
Rechtmäßigkeit der Anordnung eines beidseitigen eingeschränkten Halteverbots
Ein Nebenerwerbslandwirt, der seine Fahrzeuge vor seinem Anwesen abstellte, klagte gegen das Anordnen eines Halteverbots (VGH München, Beschluss vom 29.04.2025, Az. 11 ZB 25.263). mehr