14.04.2020

Gefährdungsbeurteilung Brandschutz nach ASR A2.2 und TRGS 800

Nach einem Brand stehen viele Unternehmen vor dem Ruin. Schätzen Sie Brandrisiken richtig ein und ergreifen Sie die erforderlichen Maßnahmen zum Brandschutz, damit Ihre Mitarbeiter keinen Gefährdungen ausgesetzt sind. So erhalten Sie zugleich Ihren Betrieb. Zentrales Instrument dafür: die Gefährdungsbeurteilung Brandschutz. Lesen Sie hier alles Wichtige zu den Regelungen, die Sie bei der Gefährdungsbeurteilung Brandschutz beachten müssen.

Gefährdungsbeurteilung Brandschutz

Das bringt die Gefährdungsbeurteilung Brandschutz Ihrem Betrieb

Mit der Gefährdungsbeurteilung Brandschutz finden Sie erstens heraus, welche Maßnahmen Sie ergreifen müssen, damit Ihre Mitarbeiter im Brandfall unverzüglich gewarnt und zum Verlassen von Gebäuden oder gefährdeten Bereichen aufgefordert werden können (ASR A2.2, Punkt 5.1 „Branderkennung und Alarmierung“).

Zweitens stellen Sie damit fest, ob die Brandgefährdung in Ihrem Betrieb normal oder erhöht ist. Daraus ergibt sich, ob die Grundausstattung mit Feuerlöscheinrichtungen ausreicht (ASR A2.2, Punkt 5.2), oder ob Sie zusätzliche Maßnahmen bei erhöhter Brandgefährdung ergreifen müssen (ASR A2.2, Punkt 6.2). Dabei handelt es sich sowohl um zusätzliche Feuerlöscheinrichtungen, als auch um Maßnahmen, die nach der TRGS 800 „Brandschutzmaßnahmen“ nötig sind.

Wichtige Regelungen: Die ASR A2.2 und die TRGS 800

Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 konkretisiert die ArbStättV hinsichtlich der „Maßnahmen gegen Brände“, doch Sie müssen auch die Gefahrstoffverordnung berücksichtigen: Ohne brennbares Material entsteht schließlich kein Brand, und selbst Holz, Papier und Kunststoffe zählt die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 800 zu den brennbaren Gefahrstoffen.

ASR A2.2

Die ASR A2.2 beantwortet unter anderem die folgenden Fragen:

  • wie Sie Ihre Mitarbeiter rechtzeitig alarmieren, um sie erfolgreich evakuieren zu können.
  • welche Feuerlöscher und Löschmittel für welche Brandklassen einsetzbar sind, und über welches Löschvermögen diese verfügen müssen.
  • wie viele Löschmitteleinheiten Sie abhängig von der Fläche Ihrer Arbeitsstätte benötigen, und wie und wo Sie die Löschgeräte bereithalten müssen.
  • welche Maßnahmen Sie im Detail bei erhöhter Brandgefährdung ergreifen müssen – etwa geeignete Feuerlöscher an Arbeitsplätzen mit erhöhter Gefährdung bereitzustellen, wie in der Nähe von Maschinen mit erhöhter Zündgefahr oder von erhöhten Brandlasten.

Die ASR A2.2 enthält Anhänge mit Beispielen für die Ermittlung der Grundausstattung und für Abweichungen bei normaler und erhöhter Brandgefährdung.

TRGS 800

In der TRGS 800 finden Sie unter anderem diese Informationen:

  • worauf es ankommt, um die Höhe der Brandgefährdung zu ermitteln.
  • was Sie wissen müssen, um die Brandgefährdung zu beurteilen – auch hinsichtlich der Eigenschaften der Gefahrstoffe und der Zündquellen.
  • welche Maßnahmen in welcher Reihenfolge zu ergreifen sind – beginnend mit der Substitution der Gefahrstoffe.

Die TRGS 800 listet auch mögliche Zündquellen und führt eine Tabelle mit Beispielen für Schutzmaßnahmen an.

Hinweis

Zur Gefährdungsbeurteilung sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet. Dabei können Sie sich aber von einer oder mehreren fachkundigen Personen beraten lassen, sofern Sie nicht selbst über das nötige Wissen verfügen. Neben der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Brandschutzbeauftragten zählen auch externe Berater zu den fachkundigen Personen.

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Autor*in: Martin Weyde