Sondernutzungsgebühren für Lagern von Baumaterial erheben
Sportliche 55.000 Euro Sondernutzungsgebühren für das Lagern von Baumaterial auf einem unbefestigten Gehweg sollte ein Bauunternehmen zahlen und begab sich auf den Weg durch die Instanzen (OVG Lüneburg, Beschl. vom 05.01.2022, Az. 7 LA 51/21). mehr