EMV-Richtlinie 2014/30/EU bei Maschinen: Anforderungen und Umsetzung
Hersteller, Planer und Betreiber von Maschinen und Anlagen erfahren in diesem Beitrag, welche EMV-Anforderungen sie erfüllen müssen und welche Maßnahmen für eine normgerechte Umsetzung erforderlich sind. Denn die EMV-Richtlinie 2014/30/EU verlangt, dass Betriebsmittel keine unzulässigen elektromagnetischen Störungen verursachen und selbst ausreichend störfest sind. Zudem werden typische EMV-Probleme und relevante Normen vorgestellt.
Zuletzt aktualisiert am: 8. Juli 2026

Was fordert die EMV-Richtlinie 2014/30/EU konkret?
Die EMV-Richtlinie fordert, dass der Hersteller sein Betriebsmittel nach dem Stand der Technik so entwerfen und fertigen muss,
- dass die von seinem Betriebsmittel verursachten elektromagnetischen Störungen keinen Pegel erreichen, bei dem ein bestimmungsgemäßer Betrieb von Funk- und Telekommunikationsgeräten oder anderen Betriebsmitteln unmöglich ist, und
- dass sein Betriebsmittel gegen die bei dessen bestimmungsgemäßem Betrieb zu erwartenden elektromagnetischen Störungen so unempfindlich ist, dass es ohne unzumutbare Beeinträchtigung bestimmungsgemäß arbeiten kann.
Welche Anforderungen gelten für ortsfeste Anlagen?
Für ortsfeste Anlagen gelten zusätzliche Anforderungen: Sie müssen nach den anerkannten Regeln der Technik installiert werden und die Vorgaben zur vorgesehenen Verwendung der Komponenten berücksichtigen.
Verstöße gegen diese Anforderungen können erhebliche Haftungsrisiken für den Hersteller und Inverkehrbringer nach sich ziehen. Dazu zählen insbesondere:
- Ausfall oder Fehlfunktion anderer Geräte, z. B. in sicherheitsrelevanten Anwendungen (Steuerungen, Schutzsysteme)
- Produktmängel im Sinne des Produkthaftungsrechts, wenn EMV-Probleme zu Schäden an Personen oder Sachen führen
- Rückrufe und Marktüberwachungsmaßnahmen, etwa Verkaufsverbote oder Nachrüstpflichten
- Haftung für Folgeschäden, z. B. Produktionsausfälle oder Systemstörungen beim Betreiber
Hinweis: Maschinen und Maschinenanlagen sind Betriebsmittel im Sinne der EMV-Richtlinie.
Der Hersteller muss gewährleisten, dass er Maschinen und Anlagen, die er als Geräte in Verkehr bringt, gemäß den wesentlichen Anforderungen nach Anhang I der EMV-Richtlinie entwirft und herstellt. Zum Nachweis erstellt er die geforderten Technischen Unterlagen und führt das vorgeschriebene Konformitätsbewertungsverfahren durch. Erst dann darf der Hersteller die EU-Konformitätserklärung ausstellen und die CE-Kennzeichnung anbringen.
❗Wichtig zu beachten
Unvollständige oder fehlerhafte Nachweise können dazu führen, dass die CE-Kennzeichnung unzulässig angebracht wird – mit entsprechenden haftungsrechtlichen und behördlichen Konsequenzen.
Einen vertiefenden Leitfaden zur EMV-Richtlinie 2014/30/EU, insbesondere zu Anwendungsbereich, Ausnahmen und Pflichten, finden Sie hier.
Wichtige Begriffe der EMV
| Begriff | Definition |
| Ableitstrom | Strom in einem unerwünschten Strompfad unter üblichen Betriebsbedingungen |
|
Elektromagnetisch |
Sammelbegriff für alle elektrischen und magnetischen Störgrößen, die auf elektrische Betriebsmittel einwirken können, z. B. Felder oder leitungsgebundene Spannungen |
| Elektromagnetische Beeinflussung | Wechselwirkung zwischen Geräten durch elektromagnetische Störgrößen, die zu Funktionsbeeinträchtigungen führen kann |
| Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) |
Fähigkeit eines Geräts oder Systems, in seiner elektromagnetischen Umgebung zufriedenstellend zu arbeiten, ohne selbst unzulässige Störungen zu verursachen oder durch solche beeinflusst zu werden |
|
EMC |
engl. für EMV – Electromagnetic Compatibility |
| EMF | Elektromagnetische Felder |
| Fehlerstrom |
Strom, der aufgrund eines Isolationsfehlers über eine Fehlerstelle zur Erde fließt |
|
Kopplung (Kopplungspfad) |
Physikalischer Übertragungsweg, über den Störungen von der Störquelle zur Störsenke gelangen |
|
Schutzleiterstrom |
Strom, der als Ableitstrom oder infolge eines Isolationsfehlers im Schutzleiter auftritt |
|
Störaussendung |
Elektromagnetische Störungen, die von einem Gerät erzeugt und in die Umgebung abgegeben werden |
|
Störfestigkeit |
Fähigkeit eines Geräts, gegenüber externen elektromagnetischen Störungen unempfindlich zu sein |
|
Störkopplungsmodell |
Modell zur Beschreibung elektromagnetischer Störungen mit den Elementen Störquelle, Kopplung und Störsenke |
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Störquelle |
Betriebsmittel oder System, von dem elektromagnetische Störungen ausgehen |
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Störsenke |
Betriebsmittel oder System, das durch elektromagnetische Störungen beeinflusst wird |
|
Verträglichkeit |
Fähigkeit eines Betriebsmittels oder Systems, trotz einwirkender Störgrößen noch eine akzeptable Funktion aufrechtzuerhalten |
Tab. 1: Diese in der Tabelle genannten wichtigen Begriffe sollte jeder kennen, der sich mit EMV beschäftigt.
EMV und Arbeitsschutz von Anfang an mitdenken
Es gibt kein elektrisches Gerät, bei dem keine elektromagnetischen Felder (Abkürzung: EMF) entstehen. Diese müssen im Arbeitsschutz bewertet werden. Maßgeblich sind die Expositionsgrenzwerte (EGW) und Auslöseschwellen (ALS) der EMF-Richtlinie 2013/35/EU bzw. EMFV der „Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder“: Werden die Auslöseschwellen eingehalten, sind gesundheitliche Wirkungen zuverlässig ausgeschlossen.
Auf das menschliche Gewebe können EMF je nach Frequenz thermische Effekte (Erwärmung) sowie nicht‑thermische Wirkungen (Nerven‑/Muskelreizung) haben; zusätzlich bestehen indirekte Risiken, etwa durch die Beeinflussung von Implantaten oder durch Kontaktströme.
Was bedeutet das konkret für Hersteller?
- Störaussendung begrenzen
→ reduziert nicht nur EMV-Probleme, sondern auch die Exposition von Beschäftigten - Störfestigkeit sicherstellen
→ verhindert Fehlfunktionen von Maschinen, die selbst zu Sicherheitsrisiken werden können
- EMF bereits im Design bewerten
→ spätere Maßnahmen im Betrieb (Abschirmungen, Abstände, Zutrittsbeschränkungen) sind deutlich aufwendiger
Wie vermeidet man EMV-Störungen?
Elektromagnetische Störungen entstehen immer durch das Zusammenspiel von Störquelle, Kopplungspfad und Störsenke.
Entsprechend können EMV-Maßnahmen an drei Stellen ansetzen:
- Reduzierung der Störaussendung (Störquelle)
z. B. durch geeignete Filter oder optimierte Schaltungs- und Leitungsführung
- Unterbrechung oder Verringerung des Kopplungspfads
z. B. durch Schirmung, Erdung, Potenzialausgleich oder ausreichend große Abstände
- Erhöhung der Störfestigkeit (Störsenke)
z. B. durch robustere Auslegung, geeignete Schutzbeschaltung oder EMV-gerechtes Design
In der Praxis werden diese Maßnahmen meist kombiniert angewendet um EMV-Störungen systematisch zu reduzieren.
Ob ein Gerät die zulässigen Grenzwerte einhält, wird im Rahmen von EMV-Messungen und EMV-Prüfungen nachgewiesen. Dieser EMV-Nachweis ist Voraussetzung für die Konformität (z. B. nach EMV-Richtlinie) und zeigt, dass das Produkt in seiner Umgebung zuverlässig funktioniert, ohne unzulässige Störungen zu verursachen oder selbst gestört zu werden.
Welche Normen sind anwendbar?
VDE 0100–444 als wichtigste Errichtungsnorm
Die wichtigste Errichtungsnorm, die definierte Aussagen enthält, ist die DIN VDE 0100-444 (VDE 0100-444):2010-10 „Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 4-444: Schutzmaßnahmen – Schutz bei Störspannungen und elektromagnetischen Störgrößen“. Diese Norm schreibt vor bzw. empfiehlt Maßnahmen, die helfen, den Einfluss von elektromagnetischen Störungen zu vermeiden oder zu verhindern.
Gleichzeitig müssen bei der Errichtung von elektrischen Anlagen auch weitere wichtige Normen beachtet werden wie z.B.:
- DIN EN 50310 (VDE 0800-2-310):2020-06: Telekommunikationstechnische Potentialausgleichsanlagen für Gebäude und andere Strukturen
- DIN EN 50174-2 (VDE 0800-174-2):2018-10: Informationstechnik – Installation von Kommunikationsverkabelung – Teil 2: Installationsplanung und Installationspraktiken in Gebäuden
Des Weiteren enthält die VDE 0100-444:2010-10 weitere wichtige normative Verweisungen auf Normen der VDE-Reihe.
Die wichtigsten EMV-Normen im Überblick:
|
Normen |
Inhalt |
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Grundnormen |
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DIN EN IEC 61000‑1‑x |
Allgemeine Grundlagen, Begriffe und Methoden zur Erreichung der EMV, z. B. funktionale Sicherheit und grundlegende Prinzipien |
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DIN EN IEC 61000‑2‑x |
Beschreibung der elektromagnetischen Umgebung und Festlegung von Verträglichkeitspegeln |
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DIN EN IEC 61000‑3‑x |
Grenzwerte für Störaussendung (z. B. Oberschwingungsströme, Flicker) |
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DIN EN IEC 61000‑4‑x |
Prüf- und Messverfahren zur Bewertung der Störfestigkeit (z. B. ESD, Burst, Surge) |
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DIN EN IEC 61000‑5‑x |
Leitfäden für EMV‑gerechten Aufbau, Installation und Maßnahmen zur Störminderung |
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Fachgrundnormen |
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DIN EN IEC 61000‑6‑1 |
Störfestigkeit für Wohn-, Geschäfts- und Kleinindustriebereiche |
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DIN EN IEC 61000‑6‑2 |
Störfestigkeit für industrielle Umgebungen |
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DIN EN IEC 61000‑6‑3 |
Störaussendung für Wohn-, Geschäfts- und Kleinindustriebereiche |
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DIN EN IEC 61000‑6‑4 |
Störaussendung für industrielle Umgebungen |
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Produktfamiliennormen |
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CISPR 11 (EN 55011) |
Grenzwerte und Messverfahren für industrielle, wissenschaftliche und medizinische Geräte (ISM) |
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CISPR 14‑1 / 14‑2 (EN 55014‑1 / ‑2) |
EMV‑Anforderungen für Haushaltsgeräte, Elektrowerkzeuge und ähnliche Geräte (Emission + Störfestigkeit) |
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CISPR 32 (EN 55032) |
EMV‑Anforderungen für Multimedia‑ und IT‑Geräte (Störaussendung) |
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DIN EN 61547 |
Störfestigkeit von Beleuchtungseinrichtungen |
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DIN EN 61326‑1 |
EMV‑Anforderungen für Mess-, Steuer- und Laborgeräte |
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DIN EN 60601‑1‑2 |
EMV‑Anforderungen für medizinische elektrische Geräte |
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Produktnormen |
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DIN EN 61800‑3 |
EMV‑Anforderungen für elektrische Antriebssysteme |
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DIN EN 60335‑1 |
EMV‑relevante Anforderungen für Haushaltsgeräte |
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DIN EN 61543 |
EMV für Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen |
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DIN EN 61204‑3 |
EMV‑Anforderungen für Schaltnetzteile |
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Errichtungsnormen / Anlagen |
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DIN VDE 0100‑444:2010‑10 |
Schutzmaßnahmen in Niederspannungsanlagen zur Vermeidung bzw. Reduzierung elektromagnetischer Störungen |
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DIN EN 50310 (VDE 0800‑2‑310) |
Erdung und Potentialausgleich für Gebäude mit informationstechnischen Einrichtungen |
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DIN EN 50174‑2 (VDE 0800‑174‑2) |
Planung und Installation von Kommunikationsverkabelung in Gebäuden |
Tab. 2: Überblick über relevante EMV-Normen für Hersteller und Betreiber
Wie hängen die EMV-Richtlinie und die Maschinenrichtlinie bzw. Maschinenverordnung zusammen?
Rechtliche Abgrenzung
Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG legt in Artikel 3 „Spezielle Richtlinien“ fest, dass sie nicht anzuwenden ist, soweit Gefährdungen von anderen EU-Richtlinien spezifischer geregelt werden. Für elektromagnetische Phänomene ist dies grundsätzlich die EMV-Richtlinie 2014/30/EU.
Der Leitfaden zur Maschinenrichtlinie konkretisiert diese Abgrenzung:
- Die Maschinenrichtlinie gilt für alle sicherheitsrelevanten Aspekte von Maschinen.
- Andere EU-Richtlinien – wie die EMV-Richtlinie – sind ergänzend anzuwenden, wenn sie Aspekte regeln, die nicht durch die Maschinenrichtlinie abgedeckt sind (z. B. elektromagnetische Verträglichkeit im funktionalen Sinne).
Darüber hinaus stellt der Leitfaden klar:
- Die EMV-Richtlinie bezieht sich auf die Fähigkeit von Geräten, elektromagnetische Störungen zu vermeiden bzw. zu beherrschen (Störaussendung und Störfestigkeit im Hinblick auf die Funktion).
- Die Maschinenrichtlinie behandelt hingegen die sicherheitsrelevanten Auswirkungen elektromagnetischer Störungen, also insbesondere Fälle, in denen solche Störungen zu gefährlichen Situationen führen können.
Übergang zur Maschinenverordnung (ab 20.01.2027)
Ab dem 20. Januar 2027 wird die Maschinenrichtlinie vollständig durch die Verordnung (EU) 2023/1230 (Maschinenverordnung) ersetzt. An der grundsätzlichen Abgrenzung zur EMV-Richtlinie ändert sich jedoch nichts:
- Die EMV-Richtlinie 2014/30/EU bleibt weiterhin maßgeblich für die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln.
- Die Maschinenverordnung regelt weiterhin die Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen an Maschinen – einschließlich der Auswirkungen elektromagnetischer Störungen auf die Sicherheit.
Damit gilt auch künftig: Die EMV-Richtlinie ist ergänzend anzuwenden, soweit elektromagnetische Aspekte nicht durch die sicherheitsbezogenen Anforderungen der Maschinenverordnung abgedeckt sind.
Praxisorientierte Abgrenzung
Für die praktische Anwendung ergibt sich folgende klare Trennung:
- EMV-Richtlinie
→ stellt sicher, dass Betriebsmittel im elektromagnetischen Umfeld funktionieren, ohne andere Geräte unzulässig zu stören oder selbst unzulässig gestört zu werden. - Maschinenrichtlinie / Maschinenverordnung
→ stellt sicher, dass elektromagnetische Störungen nicht zu Gefährdungen für Personen führen.
Abgrenzung von EMV- und Niederspannungsrichtlinie
Die EMV-Richtlinie und die Niederspannungsrichtlinie werden oft gemeinsam angewendet, regeln jedoch unterschiedliche Risiken:
- Die EMV-Richtlinie 2014/30/EU betrifft die elektromagnetische Verträglichkeit. Sie stellt sicher, dass ein Gerät keine unzulässigen elektromagnetischen Störungen verursacht und selbst ausreichend störfest ist.
- Die Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU hingegen adressiert die elektrische Sicherheit. Sie verlangt, dass von einem Gerät keine Gefahren wie elektrischer Schlag, Brand oder Überhitzung ausgehen.
❗Wichtig für Hersteller:
Beide Richtlinien ergänzen sich. Ein Produkt kann elektromagnetisch einwandfrei funktionieren und dennoch elektrisch unsicher sein – oder umgekehrt. Für die CE‑Kennzeichnung müssen daher in der Regel sowohl EMV‑ als auch Sicherheitsanforderungen separat nachgewiesen werden.
Wie geht die Risikobeurteilung nach EMV?
Die Risikobeurteilung nach der EMV-Richtlinie 2014/30/EU ist Bestandteil des Konformitätsbewertungsverfahrens und Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung.
Ziel ist es, sicherzustellen, dass ein Betriebsmittel keine unzulässigen Störungen verursacht und gleichzeitig ausreichend störfest ist. Die Risikobeurteilung wird grob in 4 Schritten durchgeführt:

1. Festlegen der Rahmenbedingungen
Zu Beginn der EMV-Risikobewertung werden die grundlegenden Rahmenbedingungen festgelegt. Dabei ist zunächst zu prüfen, welche harmonisierten Normen für das betreffende Produkt anwendbar sind. Häufig kommen hierbei Normen der Reihe EN IEC 61000 zum Einsatz, die Anforderungen an die elektromagnetische Verträglichkeit definieren.
Darüber hinaus muss die vorgesehene elektromagnetische Umgebung bestimmt werden. Je nachdem, ob das Produkt beispielsweise in einer industriellen Umgebung oder im Wohnbereich eingesetzt wird, können unterschiedliche Störquellen auftreten und abweichende Anforderungen gelten.
Anschließend werden mögliche Störquellen sowie die Betriebsmittel identifiziert, die von elektromagnetischen Störungen betroffen sein könnten. Auf diese Weise entsteht eine fundierte Grundlage für die weitere Risikobetrachtung.
2. Durchführung der Risikoanalyse
Im Rahmen der Risikoanalyse wird untersucht, welche elektromagnetischen Wechselwirkungen vom Produkt ausgehen oder auf das Produkt einwirken können. Dazu gehört zunächst die Bewertung der Störaussendungen (Emissionen), die das Produkt während des Betriebs verursacht. Parallel dazu wird analysiert, wie widerstandsfähig das Produkt gegenüber externen elektromagnetischen Einflüssen ist. Berücksichtigt werden beispielsweise elektrostatische Entladungen (ESD), Störgrößen oder Überspannungsereignisse.
Darüber hinaus werden mögliche Kopplungspfade untersucht, über die Störungen übertragen werden können. Dabei wird zwischen leitungsgebundenen und feldgebundenen Kopplungsmechanismen unterschieden. Ziel der Analyse ist es, potenzielle EMV-Risiken frühzeitig zu erkennen und ihre Ursachen nachvollziehbar zu bewerten.
3. Risikobewertung und Festlegung von Maßnahmen
Die im Rahmen der Risikoanalyse identifizierten Risiken werden anschließend hinsichtlich ihrer möglichen Auswirkungen auf Funktion, Sicherheit und Zuverlässigkeit des Produkts bewertet. Zeigt sich, dass unzulässige Störungen auftreten können oder die Einhaltung der grundlegenden Anforderungen gefährdet ist, müssen geeignete technische Maßnahmen festgelegt werden. Hierzu zählen beispielsweise Filter- und Entstörmaßnahmen zur Reduzierung von Störaussendungen, Schirmungen sowie eine geeignete Erdung zur Begrenzung elektromagnetischer Einflüsse. Auch eine EMV-gerechte Leitungsführung und Layoutgestaltung kann wesentlich dazu beitragen, die Entstehung und Ausbreitung von Störungen zu vermeiden. Die ausgewählten Maßnahmen müssen dabei auf die zuvor ermittelten Risiken abgestimmt sein.
4. Validierung und Nachweis
Abschließend wird überprüft, ob die festgelegten Schutzmaßnahmen die gewünschten Ergebnisse erzielen und die Anforderungen der EMV-Richtlinie erfüllt werden. Dies erfolgt in der Regel durch EMV-Prüfungen nach den einschlägigen harmonisierten Normen. Ergänzend können Messungen oder Simulationen durchgeführt werden, um die elektromagnetischen Eigenschaften des Produkts zu bewerten und die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen nachzuweisen.
Die Ergebnisse dieser Prüfungen und Bewertungen sind zu dokumentieren und bilden einen Bestandteil der Technischen Dokumentation. Sie dienen als Nachweis dafür, dass die Anforderungen an die elektromagnetische Verträglichkeit systematisch geprüft und erfüllt wurden.
Was bedeutet elektromagnetische Verträglichkeit – EMV?
EMV (oder EMC) beschreibt die Fähigkeit eines Geräts, einer Anlage oder eines Systems, in seiner elektromagnetischen Umgebung zuverlässig zu funktionieren. Dabei dürfen weder unzulässige Störungen auf andere Geräte einwirken noch darf die Funktion durch vorhandene Störgrößen unzulässig beeinträchtigt werden.
Also versteht man unter dem Begriff EMV, dass elektrische Betriebsmittel in einer vordefinierten Umgebung befriedigend funktionieren müssen, sodass sie
- in dieser festgelegten Umgebung nicht störanfällig sind und
- auf keine anderen elektrischen Betriebsmittel störend einwirken.
Typische EMV-Störungen sind:
📡 Beeinflussung durch Funkanlagen
z. B. wenn Mobilfunk, WLAN oder Funkgeräte andere elektronische Systeme stören
⚙️ Störungen durch Leistungselektronik und Motoren
z. B. durch Frequenzumrichter, Schaltnetzteile oder elektrische Antriebe
🔌 Leitungsgebundene Störungen
z. B. wenn Störsignale über Versorgungs- oder Signalleitungen übertragen, werden
📶 Abgestrahlte Störungen
z. B. durch elektromagnetische Felder, die sich durch den Raum ausbreiten und Geräte beeinflussen
📊 Störungen von Mess- und Kommunikationssystemen
z. B. verfälschte Messwerte, Signalübertragungsfehler oder Kommunikationsabbrüche
⚠️ Funktionsstörungen von Anlagen und Geräten
bis hin zu Fehlfunktionen oder kompletten Ausfällen
Steckbrief zur EMV-Richtlinie
Den Steckbrief zur EMV-Richtlinie finden Sie auch als Download im PDF-Format.
| aktuelle Fassung | Richtlinie 2014/30/EU, vom 26. Februar 2014 |
| aufgehobene, ältere Fassung | Richtlinie 2004/108/EG |
| voller Titel | RICHTLINIE 2014/30/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26.02.2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitglied-staaten über die elektromagnetische Verträglichkeit (Neufassung) |
| abgekürzt als | EMV-Richtlinie für „Elektromagnetische Verträglichkeit“-Richtlinie (nicht amtlich) |
| anwendbar seit | 20.04.2016 |
| Zielsetzung | Funkdienstnetze, einschließlich Rundfunkempfang und Amateurfunkdienst, Stromversorgungs- und Tele-kommunikationsnetze sowie die an diese Netze angeschlossenen Geräte sollen gegen elektromagnetische Störungen geschützt werden. |
| Umsetzung in nationales Recht | Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz – EMVG) |
| Anwendungsbereich |
Die Richtlinie gilt für folgende Betriebsmittel: Geräte Ein Gerät ist ein fertiger Apparat oder eine als Funktionseinheit auf dem Markt bereitgestellte Kombination solcher Apparate, der bzw. die für Endnutzer bestimmt ist und elektromagnetische Störungen verursachen kann oder dessen bzw. deren Betrieb durch elektromagnetische Störungen beeinträchtigt werden kann.
Ortsfeste Anlagen Eine ortsfeste Anlage ist eine besondere Kombination von Geräten unterschiedlicher Art und gegebenenfalls weiteren Einrichtungen, die miteinander verbunden oder installiert werden und dazu bestimmt sind, auf Dauer an einem vorbestimmten Ort betrieben zu werden. |
| vom Anwendungsbereich ausgenommen |
Werden für die Betriebsmittel in anderen Rechts-vorschriften der Union spezifischere Festlegungen für einzelne oder alle in Anhang I beschriebenen wesentlichen Anforderungen getroffen, so gilt die vorliegende Richtlinie bezüglich dieser Anforderungen für diese Betriebsmittel nicht, beziehungsweise nicht mehr ab dem Datum der Anwendung dieser Rechtsvorschriften der Union. |
