Radfahren über einen Fußgängerüberweg kann teuer werden
Radfahrer, die einen Fußgängerüberweg befahren, haben kein Vorrecht. Bei einem Unfall trägt der Radfahrer grundsätzlich die Schuld. Er hat dann mit erheblichen Unfallkosten zu rechnen (LG Frankenthal/Pfalz, Urteil vom 24.11.2010, Az. 2 S 193/10). mehr