Feuerwehraufzüge: Prüfung, Kennzeichnung und Nutzung
Ein Feuerwehraufzug ist ein Aufzug, den die Feuerwehr aufgrund der baulichen Konstruktion und der anlagentechnischen Ausrüstung im Brandfall nutzen kann. Er ist normalerweise in Hochhäusern erforderlich. Diese Anforderungen müssen Sie im Hinblick auf Kennzeichnung, Prüfung und Nutzung beachten:

Im Normalbetrieb wird ein Feuerwehraufzug für die allgemeine Personen- und Güterbeförderung genutzt. Im Brandfall steht er ausschließlich der Feuerwehr zur Verfügung und wird dann zur Beförderung von folgenden Personen und Gegenständen genutzt:
- Einsatzkräfte der Feuerwehr
- Geräte
- zu rettende Personen, insbesondere Behinderte
Der Fahrkorb muss zur Aufnahme einer Krankentrage geeignet sein.
Feuerwehraufzüge sind so im Gebäude anzuordnen, dass jeder Punkt eines Aufenthaltsraums in einer Entfernung von maximal 50 m erreichbar ist. Die Entfernung wird in Lauflinie gemessen.
Selbstrettung aus dem Feuerwehraufzug
Um die Selbstrettung aus einem Feuerwehraufzug zu ermöglichen, muss im Fahrschacht eine ortsfeste Leiter so angeordnet werden, dass ein Übersteigen vom Fahrkorbdach zur Leiter und von der Leiter zu den Fahrschachttüren möglich ist. Die Fahrkorbtüren müssen sich von innen ohne Hilfsmittel öffnen lassen.
Kennzeichnung von Feuerwehraufzügen
Im Hauptzugangsbereich sind Hinweisschilder für die Feuerwehr anzubringen, die das sofortige Auffinden des Feuerwehraufzugs erleichtern. Der Feuerwehraufzug ist in allen Geschossen mit einem Hinweisschild für die Feuerwehr nach DIN 4066 mit der Aufschrift „Feuerwehraufzug“ zu kennzeichnen. Der Schlüsselkasten mit dem Feuerwehraufzugsschlüssel ist mit der Aufschrift „Schlüssel für den Feuerwehraufzug“ in gleicher Art zu kennzeichnen.
Prüfung von Feuerwehraufzügen in BetrSichV geregelt
Die Prüfung von Feuerwehraufzügen ist seit Juni 2015 durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gesetzlich eindeutig geregelt. Nach Betriebssicherheitsverordnung muss der Feuerwehraufzugsbetrieb durch eine zugelassene Überwachungsstelle
- vor der erstmaligen Inbetriebnahme
- nach prüfpflichtigen Änderungen sowie
- bei wiederkehrenden Prüfungen in Zeitabständen von zwei Jahren
geprüft werden. Gegenstand der Prüfung sind auch externe, für den sicheren Betrieb des Feuerwehraufzugs erforderliche Sicherheitseinrichtungen wie z.B. die Druckbelüftungsanlage des gesicherten Vorraums oder die Notstromversorgung.
Sicherheitstechnische Anforderungen
Die sicherheitstechnischen Anforderungen an Feuerwehraufzüge sind in DIN EN 81-72 geregelt.
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