Gemeinde Schlangen muss Entfernung von Wahlplakaten nicht rückgängig machen
Die Gemeinde Schlangen ist nicht verpflichtet, Wahlplakate eines Einzelbewerbers für die Bürgermeisterwahl, deren Entfernung sie veranlasst hatte, erneut anbringen zu lassen (OVG NRW, Beschluss vom 08.09.2020, Az. 15 B 1334/20). mehr