07.04.2021

Fremdfirmenunterweisung

Wenn externe Arbeitnehmer auf dem eigenen Betriebsgelände dauerhaft tätig werden, spricht man von einer Fremdfirma. Dies ist vor allem auf Baustellen oder bei Montagearbeiten der Fall, aber auch externe Reinigungsdienste und Logistikunternehmen fallen darunter. Hier gibt es bezüglich der Aufgaben im Arbeitsschutz, besonders bei der Fremdfirmenunterweisung, eine Aufteilung zwischen Auftraggeber und Arbeitgeber der Fremdfirma.

Unterweisung Vorlagen

Die wichtigsten Regelungen zur Fremdfirmenunterweisung finden sich in § 8 des Arbeitsschutzgesetzes und § 6 der DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention wieder.

Wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber an einem Arbeitsplatz tätig werden, verpflichtet § 8 Abs. 1 des Arbeitsschutzgesetzes diese zur Zusammenarbeit ”bei der Durchführung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzbestimmungen“. Dies gilt auch für die Unterweisung der Fremdfirmenmitarbeiter.

Verantwortlichkeit der Fremdfirma

Der Arbeitgeber des Fremdfirmenunternehmens ist verpflichtet, seine Beschäftigten hinsichtlich der Gefahren am Einsatzort zu unterweisen. Diese Unterweisung setzt eine genaue Beurteilung der Gefahren am entsprechenden Arbeitsplatz, vor allem in Bezug auf technische Arbeitsmittel, Arbeitsverfahren und Gefahrstoffe, voraus.

Verantwortlichkeit des Auftraggebers

Die Aufgabe des Auftraggebers bei der Fremdfirmenunterweisung wird in § 8 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz festgelegt:

„Der Arbeitgeber muß sich je nach Art der Tätigkeit vergewissern, daß die Beschäftigten anderer Arbeitgeber, die in seinem Betrieb tätig werden, hinsichtlich der Gefahren für ihre Sicherheit und Gesundheit während ihrer Tätigkeit in seinem Betrieb angemessene Anweisungen erhalten haben.“

Es ist also nicht seine Aufgabe, die Beschäftigten der Fremdfirma selbst zu unterweisen, sondern lediglich zu prüfen, ob eine angemessene Unterweisung stattgefunden hat. Sind die Fremdfirmenmitarbeiter nicht ausreichend hinsichtlich der Gefahren am Einsatzort unterwiesen worden oder verstoßen sie gegen die Schutzbestimmungen, ist der Auftraggeber darüber hinaus verpflichtet, die Arbeiten einstellen zu lassen, um Gefährdungen und Unfälle zu vermeiden.

Unterschied Fremdfirmenunterweisung und Fremdfirmeneinweisung

Eigene Mitarbeiter werden unterweisen, Fremdarbeiter werden eingewiesen. Beide Wörter werden fälschlicherweise oft als Synonym verwendet. Der Unterschied ist simpel: Im Gegensatz zur Unterweisung, die als detaillierte, gesetzlich geforderte Sicherheitsschulung verstanden werden kann, soll die Einweisung sicherheitsrelevante Begebenheiten eines neuen Arbeitsumfeldes aufzeigen.

Autor*in: WEKA Redaktion