Keine Sondernutzungserlaubnis für Außenbewirtung eines Restaurants auf öffentlichen Parkplätzen
Eine Gemeinde ist nicht verpflichtet, einem Restaurantbetreiber eine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis zur Außenbewirtung auf öffentlichen Parkplätzen zu erteilen (VG Neustadt, Beschluss vom 11.09.2015, Az. 4 K 179/15.NW). mehr