Sicherheitsunterweisungen in der Elektrotechnik
Das Unterweisen von Beschäftigten ist im Arbeitsschutzrecht verbindlich geregelt. Eine Unterweisungspflicht ist an vielen Stellen in Gesetzen, Verordnungen und dem berufsgenossenschaftlichen Regelwerk festgeschrieben. Sie betrifft an erster Stelle den Arbeitgeber. Für Beschäftigte in elektrotechnischen Berufen und Mitarbeiter von Elektrotechnik-Unternehmen sind die elektrotechnischen Gefährdungen ein zentrales, aber nicht das einzige Thema der Sicherheitsunterweisungen.

Inhaltsverzeichnis
Im Begriff „Unterweisung“ steckt das Wort „Weisung“. Damit wird bereits die Verbindlichkeit angezeigt. Weisungen zu erteilen ist die Sache von Vorgesetzen, damit ist auch das Durchführen von Unterweisungen meist deren Aufgabe. Im Folgenden lesen Sie alles Wichtige zur Unterweisungspflicht und speziell zu Sicherheitsunterweisungen in der Elektrotechnik.
Unterweisungspflicht liegt beim Arbeitgeber
Zuallererst liegt die Pflicht zum regelmäßigen Unterweisen aller Mitarbeiter zu Gefährdungen, Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln am Arbeitsplatz beim Unternehmer und Arbeitgeber. In Kleinbetrieben ist oft der Chef und Betriebsleiter auch der Unterweisende. In größeren Betrieben wird diese Pflicht meist auf Vorgesetzte und Führungskräfte des Unternehmens übertragen, z. B. auf Vorarbeiter, Meister oder Werkstattleiter.
Eine wichtige Rolle spielt die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Zu ihren Aufgaben gehört es, den Arbeitgeber bei allen Fragen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu beraten. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist daher oft an der Vorbereitung und Durchführung von Unterweisungen beteiligt.
Bei medizinisch relevanten Unterweisungen, etwa zu Erster Hilfe, Hygiene oder arbeitsmedizinischer Vorsorge werden zudem die Betriebsärzte bzw. betriebsärztlichen Dienste herangezogen.
Vielfältige Anlässe für Sicherheitsunterweisungen
Eine Unterweisung sollte stets vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgt sein. So ist es nicht erlaubt, ohne eine vorausgehende Unterweisung Auszubildende mit elektrischen Geräten arbeiten zu lassen – auch wenn die Tätigkeit noch so harmlos wirkt. Es ist nicht erlaubt, Auszubildende erst einige Tage oder Wochen später über Sicherheitsmaßnahmen aufzuklären, wie etwa die Arbeitsmittel vor Benutzung zu prüfen.
Sicherheitsunterweisungen einmal jährlich
Die Intervalle für Sicherheitsunterweisungen betragen in der Regel ein Jahr. Die Unterweisung von Auszubildenden muss mindestens halbjährlich erfolgen.
Darüber hinaus gibt es für Unterweisungen viele Anlässe, ganz unabhängig von diesen gesetzlich vorgegebenen Intervallen. Immer dann, wenn sich die Arbeitsbedingungen für Mitarbeiter deutlich verändern, ist eine Sicherheitsunterweisung notwendig, so zum Beispiel in diesen Fällen:
- bei der Neueinstellung von Mitarbeitern
- beim Wechsel des Arbeitsplatzes
- bei der Installation neuer Maschinen und Anlagen
- bei der Einführung neuer Methoden und Verfahren
- bei der Verwendung neuer Arbeitsstoffe, Betriebsstoffe oder Gefahrstoffe
- bei Wiedereingliederung von Rückkehrern an den Arbeitsplatz, z. B. nach Krankheit oder Reha
Auch Unfälle und Beinahe-Unfälle sollten als Anlass genommen werden, eine Sicherheitsunterweisung anzusetzen bzw. zu wiederholen.
Unterweisungspflicht für alle
Die Unterweisungspflicht gilt für sämtliche Mitarbeiter eines Unternehmens. Sie betrifft nicht nur die ständig anwesenden Beschäftigten in den sogenannten Normalarbeitsverhältnissen. Auch Mitarbeiter in „flexiblen Beschäftigungsformen“ wie Saisonarbeitskräfte, Leiharbeiter, Minijobs, Praktikanten, Hilfskräfte, Auszubildende und Außendienstmitarbeiter sind Gefährdungen am Arbeitsplatz ausgesetzt. Auch sie müssen an Sicherheitsunterweisungen teilnehmen.
Hinweis zur Dokumentation der Unterweisung
Achten Sie darauf, dass die Teilnahme an einer Unterweisung dokumentiert wird. Jeder Mitarbeiter sollte mit seiner Unterschrift belegen, dass er zu einem bestimmten Thema an einem bestimmten Tag von einer bestimmten Person unterwiesen wurde. Empfohlen wird, sich auch bestätigen zu lassen, dass die Unterweisung verstanden wurde.
Sicherheitsunterweisungen in der Elektrotechnik
Beschäftigte in Elektroberufen sind nicht nur zu den Gefahren des elektrischen Stroms, elektrotechnischen Sicherheitsregeln oder der persönliche Schutzausrüstung zu unterweisen. Zentrale Inhalte der Sicherheitsunterweisungen sind darüber hinaus Erste Hilfe, Brandschutz und Explosionsschutz.
Weitere Themen für Sicherheitsunterweisungen in der Elektrotechnik können sein:
- Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
- Elektrische Prüfanlagen
- Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
- Spannungsprüfer
- Multimeter
- Erdungs- und Kurzschließvorrichtungen
- Freigabeverfahren
- Schutz gegen Absturz
- Elektrische und elektromagnetische Felder
- Elektrische Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen
- Stromversorgung und Stromerzeuger auf Bau- und Montagestellen

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Tipp: Betriebsanweisungen als Vorlage für Sicherheitsunterweisungen nutzen
Betriebsanweisungen zu elektrotechnischen Tätigkeiten enthalten Angaben zu Gefährdungen, Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln. Darüber hinaus informieren sie zum Verhalten bei Unfällen und Störungen.
Damit sind für die jeweilige Tätigkeit wesentliche Unterweisungsthemen bereits abgedeckt. Eine sorgsam erstellte und vollständige Betriebsanweisung kann gut als Grundlage für eine Sicherheitsunterweisung dienen.