30.01.2024

Jährliche Sicherheitsunterweisung in der Elektrotechnik: So erleichtern Sie die Organisation

Es ist Pflicht des Unternehmers, seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch regelmäßige Sicherheitsunterweisungen zu schulen. Die erste gute Nachricht: Es gibt Mittel und Wege, sich die Organisation erheblich zu erleichtern. Die zweite gute Nachricht: Die neue Sicherheitsunterweisung Elektrotechnik 2024 ist da!

Die jährliche Sicherheitsunterweisung können Sie mithilfe eines E-Learning-Kurses durchführen.

Elektrotechnisch unterwiesene Personen (EUP), Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) sowie Elektrofachkräfte (EFK) müssen regelmäßig unterwiesen werden, um ein möglichst sicheres Arbeiten und damit die Elektrosicherheit zu gewährleisten. So legen unter anderem das Arbeitsschutzgesetz und die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ fest, dass die jährliche Sicherheitsunterweisung Elektrotechnik zu den Pflichten eines Unternehmers gehört.

Sicherheitsunterweisungen zu elektrotechnisch relevanten Themen müssen mindestens einmal jährlich erfolgen. Außerdem müssen Unterweisungen abgehalten werden

  • bei der Einarbeitung neuer Mitarbeiter
  • und nach Unfällen.

Jährliche Sicherheitsunterweisung Elektrotechnik: Inhalte

Es ist wichtig, dass Mitarbeiter zu Themen unterwiesen werden, die auch tatsächlich relevant für ihre Tätigkeit sind. Es leuchtet wohl ein, dass eine Elektrofachkraft aus einer Unterweisung für Büroangestellte wenig Nutzen zieht.

Mögliche Inhalte von jährlichen Sicherheitsunterweisungen im elektrotechnischen Bereich sind:

  • richtige Nutzung von persönlicher Schutzausrüstung
  • Umgang mit Werkzeugen und Arbeitsmitteln
  • Prüfabläufe
  • Freigabeverfahren
  • Arbeiten unter Spannung
  • Schutz- und Sicherheitseinrichtungen am Arbeitsplatz
  • Verhaltensregeln bei Störungen oder Unfällen
  • wichtige Gesetze, Normen und Vorschriften

Wie muss eine Sicherheitsunterweisung erfolgen?

In vielen Unternehmen wird die Verantwortung für Sicherheitsunterweisungen an Mitarbeiter übertragen. Eine Elektrofachkraft oder der/die Arbeitsschutzbeauftragte unterweist die Kollegen. Aber nicht jeder hat Zeit, die Unterweisung auch gründlich vorzubereiten. Außerdem ist es oft schwer einen Termin zu finden, an dem alle Mitarbeiter auch tatsächlich an der Unterweisung teilnehmen können.

Man kann eine Unterweisung als Inhouse-Schulung durch einen externen Anbieter durchführen. Damit wird die Verantwortung für die wichtige Unterweisung abgegeben. Außerdem besteht immer noch das Problem der Terminorganisation. Gleiches gilt für Webinare. Bei diesen müssen sich die Teilnehmer zwar nicht mehr gleichzeitig am selben Ort einfinden – dennoch muss ein Termin gefunden werden, der für alle Teilnehmer passt.

Jährliche Sicherheitsunterweisung Elektrotechnik als E-Learning-Kurs

Eine praktische Methode zur Unterweisung der Elektrofachkräfte bzw. des elektrotechnischen Personals ist daher die Verwendung von E-Learning-Kursen. Statt eine teure Inhouse-Schulung zu veranstalten oder eine interne Schulung zu organisieren, kann jede und jeder Einzelne den Kurs dann absolvieren, wann es zeitlich am besten passt. Außerdem kann eine solche Online-Unterweisung überall stattfinden. Die einzige Voraussetzung ist, dass  ein geeigneter Computer vorhanden ist.

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Dokumentation mit der Teilnahmebestätigung

Teilnahmebestätigungen sollten Sie immer sammeln und aufbewahren, sowie eventuell fehlende Angaben ergänzen. Achten Sie darauf, dass die Mitarbeiter die Teilnahmebestätigung vollständig ausgefüllt haben – falls nicht, müssen Sie die Angaben entsprechend ergänzen. Für die Dokumentation sollten diese Inhalte enthalten sein:

  1. Thema der Unterweisung
  2. Zeitpunkt der Unterweisung
  3. Name und Unterschrift der unterwiesenen Personen
  4. Termin der nächsten Unterweisung

In der Teilnahmebestätigung zum E-Learning-Kurs sind die Punkte 1-3 enthalten. Punkt 4, den Termin der nächsten Unterweisung, ergänzen Sie individuell.

Bewahren Sie die Dokumentation mindestens zwei Jahre lang auf, sicherer sind jedoch drei Jahre. Durch diesen Nachweis zur Erfüllung Ihrer Pflichten verbessert die vorschriftsmäßige Dokumentation die Rechtssicherheit, falls es zu Unfällen oder Berufskrankheiten kommt.

Tipp: Feedbackgespräch bzw. mündliche Unterweisung

Nach dem E-Learning-Kurs sollte ein Feedbackgespräch bzw. eine mündliche Unterweisung erfolgen. Zu dessen Vorbereitung können die Teilnehmer des Kurses eine Checkliste downloaden. In diese tragen sie ihre Anmerkungen ein und bringen sie gleich zum Gespräch mit, in dem dann eventuelle Fragen beantwortet oder betriebsspezifische Informationen gegeben werden. Damit sind Sie auch rechtlich auf der sicheren Seite.

Autor*in: WEKA Redaktion