Bankbürgschaft als Sicherungsmittel gratis

Download: So funktioniert eine Bankbürgschaft als zuverlässiges Sicherungsmittel

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Eine Bankbürgschaft ist ein zuverlässiges Sicherungsmittel. Der Ausfall einer Bankbürgschaft ist relativ unwahrscheinlich. Hier können Sie das Muster einer solchen Bürgschaft in Word downloaden.

Als beliebteste und häufig anzutreffende Bürgen haben sich die Banken erwiesen. Bankbürgschaften stellen gegenüber Bürgschaften von anderen für den Sicherungsnehmer deswegen eine bessere Sicherheit dar, weil die hinter den Banken stehende Liquidität den Ausfall einer Bankbürgschaft relativ unwahrscheinlich macht – es sei denn, sie ist gefälscht. Da die Erteilung von Bürgschaften für Banken ein Geschäft ist und diese bei Ausfall des Schuldners für fremde Schulden einzustehen haben, kosten Bürgschaften von Banken Geld.

Höhe der Kosten einer Bankbürgschaft

Wie hoch diese Kosten sind, hängt von bankspezifischen Sätzen ab, aber auch von den Beziehungen des Bankkunden, für den sich die Bank verbürgt, zu der Bank. Ist es, wie im Regelfall, die Hausbank, hat er unter Umständen Verhandlungsspielraum.

Die Kosten hängen auch davon ab, wie hoch der Betrag ist, für den die Bank einstehen soll, und für welche Fälle eine Bürgschaftserklärung abgegeben werden soll: Für die Übernahme einer Vertragserfüllungsbürgschaft ist in der Regel mehr zu zahlen als für die Übernahme einer Bürgschaft zur Absicherung von Mängelrechten des Bestellers gegenüber seinem Auftragnehmer.

Wer trägt die Kosten einer Bankbürgschaft?

Im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zu Bürgschaften nicht geklärt ist die Frage, wer die Kosten einer Bankbürgschaft zu tragen hat, wenn sie als vertraglich vereinbartes Sicherungsmittel vorgelegt werden soll.

Ganz allgemein wird jedoch davon ausgegangen, dass diejenige Vertragspartei, die eine Bürgschaft als Sicherheit zu stellen hat, auch die dadurch anfallenden Kosten zu tragen hat. Wer Sicherheit hierüber haben will, kann dies im Vertrag gesondert aufnehmen.

Bankbürgschaften von ausländischen Banken

Hat der Besteller Rechtsbeziehungen zu einem ausländischen Unternehmen, so kann dieses oftmals keine Sicherheiten durch Bankbürgschaften inländischer Kreditinstitute stellen.

Rücksprache mit der eigenen Hausbank nehmen

Dies ist nicht unbedingt von Nachteil, muss aber zu einer gründlichen Überprüfung der Werthaltigkeit von Sicherheiten, die ausländische Banken anbieten, führen. Ob und inwieweit Bankgarantien ausländischer Banken zu akzeptieren sind, kann oftmals nur in Rücksprache mit der eigenen Hausbank entschieden werden, da diese die entsprechenden Bürgschaftsformulierungen ausländischer Banken eher einschätzen und die Banken selbst eher bewerten kann.

Eine weitere Hilfe ist die Rückbestätigung, d.h. die Übernahme der wirtschaftlichen Risiken durch eine inländische Bank.

Bürgschaftsähnliche Garantieerklärungen sind im ausländischen Verkehr oftmals, selbst wenn sie „auf erstes Anfordern“ bzw. in englischer Bezeichnung „on first demand“ gestellt sind, an weitere Voraussetzungen gekoppelt, die der Besteller dartun muss, wenn er eine bürgende Bank aus einer solchen Erklärung in Anspruch nehmen will. Auch hier gilt es, sich vorab inhaltlich mit den Anforderungen an den aus der Bürgschaft Begünstigten zu beschäftigen, bevor die Garantieerklärung einer ausländischen Bank, die dann regelmäßig auch fremdem Recht unterliegt, als Sicherheit akzeptiert wird.

Größere Unternehmen versuchen, den eigenen Prüfaufwand möglichst niedrig zu halten, und entwickeln dann, wenn sie einen häufigen Auslandsbezug haben, eigene Bürgschaftsformulare, die von den Banken, welche Sicherheiten für den Lieferer stellen sollen, auszufüllen sind.

Die gesetzlich für die Bürgschaft vorgesehenen Bedingungen im Fall einer Inanspruchnahme sind aus Sicht des schutzbedürftigen Gläubigers, der Risiken absichern will, in der Regel nicht ausreichend. Er bezweckt eine Absicherung von Risiken auf eine Art und Weise, wie sie das Gesetz zunächst nicht vorsieht.

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