30.08.2021

Was gehört alles zur ordnungsgemäßen Brandschutzdokumentation?

Die Brandschutzdokumentation ist keine unnötige Bürokratie, sondern sie hilft bei der Organisation und Kontrolle der Brandschutzmaßnahmen. Im Brandfall liefert sie zudem wichtige Nachweise. Welche Dokumente Sie für eine ordnungsgemäße Brandschutzdokumentation aufbewahren müssen, lesen Sie hier.

Aktenordner

„Mit Papier löscht man kein Feuer!“ Diese Aussage ist gar nicht so selten, wenn man das Thema Brandschutzdokumentation in Betrieben anspricht. Dahinter steckt eine gewisse Abneigung gegen Dokumentationen. Sie werden mitunter als unnötiger Mehraufwand oder lästiges Übel empfunden. So mancher Brandschutzbeauftragte sieht in dem „Papierkram“ auch ein Misstrauen gegenüber seiner Tätigkeit oder fürchtet gar eine heimliche Kontrolle. Solche und ähnliche Vorstellungen sind unangebracht. Denn die Brandschutzdokumentation ist extrem wichtig.

Wenn Dokumente Leben retten

Gerade im Brandschutz kann eine gute Dokumentation zum Lebensretter werden. Mindestens liefert sie Lebensrettern wichtige Hinweise; Wo sind z.B. Zugänge, gefährdete Bereiche, Löscheinrichtungen? Außerdem sind die Dokumente eine wichtige Hilfe bei der Organisation und der Kontrolle der Maßnahmen im Brandschutz.

Brandschutzdokumentation nicht zwingend ausdrucken

Dokumentiert bedeutet oft, aber nicht zwingend: schriftlich in Papierform. Bestimmte Dokumente können Sie auch nur elektronisch aufbewahren. Hier sind allerdings entsprechende Datensicherungsverfahren erforderlich. Die Dokumentation sollte auf jeden Fall umfangreich und auch für andere Personen oder zu einem späteren Zeitpunkt verständlich formuliert sein.

Mit der Bestellung fängt es an

Damit der betriebliche Brandschutz bei Rückfragen mit den richtigen Personen in Verbindung gebracht werden kann, sollte eine Brandschutzdokumentation die Bestellung des oder der Brandschutzbeauftragten enthalten. Auch die Benennung und Ausbildung der Brandschutzhelfer (§ 10 ArbSchG) sollte dokumentiert sein.

Die Brandschutzordnung

Zentral ist die Brandschutzordnung mit den Teilen A bis C:

  • Teil A richtet sich an alle Menschen, die sich in dem Gebäude des Betriebs aufhalten.
  • Teil B richtet sich vor allem an die Mitarbeiter des Betriebs.
  • Teil C richtet sich an die Mitarbeiter des Betriebs, die mit Brandschutzaufgaben betraut sind.

Die Brandschutzordnung passen Sie an die jeweiligen Bedingungen und ggf. spezifischen Brandgefahren in Ihrem Betrieb an. Eine allgemein gültige Vorlage gibt es nicht. Einen Leitfaden für die Erstellung der Brandschutzordnung bietet Ihnen die DIN 14096.

Risiken in den Blick nehmen

Die Gefährdungsbeurteilung hat auch im Brandschutz eine entscheidende Bedeutung. Sie enthält die grundlegenden Informationen des betrieblichen Brandschutzes und dient als Basis für die Erstellung aller weiteren Maßnahmenkataloge und des Brandschutzkonzepts. Daher ist hier eine ausführliche und auf aktuellem Stand gehaltene Dokumentation aus betrieblichen, aber auch juristischen Gründen zwingend erforderlich. Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung, das Brandschutzkonzept und die Brandrisikoanalyse gehören deshalb ebenfalls fest zur Brandschutzdokumentation.

Zur Beurteilung der Gefährdung durch Explosionsstoffe ist auch ein Explosionsschutzdokument (§ 6 Abs. 9 GefStoffV) notwendig.

Die Brandschutzunterweisung

Mögliche Gefährdungen gehen auch vom Fehlverhalten der Beschäftigten aus, das durch entsprechende Unterweisungen vermieden werden soll. Der Nachweis der Brandschutzunterweisung gehört deshalb ebenso zur Brandschutzdokumentation.

Arbeitsmittel prüfen

Zudem müssen die Arbeitsmittel so beschaffen sein, dass sie kein Brandrisiko darstellen. Die Prüfungsunterlagen zu den Arbeitsmitteln sind somit auch Teil der Brandschutzdokumentation. Werden Heißarbeiten ausgeführt, muss ein Heißerlaubnisschein vorliegen, der wiederum zur Brandschutzdokumentation gehört.

Für den Brandfall vorgesorgt

Kommt es trotz allem zu einem Brand, sind

  • Feuerwehrplan (DIN 14095),
  • Feuerwehrlaufkarten (DIN 14675),
  • Alarmplan und nicht zuletzt
  • die Übersicht zu den Flucht- und Rettungswegen (§ 4 ArbStättV)

entscheidend. Hier zeigt sich am deutlichsten, wie wichtig eine saubere Brandschutzdokumentation ist.

Autor*innen: Oliver Schonschek (Diplom-Physiker, IT-Analyst und Fachjournalist), WEKA Redaktion