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Checkliste: Prüfung von Alarmierungsanlagen

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Funktionieren Ihre Alarmierungsanlagen ordnungsgemäß und sicher?

Feuer, giftiger Rauch, ein Überfall: Gründe, alle Anwesenden auf einen Schlag wegen einer akuten Gefahr zu alarmieren,  gibt es viele. Diese Aufgabe übernehmen Alarmierungsanlagen. Sie können ganz unterschiedlich ausgestaltet sein, von Druckknopfmeldern über Alarmtelefone bis hin zu Funkmeldesystemen wie dem guten alten Rauchmelder. Aber immer müssen sie in jedem Bereich und jederzeit wahrnehmbar, also z.B. hörbar, sichtbar und allen bekannt sein.

Dass eine Alarmierungseinrichtung notwendig ist, müssen Verantwortliche durch die Gefährdungsbeurteilung vor Ort feststellen, um dann entsprechende Einrichtungen zu planen bzw. nachzurüsten.

Nach Auswahl und Installation gilt es, die Alarmierungseinrichtungen in den einzelnen Bereichen vorzustellen und zu testen. Anschließend müssen Beschäftigte die Alarmierung über die Anlage regelmäßig üben (laut ASR A2.2 mindestens einmal im Jahr) und Verantwortliche die Anlage auf Wirkung, Durchdringung etc. prüfen. Besonders wichtig ist das für wenig benutzte Räume, Keller, aber auch für Bereiche mit starker akustischer und optischer Belastung wie Maschinen- oder Produktionshallen.

Überprüfen Sie die Alarmierungsanlagen in Ihrem Unternehmen mithilfe der vorliegenden Checkliste. Sie erfasst Alarmierungen über elektroakustische Anlagen, über Sirenen, über Telefonanlagen und über Megafon.

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