkt für die Herzdruckmassage auf dem Oberkörper der Puppe. Das Bild zeigt eine typische Übung bei einem Erste-Hilfe-Lehrgang.
Praktische Übungen verankern das Gelernte stärker im Gedächtnis als bloßes Zuhören. Das ist insbesondere wichtig, wenn es um bestimmte Verhaltensweisen geht, die sofort sitzen und immer wieder gleich ablaufen müssen – etwa bei der Ersten Hilfe.

Wie sollten Sie die Unterweisung im Arbeitsschutz vorbereiten?

Für die Vorbereitung auf die Arbeitsschutzunterweisung ist es wichtig, dass Sie sich in einem handfesten Konzept Gedanken über Thema, Lernziel, Inhalte, Teilnehmer usw. gemacht haben. Mehr dazu lesen Sie im Beitrag: Vorbereitung einer Unterweisung. Oder Sie laden sich gleich unsere kostenlose Checkliste herunter:

Vorteile der Sicherheitsunterweisung für Unternehmen

Sicherheitsunterweisungen sind nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein entscheidender Faktor für den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens. Richtig umgesetzt, bringen sie gleich mehrere Vorteile:

  • Die Arbeitssicherheit erhöht sich.
  • Arbeitsunterbrechungen werden weniger.
  • Weniger Mitarbeitende fallen infolge von Krankheit oder Verletzung
  • Die Arbeitsbelastung für einzelne Mitarbeitende reduziert sich.
  • Die Mitarbeitenden sind produktiver und zufriedener.
  • Ungeplante Kapazitätsengpässe kommen seltener vor.
  • Nicht nur, dass Mitarbeitende seltener ausfallen – sie gehen auch sorgsamer mit Maschinen und Anlagen um und der Betriebsablauf wird nicht gestört.

Rechtliche Grundlagen der Sicherheitsunterweisung

Die Unterweisungspflicht ist in Deutschland rechtlich klar geregelt und gehört zu den wichtigsten Pflichten für Sie als Arbeitgeber. Rechtliches Herz der Unterweisung im Arbeitsschutz. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). In § 12 Abs. 1 ArbSchG finden Sie die Forderung:

„Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen.“

Daneben finden Sie die Forderung nach regelmäßigen Sicherheitsunterweisungen auch im

  • Betriebsverfassungsgesetz (§ 81 BetrVG)
  • Jugendarbeitsschutzgesetz (§ 29 JArbSchG)
  • Mutterschutzgesetz (§ 14)
  • in der Betriebssicherheitsverordnung (§ 12 BetrSichV) sowie der
  • Gefahrstoffverordnung (§ 14 GefStoffV)

Nicht nur der Gesetzgeber verpflichtet Unternehmen zur Unterweisung im Arbeitsschutz, sondern auch die Berufsgenossenschaften mittels der jeweiligen Unfallverhütungsvorschrift (UVV-Unterweisung).

An vorderster Stelle: Die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ nennt in § 4 Abs. 1 die wesentlichen Pflichten zur Unterweisung:

„Der Unternehmer hat die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung, […] zu unterweisen; die Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen; sie muss dokumentiert werden.“

Wichtig:

Die meisten bestehenden Unfallverhütungsvorschriften enthalten Vorgaben zur Mitarbeiterunterweisung, die fach- und branchenspezifisch konkretisiert sind. Ausnahmen sind nur im Einzelfall und nach schriftlicher Genehmigung durch den Unfallversicherungsträger in Abstimmung mit dem Gewerbeaufsichtsamt zulässig.

Wann und wie oft muss die Sicherheitsunterweisung durchgeführt werden?

Die Sicherheitsunterweisung ist keine einmalige Pflichtübung, sondern ein fortlaufender Prozess. Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass Sie jede Mitarbeiterin und jeden Mitarbeiter mindestens einmal jährlich unterweisen müssen.

Neben dieser regelmäßigen Wiederholungsunterweisung gibt es:

  • Erstunterweisung
    • vor Aufnahme der Tätigkeit
    • Ziel: Einführung in Gefährdungen und Schutzmaßnahmen
  • Anlassbezogene Unterweisung, z. B. bei:
    • Arbeitsunfall
    • neuen Maschinen, Stoffen oder Verfahren
    • geänderten Vorschriften
    • neuer Gefährdungsbeurteilung
  • Nachholunterweisung
    • für Beschäftigte, die z. B. krankheitsbedingt fehlten
    • Pflicht zur zeitnahen Nachholung

Inhalte einer Sicherheitsunterweisung

Die Inhalte einer Sicherheitsunterweisung orientieren sich stets an den konkreten Gefährdungen im Betrieb. Grundlage dafür ist die Gefährdungsbeurteilung: Sie hält Risiken und notwendige Schutzmaßnahmen fest. Daraus ergeben sich die Themen – je nach Arbeitsplatz unterschiedlich.

Tätigkeitsbezogene Unterweisungen

Für bestimmte Tätigkeiten sind spezielle Sicherheitshinweise erforderlich. Dazu zählen der Umgang mit Flurförderzeugen wie Gabelstaplern, das sichere Arbeiten auf Leitern und Gerüsten, das gesundheitsschonende Heben und Tragen sowie die ergonomische Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen. Hierbei stehen die unmittelbaren Gefahren der jeweiligen Arbeitstätigkeit im Fokus.

Allgemeine Themen in der Sicherheitsunterweisung

Neben den spezifischen Gefahren gibt es allgemeine Inhalte, die für alle Beschäftigten wichtig sind. Dazu gehören beispielsweise das richtige Verhalten bei Bränden oder Unfällen, Maßnahmen zur Selbstrettung im Gefahrenfall sowie Hygieneregeln und Infektionsschutz.

Spezielle Schwerpunkte in der Unterweisung nach ArbSchG

In vielen Betrieben kommen weitere Schwerpunkte hinzu, die über den Standard hinausgehen. Dazu zählen beispielsweise Sicherheitsfragen im Homeoffice, die zunehmend an Bedeutung gewinnen, oder die Verkehrssicherheit für Mitarbeitende, die viel unterwegs sind. Beispiele für spezielle Schwerpunkte sind:

die Gefahrgutunterweisung Wer Gefahrgut transportiert, muss viel wissen. Bei der Gefahrgutunterweisung lernen Fahrer von Gefahrguttransporten deshalb, wie sie bei einem Unfall richtig reagieren und was sie für den sicheren Transport beachten müssen.
die Sicherheitsunterweisung in der Elektrotechnik Sie sensibilisiert Mitarbeiter mit elektrotechnischem Hintergrund für sicheres Arbeiten beim Umgang mit Spannung und elektrischem Strom.
die Brandschutzunterweisung Sie vermittelt u.a., wie Mitarbeiter sich bei einem Feuer schnell in Sicherheit bringen.
die Gefahrstoffunterweisung bringt Mitarbeitern die Risiken beim Umgang mit Gefahrstoffen näher und zeigt auf, wie sich diese minimieren lassen.

Fazit: Sicherheitsunterweisung als wesentlicher Bestandteil des Arbeitsschutzes

Die Sicherheitsunterweisung ist ein Schlüssel zur Unfallvermeidung. Sie schützt die Gesundheit der Beschäftigten und sichert die Leistungsfähigkeit des Unternehmens.

Regelmäßig durchgeführt, sauber dokumentiert und praxisnah gestaltet, erfüllt sie die gesetzlichen Pflichten – und stärkt zugleich das Vertrauen der Mitarbeitenden.

Häufige Fragen zur Sicherheitsunterweisung

In diesem Abschnitt beantworten wir oft gestellte Fragen rund um die Arbeitssicherheitsunterweisung.

Was ist der Unterschied zwischen Schulung und Unterweisung?

Eine Schulung dient in erster Linie der Qualifizierung und Weiterbildung von Mitarbeitenden. Sie vermittelt Fachwissen, um neue Aufgaben oder Kompetenzen zu erlernen. Die Unterweisung hingegen ist gesetzlich vorgeschrieben und bezieht sich direkt auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb. Sie behandelt konkrete Gefahren, Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln am Arbeitsplatz und muss regelmäßig wiederholt werden.

Welche Unterweisungsmethoden gibt es?

Zur Vermittlung der Inhalte können unterschiedliche Methoden eingesetzt werden:

  • Klassischer Vortrag oder Präsentation
  • Lehrgespräch und Diskussion
  • Praktische Übungen oder Rollenspiele
  • Digitale Formate wie E-Learning oder Video-Unterweisungen

Die Auswahl hängt vom Thema, den Teilnehmenden und den betrieblichen Gegebenheiten ab.

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*erforderlich

Wie muss ich die Arbeitssicherheitsunterweisung dokumentieren?

Die Dokumentation muss mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Name und Funktion des Unterweisenden,
  • Name und Unterschrift der Unterwiesenen,
  • Thema der Unterweisung
  • sowie Datum und Uhrzeit.

Diese Unterlagen sind mindestens zwei Jahre aufzubewahren und dienen im Ernstfall als rechtlicher Nachweis für die Durchführung.

Was passiert bei einem Verstoß gegen die Unterweisungspflicht?

Wer seine Mitarbeiter nicht oder nicht ausreichend unterweist, verstößt gegen die Fürsorgepflicht als Arbeitgeber oder Vorgesetzter. Das kann straf- und zivilrechtliche Folgen haben – von Bußgeldern bis hin zu Schadenersatzforderungen oder sogar Haftstrafen, wenn ein Unfall passiert.

Ist Unterweisen durch E-Learning erlaubt?

Ja, E-Learning kann als moderne Form der Unterweisung eingesetzt werden. Allerdings gilt: Elektronische Formate dürfen die persönliche Interaktion nicht vollständig ersetzen. Beschäftigte müssen die Möglichkeit haben, Fragen zu stellen und Rückmeldungen zu erhalten. Oft empfiehlt es sich daher, digitale Inhalte mit einem persönlichen Gespräch oder einer kurzen Fragerunde zu kombinieren.

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Autor*innen: Dr. Kurt Kropp (Dr. rer. nat. Kurt Kropp war bis Ende 2017 Aufsichtsperson bei der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW). Heute ist er als Autor und Herausgeber tätig und trainiert für HRP Heinze Beschäftigte und Führungskräfte der Wirtschaft im verhaltensorientierten Arbeitsschutz.), WEKA Redaktion

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