Mehr zum Thema Sicherheitsfachkraft
Ein umfassender Arbeits- und Gesundheitsschutz trägt in großem Maße zum Erfolg eines Unternehmens bei. Qualitätsanforderungen lassen sich nur über einen hohen Stellenwert der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten in einem Unternehmen realisieren.
Dieser Tatsache trägt das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz – ASiG) vom 12. Dezember 1973 (BGBl. I S. 1885) Rechnung.
Es schreibt eine Stelle als Sicherheitsfachkraft bzw. Fachkraft für Arbeitssicherheit (FAS, SiFa oder FASi) vor, deren maßgebliche Funktion es ist, den Arbeitgeber bzw. Unternehmer beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen
Aufgaben der Sicherheitsfachkraft (SIFA)
Der im § 6 ASiG beschriebene Aufgabenkatalog enthält eine beispielhafte Aufzählung von Tätigkeiten, die keineswegs vollständig ist. Auszurichten sind sie auf die Betriebsart und die damit für die Arbeitnehmer verbundenen Unfall- und Gesundheitsgefahren, die Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer und die Zusammensetzung der Arbeitnehmerschaft sowie die Betriebsorganisation, insbesondere im Hinblick auf die Zahl und die Art der für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen.
Die Aufgaben der Sicherheitsfachkraft (SIFA) lassen sich dabei in die Bereiche Beraten, Prüfen, Beobachten und Einwirken untergliedern. So hat die Sicherheitsfachkraft (SIFA) den Arbeitgeber und die sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen bei der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von sozialen und sanitären Einrichtungen zu beraten.
Insbesondere gilt dies für die Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln, die Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen, für die Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln sowie für alle Fragen der Ergonomie, wie die Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs und der Arbeitsumgebung.
Die Betriebsanlagen und die technischen Arbeitsmittel sind des Weiteren vor ihrer Inbetriebnahme und die Arbeitsverfahren vor ihrer Einführung durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASI) sicherheitstechnisch zu überprüfen. Durch die regelmäßige Begehung der Arbeitsstätten soll die Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung durch die Sicherheitsfachkraft beobachtet werden. Hier gilt es, dem Arbeitgeber oder der für den Arbeitsschutz verantwortlichen Person Mängel mitzuteilen, Maßnahmen zur Mängelbeseitigung vorzuschlagen und auf die Durchführung hinzuwirken.
Die Sensibilisierung der Mitarbeiter durch die Sicherheitsfachkraft (SIFA) ist zudem von entscheidender Bedeutung. Die Sicherheitsfachkraft (SIFA) ist dazu verpflichtet, auf alle im Betrieb Beschäftigten im Sinne des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung einzuwirken, das heißt, sie über drohende Unfall- und Gesundheitsgefahren sowie über Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren aufzuklären. Auch bei der Schulung der Sicherheitsbeauftragten wirkt die Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASI) mit.
Arten der Bestellung der Sicherheitsfachkraft (SIFA)
Für den Arbeitgeber gibt es drei Möglichkeiten, seiner Verpflichtung zur Bestellung der Sicherheitsfachkraft nachzukommen: Er kann eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASI) im Betrieb anstellen (auch als Teilzeitkraft), eine freiberuflich tätige Sicherheitsfachkraft (SIFA) oder einen überbetrieblichen sicherheitstechnischen Dienst unter Vertrag nehmen. In der betrieblichen Praxis kommt die erstgenannte Bestellungsart weitaus am häufigsten vor, wobei die in Teilzeit eingesetzten Fachkräfte für Arbeitssicherheit an Zahl weit überwiegen.
Ausbildung der Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASI)
Die SIFA Online-Lösung „Die Sicherheitsfachkraft in der betrieblichen Praxis“ der namhaften Spezialisten Dr. Eckart Bulla und Robert Jenisch ist speziell auf die Bedürfnisse einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASI) ausgerichtet und damit vorzüglich geeignet, um die einmal absolvierte Ausbildung zur Sicherheitsfachkraft immer auf dem neuesten Stand zu halten.
Sie informiert online grundlegend über die wichtigen staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Arbeitsschutzvorschriften und technischen Normwerke und deren praktische Umsetzung durch Sicherheitsfachkräfte. Darüber hinaus bietet sie ein breites Spektrum fachlicher Informationen und praktischer Hilfen, wie beispielsweise Prüflisten und Formblätter zur unmittelbaren Anwendung in der Praxis.
Auch andere für Sie als Sicherheitsfachkraft (SIFA) wichtige fachliche Themen werden behandelt: Betriebsorganisation und Qualitätsmanagement, wirtschaftliche Fragen, Effizienz- und Kostenkontrolle, Gefährdungsanalysen, Anleitungen zur Abfassung von Betriebsanweisungen und Durchführung von Betriebsbegehungen sowie psychologische und praktische Ratschläge für die Gestaltung von Sicherheits- und Gesundheitsunterweisungen im Betrieb.
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