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DGUV überarbeitet Vorgaben zur Prüfung elektrischer Anlagen

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) arbeitet an einer Überarbeitung der Vorschriften zur Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel. Ziel ist es, die Anforderungen künftig noch stärker an der betrieblichen Praxis und am tatsächlichen Risiko auszurichten. Das bestehende Schutzniveau soll dabei erhalten bleiben.

Elektrische Anlagen

Nach Angaben der DGUV werden die Vorschriften 3 und 4 derzeit überarbeitet. Die gesetzlichen Unfallversicherungsträger wollen damit Regelungen schaffen, die einerseits einfach und praxistauglich sind und andererseits den Schutz der Beschäftigten gewährleisten. Unternehmen sollen dabei weiterhin die Möglichkeit haben, ihre individuellen betrieblichen Gegebenheiten zu berücksichtigen.

„Unser Ziel ist dabei ganz klar: einfache, gut umsetzbare Regeln, die optimalen Schutz ermöglichen und dabei ausdrücklich Raum lassen, die jeweilige betriebliche Praxis zu berücksichtigen“, erklärt DGUV-Hauptgeschäftsführer Dr. Stephan Fasshauer.

Die DGUV weist zudem darauf hin, dass Unternehmen bereits heute einen gewissen Gestaltungsspielraum bei der Festlegung von Prüffristen haben. Grundlage hierfür sind unter anderem die Gefährdungsbeurteilung sowie Erkenntnisse zur Fehlerquote von Anlagen und Betriebsmitteln. So können beispielsweise für Geräte mit geringer Beanspruchung längere Prüfintervalle festgelegt werden.

Gleichzeitig betont die Unfallversicherung die Bedeutung regelmäßiger Prüfungen. Nach Angaben der DGUV werden jedes Jahr rund 2.500 Arbeitsunfälle mit elektrischem Strom gemeldet. Einige davon verlaufen tödlich. „Die Gefahren elektrischen Stroms sollte niemand auf die leichte Schulter nehmen“, sagt Jörg Botti, Hauptgeschäftsführer der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM).

Regelmäßige, an den Einsatzbedingungen orientierte Prüfungen seien daher weiterhin ein wichtiges Instrument für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Sie tragen dazu bei, Unfälle und Brände zu vermeiden und die Betriebssicherheit zu erhöhen.

Hintergrund

Die DGUV Vorschriften 3 und 4 regeln die Sicherheit elektrischer Anlagen und Betriebsmittel. Sie zählen zu den Unfallverhütungsvorschriften der gesetzlichen Unfallversicherung und sind für die versicherten Unternehmen verbindlich. Bekannt sind sie insbesondere durch die regelmäßig durchgeführten Prüfungen, die häufig mit einer Prüfplakette dokumentiert werden.

Autor*in: WEKA Redaktion

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