
Eigentümer muss das Anbringen eines Verkehrszeichens auf seinem Privatgrund dulden
Der Eigentümer einer privaten Grundstücksfläche, die zugleich Teil der öffentlichen Straße ist, hat das Anbringen von Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen auf dieser Fläche zu dulden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden (VGH BW, Beschluss vom 03.02.2011, Az. 5 S 2610/10). mehr