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Checkliste: Ist Ihr zweiter Rettungsweg sicher?

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Wohnungen, Praxen, Läden und alle anderen „Nutzungseinheiten mit mindestens einem Aufenthaltsraum“ müssen laut § 33 MBO zwei voneinander unabhängige Rettungswege ins Freie haben.

Hinter dieser Forderung nach zwei voneinander unabhängigen Rettungswegen steht die Sorge, dass bei einer Notsituation einer der beiden Rettungswege ausfallen kann.

Der erste Rettungsweg muss also immer baulich hergestellt werden, z.B. über einen Ausgang ins Freie im Erdgeschoss oder über Treppen in Geschossen, die nicht zu ebener Erde liegen. Der zweite Rettungsweg kann entweder ebenfalls ein baulicher Rettungsweg sein (z.B. bei Sonderbauten) oder über Geräte der Feuerwehr (Leitern etc.) führen.

Kein zweiter bauaufsichtlicher Rettungsweg ist erforderlich, wenn ein sogenannter Sicherheitstreppenraum vorhanden ist – also ein sicher erreichbarer Treppenraum, in den Feuer und Rauch nicht eindringen können (§ 33 Abs. 2 MBO).

Auf was müssen Sie bei der Festlegung oder Überprüfung des zweiten Rettungswegs achten, wenn dieser durch Leitern hergestellt wird? Und worauf, wenn er über Hubrettungsfahrzeuge entsteht?

Prüfen Sie mithilfe der folgenden Checkliste, ob Sie rund um den zweiten Rettungsweg an alle wichtigen Punkte gedacht haben.

 

 

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