24.06.2021

Arbeitssicherheit in der Logistik

Zur Logistik zählen

  • Transport,
  • Lagerung,
  • Bereitstellung,
  • Beschaffung und
  • Verteilung

von Gütern, Personen, Geld, Informationen und Energie innerhalb einer Spedition bzw. eines Unternehmens. Logistiker beschäftigen sich demnach verstärkt mit der detaillierten Planung von Abläufen. Erfüllen sie diese Aufgabe zur Zufriedenheit des Unternehmens, können in nicht unwesentlichem Maß Zeit und Kosten gespart werden. Doch das größte Aufgabengebiet entfällt auf den eigentlichen Transport der Waren.

Aufgaben und Ziele der Logistik

Laut Reinhardt Jünemann (1989) besteht die Aufgabe der Logistik darin, „die richtige Menge der richtigen Objekte als Gegenstände der Logistik (Güter, Personen, Energie, Informationen) am richtigen Ort (Quelle, Senke) im System zum richtigen Zeitpunkt in der richtigen Qualität zu den richtigen Kosten zur Verfügung zu stellen“.

Eine besondere Aufgabe entfällt dabei auf die Logistiker, die sich um den Materialfluss vor, an und nach Feiertagen kümmern. Hierfür gibt es extra ausgebildete Spezialisten. Ihre Aufgabe ist es, trotz geänderter Arbeitszeiten an diesen Tagen und möglichen Transportverboten einen reibungslosen Transport und somit einen reibungslosen Materialfluss zu gewährleisten. Ebenfalls sollte in diesem Bereich die Vorbereitung der benötigten Transportpapiere nicht unterschätzt werden. Sie spielen außerdem beim Transport von Schwerlasten oder Gefahrgütern eine wichtige Rolle.

Neben der Optimierung der Leistungen und Qualität ist auch die Kostensenkung ein wesentliches Ziel der Logistik. Beispiele für logistische Kosten können sein: Lagerhaltungskosten, Bestandskosten, Transportkosten, Kommissionierungskosten, Verpackungskosten, Versandkosten, Entsorgungskosten oder Auftragsabwicklungskosten. Die Logistikkostenrechnung dient hierbei als Instrument zur Ermittlung des Optimums.

Ein optimaler Workaround ist gegeben, wenn das Verhältnis von erzielten Leistungen und Kosten ausgeglichen ist. Die Planung von Logistikaktivitäten beschränkt sich daher nicht nur auf das Kosten- und Leistungsziel, sondern auf die Aufgabe, beide Ziele perfekt miteinander zu verbinden.

Gefährdungen in der Logistik

Die Herausforderungen für den Arbeitsschutz in der Logistik sind vielfältig. Gefährdungen können entstehen durch

  • die Organisation, z.B. durch unzureichende Übertragung der Verantwortung, Fehler in der Arbeitsschutzorganisation sowie unzureichende Unterweisungen,
  • unzureichende Gestaltung von Arbeits- und Produktionsverfahren, z.B. erzwungene Körperhaltungen und erhöhte Kraftanstrengungen beim Heben und Tragen von Lasten,
  • unsichere Betriebszustände, z.B. bei Störungen, Inbetriebnahme, Erprobung, Einrichtung,
  • physikalische, chemische oder biologische Einwirkung, z.B. Brand- und Explosionsschutz, heiße oder kalte Medien, Lärm, Vibrationen, Strahlung, Elektrizität, bewegte Teile, chemische oder biologische Arbeitsstoffe,
  • Mängel an Arbeitsplätzen, z.B. bestehende Sturz- und Absturzgefahren, unzureichende Verkehrswege, falsche Beleuchtung, und unzuträgliche Temperaturen, Zugluft,
  • psychische Belastung, z.B. durch ungünstige Arbeitszeiten, Über- und Unterforderung sowie soziale Konflikte.
Wichtige Anforderung an die Gefährdungsbeurteilung und deren Dokumentation sind:
  • Alle wesentlichen betriebsspezifischen Gefährdungen und Belastungen, die zu untersuchen und zu beurteilen sind, müssen erfasst werden.
  • Die Dokumentation muss alle signifikanten Gefährdungen enthalten, und zwar nicht nur die, für die zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind; es empfiehlt sich auch die Maßnahmen zu dokumentieren.
  • Die Gefährdungsbeurteilung hat sich an einer Rangfolge der Gefährdungen zu orientieren. Die größten Gefährdungen in Arbeitsbereichen und bei Tätigkeiten sind zuerst zu erfassen und zu beseitigen.
  • Der Umgang mit Gefahrstoffen ist bei der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen.
  • Bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen sind Vorgesetzte, Mitarbeiter, beratende Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie die Betriebsärzte mit einzubeziehen. Auch Betriebs- und Personalräte sind im Rahmen der gesetzlichen Unterrichtungs- und Mitbestimmungspflichten zu beteiligen.
  • Gefährdungsmaßnahmen sind konkret vorzugeben. Für die Maßnahmen sind Fristen festzulegen und Verantwortliche zu benennen. Auch eine Wirkungskontrolle ist sinnvoll.
Autor*in: WEKA Redaktion

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