Anforderungen an den zweiten Rettungsweg
Wohnungen, Praxen, Läden und alle anderen „Nutzungseinheiten mit mindestens einem Aufenthaltsraum“ müssen laut § 33 MBO zwei voneinander unabhängige Rettungswege ins Freie haben. Hinter dieser Forderung steht die Sorge, dass bei einer Notsituation einer der beiden Rettungswege ausfallen kann. Der zweite Rettungsweg kann allerdings auch ... mehr