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Sicherheitsunterweisung im Arbeitsschutz – das müssen Sie wissen

Unfälle am Arbeitsplatz entstehen meist durch menschliches Fehlverhalten. Eine der wirksamsten Maßnahmen dagegen ist die Sicherheitsunterweisung. Doch wer muss unterwiesen werden und worin? Das verrät Ihnen dieser Beitrag. Lesen Sie hier alles zu Ihren Pflichten rund um die Unterweisung im Arbeitsschutz und erfahren Sie, wie Sie diese am besten praktisch umsetzen!

Das Bild zeigt einen Mann frontal, der vor einer Gruppe von Menschen einen Vortrag hält. Es verweist auf eine typische Unterweisungssituation: Ein Vorgesetzter hält eine Sicherheitsunterweisung

Definition: Was ist eine Sicherheitsunterweisung?

Eine Sicherheitsunterweisung oder Sicherheitsbelehrung vermittelt Mitarbeitenden das Wissen und die Fertigkeiten, die sie brauchen, um Unfälle und Gesundheitsgefahren in ihrem beruflichen Alltag zu vermeiden. Die Sicherheitsunterweisung im Arbeitsschutz beispielsweise sensibilisiert Mitarbeitende für die Gefahren ihres Arbeitsplatzes und bringt ihnen bei, diese Gefahren abzuwehren.

Besondere Formen der Unterweisung sind z.B.:

  • Gefahrgutunterweisung: Wer Gefahrgut transportiert, muss viel wissen. Bei der Gefahrgutunterweisung lernen Fahrer von Gefahrguttransporten deshalb, wie sie bei einem Unfall richtig reagieren und was sie für den sicheren Transport beachten müssen.
  • Sicherheitsunterweisung in der Elektrotechnik: Sie sensibilisiert Mitarbeiter mit elektrotechnischem Hintergrund für sicheres Arbeiten beim Umgang mit Spannung und elektrischem Strom.
  • Brandschutzunterweisung: Sie vermittelt u.a., wie Mitarbeiter sich bei einem Feuer schnell in Sicherheit bringen.
  • Die Gefahrstoffunterweisung bringt Mitarbeitern die Risiken beim Umgang mit Gefahrstoffen näher und zeigt auf, wie sich diese minimieren lassen.

Sicherheitsunterweisungen sind rechtlich gefordert und reglementiert. So muss sich an jede Arbeitssicherheitsunterweisung eine Verständnisprüfung anschließen und es gibt umfassende Dokumentationspflichten.

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Ziele der Sicherheitsunterweisung

Die Sicherheitsunterweisung verfolgt das zentrale Ziel, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Gefahren am Arbeitsplatz zu sensibilisieren und sie zu einem verantwortungsbewussten Handeln zu motivieren. Sie ist damit ein wesentlicher Baustein des betrieblichen Arbeitsschutzes.

Ein wichtiges Ziel ist die Sensibilisierung für Risiken und Gefahrenquellen. Beschäftigte lernen, mögliche Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und im Alltag bewusst darauf zu achten. So entwickeln sie ein stärkeres Bewusstsein für sicherheitsgerechtes Verhalten.

Darüber hinaus vermittelt die Sicherheitsunterweisung praktisches Wissen und konkrete Handlungskompetenzen. Mitarbeitende erfahren, wie sie Schutzmaßnahmen richtig umsetzen, persönliche Schutzausrüstung einsetzen oder in Gefahrensituationen angemessen reagieren.

Nicht zuletzt trägt jede Sicherheitsbelehrung dazu bei, die Gesundheit und Sicherheit im Betrieb nachhaltig zu stärken. Unfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen werden reduziert, die Motivation steigt und Unternehmen profitieren von einem störungsfreien Betriebsablauf.

Mann liegt nach einem Arbeitsunfall mit Schmerzen auf dem Boden. Eine Unterweisung in Arbeitsschutz will solche Unfälle verhindern.
Sicherheitsunterweisungen im Arbeitsschutz sollen solche Unfälle verhindern.

Wer darf unterweisen?

Im Begriff „Sicherheitsunterweisung“ steckt das Wort „Weisung“. Das verdeutlicht bereits: Es geht nie ohne einen weisungsberechtigten Vorgesetzten. Der Vorgesetzte sollte deshalb mindestens bei der Arbeitsschutzunterweisung anwesend sein und den Inhalt für die Teilnehmenden verbindlich machen.

  • Unternehmen: Die betriebliche Unterweisung gehört zu den wichtigsten Pflichten des Arbeitgebers im Arbeitsschutz. Der Arbeitgeber ist gesetzlich zur jährlichen Sicherheitsunterweisung seiner Mitarbeitenden verpflichtet – niemand sonst im Unternehmen. Eine Ausnahme ergibt sich bei Leiharbeitenden, mehr dazu lesen Sie in unserem Beitrag zur Fremdfirmenunterweisung.
  • Vorgesetzte: Natürlich kann der Unternehmer diese Sicherheitsunterweisung im Arbeitsschutz an den betrieblichen Vorgesetzten übertragen. Es hat oft handfeste Vorteile, die Sicherheitsbelehrung bis auf die untere Führungsebene herunterzubrechen. Die unmittelbaren Vorgesetzten – beispielsweise Meister, Schichtleiter oder Abteilungsleiter – kennen sowohl die örtlichen Verhältnisse als auch ihre Beschäftigten.
  • Experten: Darüber hinaus ist es möglich, Fachwissen von Experten einzubeziehen. Sicherheitsfachkräfte, Betriebsärzte oder externe Spezialisten können Inhalte vertiefen und sicherstellen, dass die Sicherheitsunterweisungen fachlich korrekt und aktuell sind.

Gut zu wissen: Der Versuch mancher Vorgesetzten, die Unterweisungspflicht auf die Sicherheitsfachkraft oder den Betriebsarzt abzuschieben, ist nicht zulässig. Das Gleiche gilt selbstverständlich auch für Brandschutzbeauftragte oder Gefahrstoffbeauftragte. Sie alle sind nicht weisungsbefugt und stehen den Verantwortlichen lediglich unterstützend zur Seite.

Akteure des betrieblichen Arbeitsschutzes stehen in einer Halle und diskutieren im Rahmen einer Sicherheitsunterweisung.
Der Arbeitgeber ist in der Pflicht, die Sicherheitsunterweisung durchzuführen.

Wer muss unterwiesen werden?

Grundsätzlich gilt: Alle Beschäftigten im Unternehmen müssen unterwiesen werden – unabhängig von Position, Tätigkeit oder Dauer der Betriebszugehörigkeit. Das Arbeitsschutzgesetz sieht hier keine Ausnahmen vor. Jeder Mitarbeitende trägt Verantwortung für sich und andere, weshalb die regelmäßige Sicherheitsunterweisung für alle verbindlich ist.

Je nach Ausbildung und Erfahrung der zu Unterweisenden können der Umfang und die Intensität der Arbeitssicherheitsunterweisung unterschiedlich ausfallen. Es ist also erforderlich, sich gründlich über die einzelnen Teilnehmer einer Sicherheitsbelehrung zu informieren:

  • Was haben sie gelernt?
  • Welche Tätigkeiten haben sie ausgeübt?
  • Wie lange sind sie schon an ihrem jetzigen Arbeitsplatz?

Sicherheitsunterweisung für neue Mitarbeiter

Gerade die letztgenannte Frage ist wichtig. Die Unfallstatistiken zeigen, dass in den ersten Jahren der Betriebszugehörigkeit das Unfallrisiko um ein Mehrfaches höher sein kann als das von länger Beschäftigten. Neulinge kennen die arbeitsplatzspezifischen Besonderheiten nicht. Sie müssen besonders intensiv auf ihre Tätigkeit vorbereitet und unterwiesen werden. Deshalb ist die Erstunterweisung für neue Mitarbeiter besonders wichtig.

Arbeitssicherheitsunterweisung besonders wichtig für Schüler und Azubis

Sie sollten außerdem generell ein Auge auf junge Menschen haben. Denn je jünger, desto risikofreudiger. Außerdem gehen Jugend und kurze Betriebszugehörigkeit oft Hand in Hand. Wenn Sie Schülerpraktikanten beschäftigen, nehmen Sie sich deshalb viel Zeit für deren Unterweisung. Gleiches gilt auch bei der Unterweisung von Auszubildenden.

Zwei Praktikanten werden bei ihrem Schülerpraktikum im Rahmen einer Sicherheitsunterweisung in die Gefahren einer Autowerkstatt eingeführt.
Besonderes Augenmerk sollten Verantwortliche auf die Sicherheitsunterweisungen von Praktikanten und Betriebsneulingen allgemein haben.

Elektrotechnisches Personal braucht besondere Sicherheitsunterweisung

Beachten Sie drittens gesondert das elektrotechnische Personal bei Ihren Unterweisungen.

Elektrofachkräfte stellen den größten Anteil an den Unfallopfern bei Stromunfällen! An die Sicherheitsunterweisungen für Elektrofachkräfte oder elektrotechnisch unterwiesene Personen werden höhere Anforderungen gestellt als an die Unterweisungen für alle Mitarbeiter.

Ablauf der Sicherheitsunterweisung

Eine Sicherheitsunterweisung folgt keinem starren Schema, dennoch gibt es bewährte Grundprinzipien. Zu Beginn werden die Lernziele klar benannt: Die Beschäftigten sollen wissen, welches Wissen oder Verhalten sie nach der Unterweisung beherrschen sollen. Ein kurzer Überblick über die Inhalte sorgt für Orientierung.

Wichtig ist außerdem ein interaktiver Aufbau. Beschäftigte sollten die Möglichkeit haben, Fragen zu stellen, eigene Erfahrungen einzubringen und aktiv mitzuwirken. Das steigert die Aufmerksamkeit und fördert nachhaltiges Lernen. Zur Unterstützung können verschiedene Medien eingesetzt werden – von Präsentationen über Schaubilder bis hin zu kurzen Videos oder praktischen Demonstrationen.

Beispiele für den Ablauf einer Sicherheitsunterweisung

Wie sich eine Sicherheitsunterweisung in der Praxis gestaltet, ist ganz unterschiedlich. Hier einige Beispiele für den Ablauf einer Unterweisung:

  • Bei einer Unterweisung zu Erster Hilfe kann der Verantwortliche seine Mitarbeiter um sich versammeln und kurz das richtige Verhalten nach einem Arbeitsunfall schildern. Anschließend üben die Mitarbeiter das Gehörte in einem Rollenspiel.
  • Bei der Sicherheitsunterweisung auf der Baustelle mag sich stattdessen eher ein interaktives Lehrgespräch anbieten, bei dem Mitarbeiter über die Sicherheitsrisiken sprechen, über die sie im vergangenen Monat buchstäblich gestolpert sind, um dann Ideen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit austauschen.
  • Das Anlegen von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) ist oft Teil einer Unterweisung. Wer PSA nur selten nutzt, für den kann das Anlegen der PSA immer wieder aufs Neue eine Herausforderung sein. Wichtig ist deshalb, dass Mitarbeiter regelmäßig das Anlegen der PSA üben. Etwas selbst zu erarbeiten, selbst auszuführen oder zu üben ist wesentlich wirkungsvoller als das bloße Zuhören oder Betrachten von Vortragsfolien.
Zwei Personen knien neben einer Puppe auf dem Boden. Die Person links im Bild macht gerade Mund-zu-Mund-Beatmung bei der Puppe. Die Person rechts im Bild sucht gerade den Punkt für die Herzdruckmassage auf dem Oberkörper der Puppe. Das Bild zeigt eine typische Übung bei einem Erste-Hilfe-Lehrgang.
Praktische Übungen verankern das Gelernte stärker im Gedächtnis als bloßes Zuhören. Das ist insbesondere wichtig, wenn es um bestimmte Verhaltensweisen geht, die sofort sitzen und immer wieder gleich ablaufen müssen – etwa bei der Ersten Hilfe.

Wie sollten Sie die Unterweisung im Arbeitsschutz vorbereiten?

Die richtige Vorbereitung einer Unterweisung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise dem Lernziel, der Methode und dem Ablauf. Für die Vorbereitung auf die Arbeitsschutzunterweisung ist es wichtig, dass Sie sich in einem handfesten Konzept Gedanken über Thema, Lernziel, Inhalte, Teilnehmer usw. gemacht haben.

Vorteile der Sicherheitsunterweisung für Unternehmen

Sicherheitsunterweisungen sind nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein entscheidender Faktor für den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens. Richtig umgesetzt, bringen sie gleich mehrere Vorteile:

  • Die Arbeitssicherheit erhöht sich.
  • Arbeitsunterbrechungen werden weniger.
  • Weniger Mitarbeitende fallen infolge von Krankheit oder Verletzung
  • Die Arbeitsbelastung für einzelne Mitarbeitende reduziert sich.
  • Die Mitarbeitenden sind produktiver und zufriedener.
  • Ungeplante Kapazitätsengpässe kommen seltener vor.
  • Nicht nur, dass Mitarbeitende seltener ausfallen – sie gehen auch sorgsamer mit Maschinen und Anlagen um und der Betriebsablauf wird nicht gestört.

Rechtliche Grundlagen der Sicherheitsunterweisung

Die Sicherheitsunterweisung ist in Deutschland rechtlich klar geregelt und gehört zu den wichtigsten Pflichten für Sie als Arbeitgeber. Mehrere Gesetze und Verordnungen bilden die Grundlage:

  • Arbeitsschutzgesetz (§§ 12 und 15 ArbSchG)
  • Betriebsverfassungsgesetz (§ 81 BetrVG)
  • Jugendarbeitsschutzgesetz (§ 29 JArbSchG)
  • Betriebssicherheitsverordnung (§ 12 BetrSichV)
  • Gefahrstoffverordnung (§ 14 GefStoffV)

Die generelle Verpflichtung zur Unterweisung für den Arbeitgeber in § 12 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz lautet:

„Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen.“

Nicht nur der Gesetzgeber verpflichtet Unternehmen zur Unterweisung im Arbeitsschutz, sondern auch die Berufsgenossenschaften mittels der jeweiligen Unfallverhütungsvorschrift (UVV-Unterweisung).

In der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1) wird in § 4 Abs. 1 zunächst auf das Arbeitsschutzgesetz verwiesen und die wesentlichen Pflichten zur Unterweisung werden genannt:

„Der Unternehmer hat die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung, […] zu unterweisen; die Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen; sie muss dokumentiert werden.“

Die meisten bestehenden Unfallverhütungsvorschriften enthalten Vorgaben zur Mitarbeiterunterweisung, die fach- und branchenspezifisch konkretisiert sind. Ausnahmen sind nur im Einzelfall und nach schriftlicher Genehmigung durch den Unfallversicherungsträger in Abstimmung mit dem Gewerbeaufsichtsamt zulässig.

Wie oft und bei welchen Anlässen muss unterwiesen werden?

Die Sicherheitsunterweisung ist keine einmalige Pflichtübung, sondern ein fortlaufender Prozess. Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass Sie jede Mitarbeiterin und jeden Mitarbeiter mindestens einmal jährlich unterweisen müssen. Dieser feste Rhythmus sorgt dafür, dass das Wissen Ihrer Mitarbeitenden aufgefrischt wird und sicherheitsgerechtes Verhalten dauerhaft verankert bleibt.

Neben dieser regelmäßigen Wiederholung gibt es die Erstunterweisung, die zwingend vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen muss. Neue Beschäftigte lernen so gleich zu Beginn die betrieblichen Gefahrenquellen kennen und erfahren, wie sie sich schützen können.

Darüber hinaus sind Sonderunterweisungen erforderlich, wenn besondere Anlässe eintreten. Typische Beispiele sind ein Arbeitsunfall, die Einführung neuer Maschinen oder Arbeitsstoffe, geänderte gesetzliche Vorgaben oder Ergebnisse aus einer Gefährdungsbeurteilung. In diesen Fällen müssen Sie die Inhalte zeitnah anpassen und erneut vermitteln.

Auch an Nachholregelungen ist zu denken: Beschäftigte, die krankheitsbedingt oder aus anderen Gründen bei einer geplanten Unterweisung fehlen, müssen den Termin möglichst zeitnah nachholen. Nur so bleibt sichergestellt, dass alle Mitarbeitenden auf demselben Wissensstand sind und die rechtlichen Anforderungen erfüllt werden.

Themen für Sicherheitsunterweisungen

Die Inhalte einer Sicherheitsunterweisung orientieren sich stets an den konkreten Gefährdungen im Betrieb. Grundlage dafür ist die Gefährdungsbeurteilung, die alle Risiken und erforderlichen Schutzmaßnahmen dokumentiert. Daraus ergeben sich unterschiedliche Themenbereiche, die je nach Arbeitsplatz relevant sind.

  • Tätigkeitsbezogene Unterweisungen: Für bestimmte Tätigkeiten sind spezielle Sicherheitshinweise erforderlich. Dazu zählen der Umgang mit Flurförderzeugen wie Gabelstaplern, das sichere Arbeiten auf Leitern und Gerüsten, das gesundheitsschonende Heben und Tragen sowie die ergonomische Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen. Hierbei stehen die unmittelbaren Gefahren der jeweiligen Arbeitstätigkeit im Fokus.
  • Allgemeine Themen: Neben den spezifischen Gefahren gibt es allgemeine Inhalte, die für alle Beschäftigten wichtig sind. Dazu gehören beispielsweise das richtige Verhalten bei Bränden oder Unfällen, Maßnahmen zur Selbstrettung im Gefahrenfall sowie Hygieneregeln und Infektionsschutz.
  • Spezielle Schwerpunkte: In vielen Betrieben kommen weitere Schwerpunkte hinzu, die über den Standard hinausgehen. Dazu zählen beispielsweise Sicherheitsfragen im Homeoffice, die zunehmend an Bedeutung gewinnen, oder die Verkehrssicherheit für Mitarbeitende, die viel unterwegs sind. Auch der richtige Umgang mit Gefahrstoffen oder die persönliche Schutzausrüstung können hier verankert sein.

Fazit: Sicherheitsunterweisung als wesentlicher Bestandteil des Arbeitsschutzes

Die Sicherheitsunterweisung ist ein zentrales Instrument, um Unfälle zu vermeiden, die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen und die Leistungsfähigkeit Ihres Unternehmens zu sichern. Unterweisungen, die regelmäßig durchgeführt, dokumentiert und praxisnah gestaltet werden, erfüllen die Rechtspflichten und stärken zudem das Vertrauen Ihrer Mitarbeitenden.

Häufige Fragen zur Sicherheitsunterweisung

In diesem Abschnitt beantworten wir oft gestellte Fragen zum Thema Arbeitssicherheitsunterweisung.

Was ist der Unterschied zwischen Schulung und Unterweisung?

Eine Schulung dient in erster Linie der Qualifizierung und Weiterbildung von Mitarbeitenden. Sie vermittelt Fachwissen, um neue Aufgaben oder Kompetenzen zu erlernen. Die Unterweisung hingegen ist gesetzlich vorgeschrieben und bezieht sich direkt auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb. Sie behandelt konkrete Gefahren, Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln am Arbeitsplatz und muss regelmäßig wiederholt werden.

Welche Unterweisungsmethoden gibt es?

Zur Vermittlung der Inhalte können unterschiedliche Methoden eingesetzt werden:

  • Klassischer Vortrag oder Präsentation
  • Lehrgespräch und Diskussion
  • Praktische Übungen oder Rollenspiele
  • Digitale Formate wie E-Learning oder Video-Unterweisungen

Die Auswahl hängt vom Thema, den Teilnehmenden und den betrieblichen Gegebenheiten ab.

Wie muss ich die Arbeitssicherheitsunterweisung dokumentieren?

Die Dokumentation muss mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Name und Funktion des Unterweisenden,
  • Name und Unterschrift der Unterwiesenen,
  • Thema der Unterweisung
  • sowie Datum und Uhrzeit.

Diese Unterlagen sind mindestens zwei Jahre aufzubewahren und dienen im Ernstfall als rechtlicher Nachweis für die Durchführung.

Was passiert bei einem Verstoß gegen die Pflicht zur Sicherheitsunterweisung?

Wer seine Mitarbeiter nicht oder nicht ausreichend unterweist, verstößt gegen die Fürsorgepflicht als Arbeitgeber oder Vorgesetzter. Das kann straf- und zivilrechtliche Folgen haben – von Bußgeldern bis hin zu Schadenersatzforderungen oder sogar Haftstrafen, wenn ein Unfall passiert.

Ist Unterweisen durch E-Learning erlaubt?

Ja, E-Learning kann als moderne Form der Unterweisung eingesetzt werden. Allerdings gilt: Elektronische Formate dürfen die persönliche Interaktion nicht vollständig ersetzen. Beschäftigte müssen die Möglichkeit haben, Fragen zu stellen und Rückmeldungen zu erhalten. Oft empfiehlt es sich daher, digitale Inhalte mit einem persönlichen Gespräch oder einer kurzen Fragerunde zu kombinieren.

Autor*innen: Peter Beck, Dr. Kurt Kropp (Dr. rer. nat. Kurt Kropp war bis Ende 2017 Aufsichtsperson bei der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW). Heute ist er als Autor und Herausgeber tätig und trainiert für HRP Heinze Beschäftigte und Führungskräfte der Wirtschaft im verhaltensorientierten Arbeitsschutz.), WEKA Redaktion