Mangelhafte Lieferung und Qualitätssicherungsvereinbarung
Ein Käufer bestellt bei seinem Lieferanten Wassereis. Dabei legt er seine vorformulierte Qualitätssicherungsvereinbarung zugrunde mit einer speziellen Klausel. Nach dieser geht der Mehraufwand, der dem Auftraggeber durch eine mangelhafte Lieferung entsteht, in der angefallenen Höhe zu Lasten des Auftragnehmers. Wäre so eine Klausel wirksam? mehr