02.08.2021

Feuer- und Heißarbeiten

Notausgang

Unter dem Begriff Heißarbeiten versteht man Tätigkeiten, bei denen offenes Feuer, große Wärme oder ein Lichtbogen benötigt werden, um Stoffe miteinander zu verbinden oder zu trennen oder um Stoffe verarbeitungsfähig zu machen (z.B. Teer). Unter den Begriff fallen auch Arbeiten mit nicht ex-geschützten Geräten in explosionsgefährdeten Bereichen oder mit funkenerzeugenden Arbeitsmitteln.

Zu den Heißarbeiten zählen unter anderem

  • Schweißen
  • Schneidarbeiten
  • Löten
  • Anwärmen
  • Härten
  • Metallspritzen und ähnliche Verfahren zum Be- und Verarbeiten metallischer Werkstoffe mittels Brenngas sowie
  • elektrische Schweiß- und Schneidverfahren und Thermitschweißen.

Außerdem zählen zu den Heißarbeiten unter anderem auch

  • Auftauen
  • Ausbrennen
  • Heizen
  • Einschweißen in Schrumpffolie und andere Arbeiten mit offener Flamme,
  • Teerkochen
  • Schleifen
  • Trennschleifen
  • Arbeiten mit Heißluftgebläsen
  • Aufbringen von Bitumen,
  • Laserstrahlauftragschweißen

und sonstige Arbeitsverfahren, bei denen hohe Temperaturen auftreten können. Zusätzlich können abweichend von den hier aufgeführten Verfahren und Techniken in jedem Betrieb je nach Risiko weitere Arbeitsschritte zu den Heißarbeiten gezählt werden und sind dann in der betriebsspezifischen Brandschutzordnung näher definiert.

Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • DGUV Regel 109–012 Odorierung von Sauerstoff zum Schweißen und Schneiden
  • DGUV Regel 112–189 Benutzung von Schutzkleidung

Gefahren bei Heißarbeiten

Da durch Schweißen, Schneiden, Löten & Co. hohe Temperaturen am Arbeitsplatz entstehen können, bergen diese Tätigkeiten logischerweise auch bestimme Risiken für die Arbeitnehmer. Deshalb ist es wichtig, eine Gefährdungsanalyse durchzuführen, um die notwendigen Schutzvorkehrungen treffen zu können. Außerdem sollten nur Arbeitnehmer diese Tätigkeiten verrichten, die volljährig sind und die bereits Erfahrung mit Heißarbeit haben.

Des Weiteren ist es essenziell, dass Arbeitnehmer, die Heißarbeit verrichten müssen, mit einer den Anforderungen entsprechenden persönlichen Schutzausrüstung (PSA) ausgestattet sind. Natürlich muss die PSA, um ihre Wirkung entfalten zu können, auch ordnungsgemäß benutzt werden.

Kommt keine PSA zum Einsatz, kann dies schwerwiegende Konsequenzen für die Gesundheit der Arbeiter haben. So können Hautverbrennungen in Gesicht und an Händen und Armen oder auch Schäden an den Augen durch Blendung mögliche Gesundheitsschäden sein. Aber auch Vergiftungen durch das Einatmen giftiger Substanzen, die erst durch Schweißen & Co. freigesetzt werden, können auftreten.

Des Weiteren besteht bei Heißarbeit aufgrund der hohen Temperaturen auch immer eine erhöhte Brandgefahr. Neben den hohen Temperaturen kann unter anderem auch Funkenflug einen Brand verursachen.

 

Autor*in: WEKA Redaktion

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