Shop Kontakt

Parkinson durch Pestizide: Neue Berufskrankheit kommt

Eine wichtige Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) steht bevor: Künftig soll das Parkinson-Syndrom, das durch langjährige berufliche Anwendung von Pestiziden verursacht wurde, offiziell als Berufskrankheit anerkannt werden. Damit reagiert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse und stärkt den Schutz von Beschäftigten in besonders exponierten Tätigkeitsbereichen.

Parkinson-Syndrom

Neue Berufskrankheit mit weitreichender Bedeutung

Der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten (ÄSVB) hat empfohlen, das „Parkinson-Syndrom durch langjährige, häufige und selbst angewendete Pestizide“ als neue Berufskrankheit in die Berufskrankheitenliste aufzunehmen. Die Erkrankung wird künftig unter der Nummer 1322 geführt.

Betroffen sind dabei nicht nur Beschäftigte in der Landwirtschaft. Auch in Garten- und Forstwirtschaft, der Landschaftspflege, bei der Schädlingsbekämpfung, im Gleis- und Sportanlagenmanagement sowie in weiteren Bereichen kommen Pestizide regelmäßig zum Einsatz. Unternehmen dieser Branchen sollten die Entwicklung daher aufmerksam verfolgen.

Wissenschaftliche Erkenntnisse bestätigen erhöhtes Risiko

Die Entscheidung basiert auf einer Vielzahl wissenschaftlicher Untersuchungen. Nach Einschätzung des ÄSVB erhöht eine langjährige und intensive berufliche Pestizidexposition das Risiko, an Parkinson zu erkranken, deutlich. Forschende sehen einen Zusammenhang zwischen bestimmten Pestiziden und dem Absterben dopaminproduzierender Nervenzellen im Gehirn, die für die Entstehung der Erkrankung verantwortlich sind.

Als besonders relevant gilt eine Belastung von mindestens 100 trendkorrigierten Anwendungstagen innerhalb einer Pestizid-Funktionsgruppe. Die Trendkorrektur berücksichtigt dabei die verbesserten Schutzmaßnahmen für Anwenderinnen und Anwender seit den 1960er-Jahren.

Welche Symptome umfasst die neue Berufskrankheit?

Das anerkannte Krankheitsbild entspricht dem klassischen Parkinson-Syndrom. Typische Symptome sind:

  • ausgeprägte Bewegungsverlangsamung oder Bewegungsarmut,
  • Muskelsteifheit (Rigor),
  • Zittern in Ruhe (Tremor),
  • Gleichgewichts- und Haltungsstörungen.

Hinzu kommen häufig Begleiterscheinungen wie Schlafstörungen, Depressionen, Geruchsverlust, Schmerzen oder kognitive Einschränkungen. Die Erkrankung entwickelt sich meist über einen längeren Zeitraum und kann die Lebensqualität der Betroffenen erheblich beeinträchtigen.

Mehr Klarheit bei vertraulichen Unterlagen

Neben der Aufnahme der neuen Berufskrankheit bringt die Verordnungsänderung eine weitere wichtige Anpassung: Die Vertraulichkeitsregelungen für den Ärztlichen Sachverständigenbeirat werden präzisiert.

Künftig wird ausdrücklich klargestellt, dass sämtliche Beratungsunterlagen des ÄSVB vertraulich behandelt werden. Dazu gehören nicht nur interne Arbeitsdokumente, sondern auch Eingaben, Stellungnahmen und sonstige Korrespondenz, die personen-, gesundheits- oder betriebsbezogene Informationen enthalten können. Öffentlich zugängliche wissenschaftliche Veröffentlichungen bleiben davon selbstverständlich unberührt.

Was bedeutet das für Unternehmen?

Für Unternehmen in betroffenen Branchen gewinnt der sichere Umgang mit Pestiziden weiter an Bedeutung. Arbeitgeber sollten bestehende Schutzmaßnahmen, Unterweisungen und Dokumentationen überprüfen und gegebenenfalls anpassen. Eine sorgfältige Gefährdungsbeurteilung sowie konsequente Präventionsmaßnahmen können dazu beitragen, Gesundheitsrisiken zu minimieren und rechtliche Anforderungen frühzeitig zu erfüllen.

Fazit: Die Anerkennung des pestizidbedingten Parkinson-Syndroms als Berufskrankheit markiert einen wichtigen Schritt im Arbeitsschutz. Unternehmen, die Pestizide einsetzen, sollten die neuen Regelungen im Blick behalten und ihre Präventionsmaßnahmen auf den Prüfstand stellen. So lassen sich Beschäftigte wirksam schützen und künftige Risiken reduzieren.

Autor*in: WEKA Redaktion

Unsere Empfehlungen für Sie